3.521 Anwälte für Urkundenfälschung | Seite 138

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Profil-Bild Rechtsanwalt Karol Robert Gadecki
Rechtsanwalt Karol Robert Gadecki
Kanzlei Gadecki, Brucknerallee 100, 41236 Mönchengladbach 6631.1825139703 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Karol Robert Gadecki bietet im Bereich Urkundenfälschung Rechtsberatung und Vertretung
(11.10.2023) Ich möchte meine aufrichtige Dankbarkeit für die erstklassige Erstberatung durch Herrn Karol Gadecki zum Ausdruck …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Rabald
Rechtsanwalt Frank Rabald
Kanzlei Frank Rabald, Meißner Str. 6, 01558 Großenhain 7053.6381012138 km
"Das Recht schlägt zurück !"
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Urkundenfälschung bietet Herr Rechtsanwalt Frank Rabald
aus 9 Bewertungen Ein Anwalt, der einem zuhört, und sich schnell um die Interessen kümmert. (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Devran Demiray
sehr gut
Rechtsanwalt Devran Demiray
Rechtsanwalt in Celle, Kanzlei Demiray, Breite Straße 19, 29221 Celle 6774.5670027407 km
Hier kommen Sie zu Ihrem Recht.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Devran Demiray im Bereich Urkundenfälschung bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Demiray hat mich vor dem Amtsgericht toll vertreten. Dank ihm müsste ich meinen Führerschein nicht … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kaiser
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Kaiser
Brenninger Welnhofer Riedel & Partner Rechtsanwälte, Margaretenstr. 15, 93047 Regensburg 7100.1250499512 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Kaiser - Ihr juristischer Beistand im Bereich Urkundenfälschung
aus 39 Bewertungen Ich bin auf Herrn Kaiser durch eine Empfehlung aufmerksam geworden und das nicht ohne Grund. Herr Kaiser hat durch … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcin Czabański
Rechtsanwalt Marcin Czabański
Kanzlei Czabański, ul. Pułaskiego 1/5, 70-322 Stettin, Polen 6987.2046210344 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Urkundenfälschung beantwortet Herr Rechtsanwalt Marcin Czabański
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Funck
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Funck
Rechtsanwalt Alexander Funck, Dircksenstr. 52, 10178 Berlin 6975.2453742106 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Funck vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Urkundenfälschung
aus 160 Bewertungen Vielen Dank für Ihre Unterstützung. (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Bauerfeind, Taubermühle 3, 97450 Arnstein 6911.0368509484 km
100 % Einsatz für das Mandantenwohl. Ich helfe Ihnen schnell, kompetent und unkompliziert.
Verwaltungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Urkundenfälschung gerne behilflich
aus 18 Bewertungen Ich habe Herrn Bauernfeind als Rechtsanwalt in Anspruch genommen, weil ich mich gegen falsche Anschuldigungen … (24.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Bremicker LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Bremicker LL.M.
RSB Rechtsanwälte und Fachanwälte, Scheffelstr. 15, 60318 Frankfurt am Main 6826.0093093775 km
Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Urkundenfälschung bietet Herr Rechtsanwalt Dirk Bremicker LL.M.
aus 39 Bewertungen Unkomplizierte Kontaktaufnahme, Eingehende Beratung mit verschiedenen Lösungsansätzen Kompetentes Fachwissen, … (27.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko R. Spänle
Rechtsanwalt Marko R. Spänle
LSS - Rechtsanwälte, Kaiserhofstr. 10, 60313 Frankfurt am Main 6825.5149651408 km
Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Marko R. Spänle für Rechtsfragen rund um den Bereich Urkundenfälschung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Jan Rudigier
Rechtsanwalt Mag. Jan Rudigier
Advokaturbüro Santner § Rudigier Anwaltspartnerschaft, Mühletorplatz 1, 6800 Feldkirch, Österreich 7045.3363778376 km
Der Klügere gibt nicht immer nach! Stehen Sie zu Ihrem Recht - Ihr Rechtsanwalt für jeden Fall.
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Sportrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Jan Rudigier ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Urkundenfälschung
aus 8 Bewertungen Herr Rudigier hat mich nach einem Skiunfall erfolgreich vertreten. Ich habe ihn als sehr freundlichen und kompetenten … (03.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexa Graeber
sehr gut
Rechtsanwältin Alexa Graeber
Janßen & Graeber Rechtsanwälte, Hegelallee 57, 14467 Potsdam 6961.5042251603 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Alexa Graeber ist Ihr Ansprechpartner für Urkundenfälschung
aus 55 Bewertungen Ich kann Frau Graeber nur weiterempfehlen. Die Kommunikation ist Spitze. Nach jedem Schritt ihrerseits wird man sofort … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Aschbichler
Rechtsanwalt David Aschbichler
