3.521 Anwälte für Urkundenfälschung | Seite 82

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Gänssle
Rechtsanwalt Michael Gänssle
Gänssle & Gras Rechtsanwälte, Alleenstr. 66, 73230 Kirchheim unter Teck 6955.8418121081 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Gänssle vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Urkundenfälschung
aus 5 Bewertungen korrekte aussage vom anwalt (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jennifer Brune
Rechtsanwältin Jennifer Brune
Anwaltsbüro Lehrter, Oststraße 16, 49477 Ibbenbüren 6652.1989530139 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Urkundenfälschung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Jennifer Brune
Profil-Bild Rechtsanwalt Onur Türktorun
sehr gut
Rechtsanwalt Onur Türktorun
Rechtsanwalt Türktorun, Gustav-Heinemann-Ring 1, 63128 Dietzenbach 6837.220784441 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Onur Türktorun ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Urkundenfälschung
aus 11 Bewertungen Ich würde Herrn Rechtsanwalt Türktorun immer wieder beauftragen. Dieser Mann weiß einfach, was er tut. Er ist … (25.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Senghaus
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Senghaus
Rechtsanwälte Senghaus & Kollegen, Quadrat C 1 5, 68159 Mannheim 6846.7072835975 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Urkundenfälschung beantwortet Herr Rechtsanwalt Patrick Senghaus
aus 126 Bewertungen Hr. Senghaus hat mich super Vertreten bin super zufrieden tu jeder Zeit wieder . Kann ihn nur weiter empfehlen. (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sarah Tobuschat
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Sarah Tobuschat
Anwaltskanzlei Dr. jur. Tobuschat, Enzianstr. 2, 82319 Starnberg 7113.8707938069 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Sarah Tobuschat unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Urkundenfälschung
aus 21 Bewertungen Danke für ihr Engagement und den tollen Erfolg. Endlich kann ich erleichtert sein, dass das Strafverfahren erfolgreich … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Treptau
sehr gut
Kanzlei Uwe Treptau, Tränkeweg 16, 15517 Fürstenwalde/Spree 7024.5164246969 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Treptau ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Urkundenfälschung
aus 35 Bewertungen In meinem Fall war mir klar, dass mir die Scheidung so schwer wie möglich gemacht werden würde mit allen Registern. … (17.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel
Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel
H/T Defensio Strafverteidiger, Zeil 29-31, 60313 Frankfurt am Main 6826.48098638 km
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Urkundenfälschung
aus 7 Bewertungen Frau Dr. Justine Diebel hat mich in einer strafrechtlichen Angelegenheit vertreten und es geschafft, dass das … (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Myrsini Laaser
Rechtsanwältin Myrsini Laaser
Rechtsanwältin Laaser, Fasanestraße 42, 10719 Berlin 6971.6971718153 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Urkundenfälschung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Myrsini Laaser
(27.05.2021) Positiv fand ich die schnelle Rückmeldung. Und die direkte Klärung der rechtlichen Lage. Leider weiß ich immer noch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Hinz
sehr gut
Rechtsanwalt Karsten Hinz
Hinz.Röttig Rechtsanwälte PartGmbB, Rähnitzgasse 23, 01097 Dresden 7079.6579062586 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Karsten Hinz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Urkundenfälschung
aus 29 Bewertungen Jeder Zeit verfügbar , ehrlich und sehr zuverlässig, sozial und kompetent (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Großmann
Rechtsanwalt Steffen Großmann
POSSELT GROSSMANN RECHTSANWÄLTE, Oberndorfer Str. 21, 78628 Rottweil 6929.5528518464 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Großmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Urkundenfälschung
(19.03.2022) Ein Anwalt der einem die Sachgebiete,Vorteile und Nachteile,das Vorgehen und die eventuellen Urteile,so …
Profil-Bild Rechtsanwalt Elvin Jabrayil LL.M. / LL.B.
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Jabrayil, Ahrstraße 38, 53945 Blankenheim 6681.897204277 km
Ihr Vertrauen + meine Expertise = unser Erfolg!
Migrationsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Arbeitsrecht • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Urkundenfälschung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Elvin Jabrayil LL.M. / LL.B.
aus 66 Bewertungen از زمان که امدم المان دوبلینگ شدم با محترم جبریل وکیل جوان معرفی شدم تمام از من حمایت کردن با قیمت مناسب توانستن به … (21.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Fischer
Rechtsanwalt Andreas Fischer
Kanzlei am Tiergarten – Schätzlein & Fischer Rechtsanwälte, Schmausenbuckstr. 90, 90480 Nürnberg 7015.2244294193 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Andreas Fischer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Urkundenfälschung