Kanzlei Aschbichler, Augsburger Str. 27, 85221 Dachau 7102.9959587883 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt David Aschbichler bietet Rat und Unterstützung im Bereich Urkundenfälschung
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Storbeck
Rechtsanwältin Martina Storbeck
Kanzlei Martina Storbeck, Muthesiusstr. 8, 12163 Berlin 6973.5749985055 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Storbeck ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Urkundenfälschung
Profil-Bild Dr. Dirk Schlei
sehr gut
Dr. Dirk Schlei
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Wilhelm-Waldeyer-Straße 14, 50937 Köln 6674.0941700589 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwalt Herr Dr. Dirk Schlei ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Urkundenfälschung
aus 88 Bewertungen Top Anwalt genau das Ergebnis was Herr Schlei vorher gesagt hat. Zu empfehlen sehr sehr gut (21.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Bert Heimanns
Kanzlei Hans-Bert Heimanns, Püllenweg 17, 41352 Korschenbroich 6636.262835902 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Bert Heimanns ist Ihr Ansprechpartner für Urkundenfälschung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Gerken
sehr gut
Kanzlei Thomas Gerken, Schützenstr. 3, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.1225759916 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Urkundenfälschung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Gerken
aus 19 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Vorgehensweise. Herr Gerken hat uns, aus dem Stehgreif, buchstäblich "den Hals aus … (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan
Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan
Rechtsanwälte Jordan & Dr. Auffermann Partnerschaft, Kapuzinerstr. 17, 97070 Würzburg 6921.6476271641 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan - Ihr juristischer Beistand im Bereich Urkundenfälschung
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Nauschütz geb. Celler
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Rechtsanwältin Tanja Nauschütz geb. Celler
plan C - Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz und Anlagebetrug, Landwehrstr. 37 RGB, 80336 München 7118.3543900478 km
"Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung“ Bei uns werden Sie nicht nur juristisch erstklassig beraten, sondern fühlen sich auch gut aufgehoben – wir nehmen uns noch persönlich Zeit für Sie!
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Internationales Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Tanja Nauschütz geb. Celler hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Urkundenfälschung
aus 91 Bewertungen Ich danke Ihnen sehr, liebe Frau Nauschütz, dass die Täter durch Ihre Unterstützung gefasst werden konnten und ich … (25.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Berndtsen
Rechtsanwalt Philipp Berndtsen
BE-Strafrecht, Düsseldorfer Str. 2, 47051 Duisburg 6637.6084099289 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Philipp Berndtsen unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Urkundenfälschung
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Berg
Rechtsanwaltskanzlei WSKB, Bahnhofstr. 22, 67655 Kaiserslautern 6805.5658534615 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Berg bietet Rat und Unterstützung im Bereich Urkundenfälschung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Buchheit
Rechtsanwalt Thomas Buchheit
Kanzlei Buchheit, Salzstraße 36, 41460 Neuss 6644.7051447405 km
Dran Drauf Drüber ... (alter Panzergrenadierspruch)
Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Buchheit – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Urkundenfälschung
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Frey
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Rechtsanwältin Christine Frey
Rechtsanwältin Christine Frey, Turmstraße 35A, 10551 Berlin 6970.6567882818 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Recht rund ums Tier
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Urkundenfälschung bietet Frau Rechtsanwältin Christine Frey
aus 105 Bewertungen Gute Information mit Angabe der möglichen Kosten und Risiken. (19.04.2024)
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Rechtsanwalt Wolfgang Lake-Schwarznecker
Lake-Schwarznecker und Krumpholz Rechtsanwaltskanzlei, Ossecker Straße 1, 95030 Hof 7013.304324785 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Lake-Schwarznecker - Ihr juristischer Beistand im Bereich Urkundenfälschung
(31.05.2022) Sehr nette telefonische Beratung.bei Problemen gerne wieder
Profil-Bild Rechtsanwältin Themis Kalaitzi
Rechtsanwältin Themis Kalaitzi
Rechtsanwaltskanzlei Kalaitzi, Rathausstr. 6, 65203 Wiesbaden 6802.4681126988 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Themis Kalaitzi bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Urkundenfälschung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Urkundenfälschung