aus 5 Bewertungen Ich kann Herrn RA Fischer und die Kanzlei nur empfehlen! Unkomplizierter Kontakt telefonisch/persönlich/per Mail und … (22.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Horst Eitner
Rechtsanwalt Horst Eitner
Strafverteidigerbüro Rechtsanwalt Horst Eitner, Alt-Moabit 62-63, 10555 Berlin 6970.325430816 km
Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Urkundenfälschung beantwortet Herr Rechtsanwalt Horst Eitner
Profil-Bild Rechtsanwältin Christa Schillmann
Rechtsanwältin Christa Schillmann
KANZLEI SCHILLMANN, Kluckstraße 36, 10785 Berlin 6973.3952241216 km
Mit meinem Namen auf dem Briefkopf verpflichte ich mich zu juristischer Exzellenz, absoluter Verlässlichkeit und engagiertem Einsatz!
Fachanwältin Medizinrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Urkundenfälschung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Christa Schillmann
aus 8 Bewertungen Ich habe bei der Kanzlei sofort einen Termin bekommen und sie hat gleich losgelegt. Ich war sehr zufrieden mit der … (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Serpil Sevis
Rechtsanwältin Serpil Sevis
Anwaltssozietät Tigges & Sevis, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund 6676.9607635348 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Urkundenfälschung bietet Frau Rechtsanwältin Serpil Sevis
Profil-Bild Rechtsanwalt Ilja Hecht
sehr gut
Rechtsanwalt Ilja Hecht
Kanzlei Ilja Hecht, Frauentorgraben 43, 90443 Nürnberg 7011.7015411032 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ilja Hecht im Bereich Urkundenfälschung bietet Beratung und Vertretung
aus 89 Bewertungen Ich habe es nicht bereut, dass ich mich an ihn gewandt habe, er geht gut mit seinen Pflichten um, danke (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens A. Valenteijn
Kanzlei Jens A. Valenteijn, Wickerer Str. 8-10, 65439 Flörsheim am Main 6815.7077815955 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jens A. Valenteijn hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Urkundenfälschung
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Dietz
Rechtsanwalt Olaf Dietz
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Hohe Str. 27, 09112 Chemnitz 7043.6396843997 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vergaberecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Dietz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Urkundenfälschung
aus 6 Bewertungen Der Fachanwalt Herr Olaf Dietz von der Kanzlei Dr. Bock & Collegen hat mich in einem Rechtsstreit gegen die … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Müller
Rechtsanwalt Andreas Müller
p24, Pettenkoferstrasse 24, 80336 München 7118.2467555509 km
Fachanwalt Strafrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Jagdrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Urkundenfälschung beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Müller
aus 8 Bewertungen Sehr gute Kenntnis des Rechtssystems und dem angemessenen und klugen Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten. (11.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Harz
Rechtsanwalt Harz, Brandestr. 3, 30519 Hannover 6770.8697314287 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Urkundenfälschung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Harz gerne zur Verfügung
(12.11.2020) Ihr sucht ein anwalt hier ist er
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Müller
Meyer & Hofmann-Rascu Rechtsanwälte, Katharinenweg 18, 91413 Neustadt an der Aisch 6975.1140335253 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Urkundenfälschung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Müller gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Sehr gute Beratung (18.04.2024)
Profil-Bild Avocat associé Anne Hertzog
Avocat associé Anne Hertzog
Wies & Hertzog, 46, rue Glesener, 1630 Luxemburg, Luxemburg 6692.7930458251 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Urkundenfälschung bietet Rechtsanwältin Frau Avocat associé Anne Hertzog
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Liess
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Matthias Liess
Liess & Kassner Rechtsanwälte, Holtenauer Str. 154, 24105 Kiel 6686.5202384042 km
Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Liess - Ihr juristischer Beistand im Bereich Urkundenfälschung
aus 14 Bewertungen Kompenenter Rechtsanwalt der was kann und kompenent ist!! (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten von Lennep
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten von Lennep
Rechtsanwaltskanzlei Th. von Lennep, Moerser Landstr. 420, 47802 Krefeld 6629.9577330028 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten von Lennep bietet im Bereich Urkundenfälschung Rechtsberatung und Vertretung
aus 198 Bewertungen Photovoltaik-Anlage – fehlende Fertigstellung Der Errichter meiner PV-Anlage hatte nach technischer Fertigstellung … (01.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Urkundenfälschung

Fragen und Antworten

  • Urkundenfälschung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Urkundenfälschung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Urkundenfälschung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Urkundenfälschung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Urkundenfälschung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Urkundenfälschung, auch bekannt unter dem Begriff der Dokumentenfälschung, fällt in den Bereich des Strafrechts und ist eine Straftat nach § 267 Strafgesetzbuch, kurz StGB. Nach dieser Vorschrift wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Weiter regelt die Vorschrift, dass der Versuch strafbar ist und bei besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren droht.

Urkunde

Der Bundesgerichtshof definiert eine Urkunde als eine verkörperte Gedankenerklärung, die den Aussteller erkennen lässt und geeignet ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen.

Verkörperte Gedankenerklärung

Eine verkörperte Gedankenerklärung ist zum Beispiel ein Brief: Gedanken werden niedergeschrieben und verkörpern sich als Schrift auf dem Papier. Eine E-Mail erfüllt daher diese Voraussetzung nicht. Eine E-Mail hat keine Verkörperung, sondern besteht nur digital. Wer also eine E-Mail fälscht, kann daher auch nicht wegen Urkundenfälschung bestraft werden. Eine Strafbarkeit wegen Betrug bleibt je nach Sachverhalt allerdings möglich.

Erkennbarer Aussteller

In der Regel kann der Aussteller einer Urkunde durch die Unterschrift erkannt werden. Ist zum Beispiel ein Brief unterschrieben, lässt die im Brief enthaltene Gedankenerklärung auch den Aussteller erkennen. Für die Erkennbarkeit reicht es aus, wenn sich die Identität für Beteiligte oder Eingeweihte aus der Urkunde ergibt. So reicht beispielsweise der Spitzname gegenüber Bekannten oder die Verwendung einer Paraphe aus, wenn diese den Adressaten bekannt ist.

Im Rechtsverkehr zum Beweis geeignet

Eine Eignung zum Beweis liegt vor, wenn die Urkunde für die Überzeugung einer Tatsache geeignet ist. So überzeugt die Unterschrift eines Malers auf einem Bild von der Tatsache, dass dieser Maler das Bild gefertigt hat. So fehlt es beispielsweise an der strafrechtlich relevanten Überzeugungskraft eines auf den ersten Blick erkennbar als von und für "Reichsbürger" erstellten Ausweises des "Deutschen Reichs". Allerdings sind die damit verbundenen Rechtsfragen umstritten und Gerichte haben in diesen Fällen Urkundenfälschung teils bejaht, aber auch verneint.

Bei Kopien ist zu unterscheiden: Eine erkennbare Kopie ist keine Urkundenfälschung. Wurde eine gefälschte Urkunde kopiert, und wird die Kopie verwendet, kann ein strafbares Gebrauchen einer gefälschten Urkunde vorliegen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die kopierte Urkunde aus mehreren lose übereinandergelegten Papieren bestand, denn dann wurde keine unechte Urkunde hergestellt, und auch der Gebrauch der Kopie ist nicht als Urkundenfälschung zu bestrafen, es sei denn, diese Kopie wird als Original verwendet.

Strafbare Handlungen

Strafbar sind vier Tathandlungen: das Herstellen und Gebrauchen einer sogenannten unechten Urkunde sowie das Verfälschen einer echten Urkunde und das Gebrauchen einer verfälschten Urkunde. Diese Handlungen müssen zur Täuschung im Rechtsverkehr begangen worden sein.

Eine Urkunde ist echt, wenn sie so, wie sie beschaffen ist, vom Aussteller stammt. Wer sich also für sich selbst ein Arbeitszeugnis schreibt und einen fremden Arbeitgeber als Aussteller angibt, stellt eine unechte Urkunde her. Wer von einem Dritten eine unechte Urkunde wie ein Arbeitszeugnis erlangt und dieses Arbeitszeugnis einer Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber beifügt, der gebraucht eine unechte Urkunde.