Fragen und Antworten

  • Urkundenfälschung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Urkundenfälschung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Urkundenfälschung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Urkundenfälschung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Urkundenfälschung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Urkundenfälschung, auch bekannt unter dem Begriff der Dokumentenfälschung, fällt in den Bereich des Strafrechts und ist eine Straftat nach § 267 Strafgesetzbuch, kurz StGB. Nach dieser Vorschrift wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Weiter regelt die Vorschrift, dass der Versuch strafbar ist und bei besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren droht.

Urkunde

Der Bundesgerichtshof definiert eine Urkunde als eine verkörperte Gedankenerklärung, die den Aussteller erkennen lässt und geeignet ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen.

Verkörperte Gedankenerklärung

Eine verkörperte Gedankenerklärung ist zum Beispiel ein Brief: Gedanken werden niedergeschrieben und verkörpern sich als Schrift auf dem Papier. Eine E-Mail erfüllt daher diese Voraussetzung nicht. Eine E-Mail hat keine Verkörperung, sondern besteht nur digital. Wer also eine E-Mail fälscht, kann daher auch nicht wegen Urkundenfälschung bestraft werden. Eine Strafbarkeit wegen Betrug bleibt je nach Sachverhalt allerdings möglich.

Erkennbarer Aussteller

In der Regel kann der Aussteller einer Urkunde durch die Unterschrift erkannt werden. Ist zum Beispiel ein Brief unterschrieben, lässt die im Brief enthaltene Gedankenerklärung auch den Aussteller erkennen. Für die Erkennbarkeit reicht es aus, wenn sich die Identität für Beteiligte oder Eingeweihte aus der Urkunde ergibt. So reicht beispielsweise der Spitzname gegenüber Bekannten oder die Verwendung einer Paraphe aus, wenn diese den Adressaten bekannt ist.

Im Rechtsverkehr zum Beweis geeignet

Eine Eignung zum Beweis liegt vor, wenn die Urkunde für die Überzeugung einer Tatsache geeignet ist. So überzeugt die Unterschrift eines Malers auf einem Bild von der Tatsache, dass dieser Maler das Bild gefertigt hat. So fehlt es beispielsweise an der strafrechtlich relevanten Überzeugungskraft eines auf den ersten Blick erkennbar als von und für "Reichsbürger" erstellten Ausweises des "Deutschen Reichs". Allerdings sind die damit verbundenen Rechtsfragen umstritten und Gerichte haben in diesen Fällen Urkundenfälschung teils bejaht, aber auch verneint.

Bei Kopien ist zu unterscheiden: Eine erkennbare Kopie ist keine Urkundenfälschung. Wurde eine gefälschte Urkunde kopiert, und wird die Kopie verwendet, kann ein strafbares Gebrauchen einer gefälschten Urkunde vorliegen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die kopierte Urkunde aus mehreren lose übereinandergelegten Papieren bestand, denn dann wurde keine unechte Urkunde hergestellt, und auch der Gebrauch der Kopie ist nicht als Urkundenfälschung zu bestrafen, es sei denn, diese Kopie wird als Original verwendet.

Strafbare Handlungen

Strafbar sind vier Tathandlungen: das Herstellen und Gebrauchen einer sogenannten unechten Urkunde sowie das Verfälschen einer echten Urkunde und das Gebrauchen einer verfälschten Urkunde. Diese Handlungen müssen zur Täuschung im Rechtsverkehr begangen worden sein.

Eine Urkunde ist echt, wenn sie so, wie sie beschaffen ist, vom Aussteller stammt. Wer sich also für sich selbst ein Arbeitszeugnis schreibt und einen fremden Arbeitgeber als Aussteller angibt, stellt eine unechte Urkunde her. Wer von einem Dritten eine unechte Urkunde wie ein Arbeitszeugnis erlangt und dieses Arbeitszeugnis einer Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber beifügt, der gebraucht eine unechte Urkunde.

Wer ein fremdes Testament verändert, indem er beispielsweise Passagen hinzufügt oder streicht, der verfälscht eine echte Urkunde. Wer ein solches verfälschtes Testament verwendet und zum Nachlassgericht bringt, der gebraucht eine verfälschte Urkunde und kann bestraft werden.

Gebrauchen bedeutet also, eine unechte oder verfälschte Urkunde jemandem anderen zugänglich zu machen. Das kann durch Vorzeigen eines Ausweises geschehen oder durch Zusendung eines Zeugnisses per Post. Dabei muss die Urkunde demjenigen zugänglich gemacht werden, der auch im Rechtsverkehr getäuscht werden soll, wie der Polizist, der den Führerschein kontrolliert.

Vorsätzliches Handeln

Der Täter muss bei jeder Tathandlung mit dem Vorsatz zur Täuschung im Rechtsverkehr handeln. Also dass etwa der neue Arbeitgeber glaubt, das unechte Arbeitszeugnis sei echt, oder dass die Polizei den unechten Führerschein für echt hält. Zudem muss der Täter mit dem Vorsatz handeln, mit der gefälschten Urkunde auch ein rechtlich relevantes Verhalten auszulösen. Wer ein gefälschtes Zeugnis nur im Bekanntenkreis vorzeigt, um zu prahlen, begeht also kein strafbares Gebrauchen eines gefälschten Zeugnisses.

Strafbarer Versuch

Die Grenze zur Strafbarkeit ist bereits dann überschritten, wenn bei der Herstellung oder Verfälschung mit der ersten Handlung zur Ausführung begonnen wird. Bei dem Beispiel mit dem Testament ist der Versuch gegeben, sobald der Täter mit dem Stift auf dem Blatt ansetzt, um eine Passage zu streichen oder zu schreiben. Der Versuch für ein Gebrauchen ist erfüllt, wer ein unechtes Zeugnis mit der Bewerbung zur Post aufgibt oder den falschen Ausweis vorzeigt.

Besonders schwerer Fall

Das Gesetz, benennt besonders schwere Fälle als Regelbeispiele, die die Urkundenfälschung unter höhere Strafe stellt. Die Strafe für diese Fälle reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

So benennt das Gesetz als erste Regelbeispiele, wer gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt. Gewerbsmäßig handelt, wer diese Straftaten regelmäßig wiederholt, um ein nicht nur vorübergehendes Einkommen zu erlangen. Eine nicht unbeachtliche Nebeneinkunft reicht bereits aus. Bandenmäßiges Handeln setzt voraus, dass die Bande sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung zusammengeschlossen hat. Eine Bande setzt zudem den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus. Wer als Mitglied einer Bande und zugleich gewerbsmäßig handelt, wird mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zehn Jahren bestraft.

Ein weiterer schwerer Fall ist gegeben, wenn durch die Urkundenfälschung ein Vermögensverlust großen Ausmaßes entsteht. Ein solcher Verlust ist ab 50.000 Euro gegeben. Ein weiterer Regelfall liegt vor, wenn eine große Zahl von gefälschten Urkunden das Vertrauen der Allgemeinheit in die Beweiskraft von Urkunden gefährdet. Die Mindestzahl der Urkunden wird nach der herrschenden Meinung bei 20 Stück gesehen.

Wer bei der Begehung der Tat seine Befugnisse oder seine Stellung als deutscher oder europäischer Amtsträger missbraucht, erfüllt ebenfalls ein Regelbeispiel. So, wenn der Amtsträger im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit Zugriff auf Urkunden hat und diese fälschen kann.

Kennzeichen von Kfz

Eine besondere Form der Urkundenfälschung ist die Fälschung von Kennzeichen: Amtliche Kennzeichen von Kfz stellen nach der Rechtsprechung sogenannte zusammengesetzte Urkunden dar. Sie sind dann strafrechtlich als Urkunden geschützt, wenn das Kennzeichen mit dem Dienststempel der Behörde versehen ist und am Fahrzeug angebracht ist. Wer also entstempelte Kennzeichen verwendet, begeht keine Urkundenfälschung.

Im Internet werden sogenannte Reflexfolien oder Sprühmittel angeboten, die das Kennzeichen unkenntlich machen sollen, wenn man geblitzt wird. Zwar hat der BGH festgestellt, dass solche Maßnahmen keine Urkundenfälschung darstellen, aber als Kennzeichenmissbrauch nach § 22 Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG, strafbar sind.

(FMA)

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