Wer ein fremdes Testament verändert, indem er beispielsweise Passagen hinzufügt oder streicht, der verfälscht eine echte Urkunde. Wer ein solches verfälschtes Testament verwendet und zum Nachlassgericht bringt, der gebraucht eine verfälschte Urkunde und kann bestraft werden.

Gebrauchen bedeutet also, eine unechte oder verfälschte Urkunde jemandem anderen zugänglich zu machen. Das kann durch Vorzeigen eines Ausweises geschehen oder durch Zusendung eines Zeugnisses per Post. Dabei muss die Urkunde demjenigen zugänglich gemacht werden, der auch im Rechtsverkehr getäuscht werden soll, wie der Polizist, der den Führerschein kontrolliert.

Vorsätzliches Handeln

Der Täter muss bei jeder Tathandlung mit dem Vorsatz zur Täuschung im Rechtsverkehr handeln. Also dass etwa der neue Arbeitgeber glaubt, das unechte Arbeitszeugnis sei echt, oder dass die Polizei den unechten Führerschein für echt hält. Zudem muss der Täter mit dem Vorsatz handeln, mit der gefälschten Urkunde auch ein rechtlich relevantes Verhalten auszulösen. Wer ein gefälschtes Zeugnis nur im Bekanntenkreis vorzeigt, um zu prahlen, begeht also kein strafbares Gebrauchen eines gefälschten Zeugnisses.

Strafbarer Versuch

Die Grenze zur Strafbarkeit ist bereits dann überschritten, wenn bei der Herstellung oder Verfälschung mit der ersten Handlung zur Ausführung begonnen wird. Bei dem Beispiel mit dem Testament ist der Versuch gegeben, sobald der Täter mit dem Stift auf dem Blatt ansetzt, um eine Passage zu streichen oder zu schreiben. Der Versuch für ein Gebrauchen ist erfüllt, wer ein unechtes Zeugnis mit der Bewerbung zur Post aufgibt oder den falschen Ausweis vorzeigt.

Besonders schwerer Fall

Das Gesetz, benennt besonders schwere Fälle als Regelbeispiele, die die Urkundenfälschung unter höhere Strafe stellt. Die Strafe für diese Fälle reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

So benennt das Gesetz als erste Regelbeispiele, wer gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt. Gewerbsmäßig handelt, wer diese Straftaten regelmäßig wiederholt, um ein nicht nur vorübergehendes Einkommen zu erlangen. Eine nicht unbeachtliche Nebeneinkunft reicht bereits aus. Bandenmäßiges Handeln setzt voraus, dass die Bande sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung zusammengeschlossen hat. Eine Bande setzt zudem den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus. Wer als Mitglied einer Bande und zugleich gewerbsmäßig handelt, wird mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zehn Jahren bestraft.

Ein weiterer schwerer Fall ist gegeben, wenn durch die Urkundenfälschung ein Vermögensverlust großen Ausmaßes entsteht. Ein solcher Verlust ist ab 50.000 Euro gegeben. Ein weiterer Regelfall liegt vor, wenn eine große Zahl von gefälschten Urkunden das Vertrauen der Allgemeinheit in die Beweiskraft von Urkunden gefährdet. Die Mindestzahl der Urkunden wird nach der herrschenden Meinung bei 20 Stück gesehen.

Wer bei der Begehung der Tat seine Befugnisse oder seine Stellung als deutscher oder europäischer Amtsträger missbraucht, erfüllt ebenfalls ein Regelbeispiel. So, wenn der Amtsträger im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit Zugriff auf Urkunden hat und diese fälschen kann.

Kennzeichen von Kfz

Eine besondere Form der Urkundenfälschung ist die Fälschung von Kennzeichen: Amtliche Kennzeichen von Kfz stellen nach der Rechtsprechung sogenannte zusammengesetzte Urkunden dar. Sie sind dann strafrechtlich als Urkunden geschützt, wenn das Kennzeichen mit dem Dienststempel der Behörde versehen ist und am Fahrzeug angebracht ist. Wer also entstempelte Kennzeichen verwendet, begeht keine Urkundenfälschung.

Im Internet werden sogenannte Reflexfolien oder Sprühmittel angeboten, die das Kennzeichen unkenntlich machen sollen, wenn man geblitzt wird. Zwar hat der BGH festgestellt, dass solche Maßnahmen keine Urkundenfälschung darstellen, aber als Kennzeichenmissbrauch nach § 22 Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG, strafbar sind.

(FMA)

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