1.493 Anwälte für Wiedergutmachung | Seite 63

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Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Glaab
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Rechtsanwältin Tanja Glaab
Kanzlei Glaab, Hofmarkstraße 30, 82152 Planegg 7111.0777340047 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Tanja Glaab ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedergutmachung
aus 13 Bewertungen Frau Glaab schätze ich als einsatzfreudige, kompetente und durchsetzungsstarke Rechtsanwältin. Sie hat für mich … (30.04.2024)
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Kanzlei Andreas Schwering, Karlsruher Str. 2C, 30519 Hannover 6773.1731862703 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Andreas Schwering für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedergutmachung
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Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
Rechtsanwälte Haufs-Brusberg & Kollegen GbR, Böhmerstr. 10a, 54290 Trier 6716.9545398952 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiedergutmachung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
aus 12 Bewertungen Anwalt Haufs-Brusberg, nimmt sich Zeit, alles verständlich zu erklären. Damit sind die positiven und etwaige, … (22.01.2024)
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Rechtsanwältin Regina Faber
Kanzlei Michael Dembski, Am Hulsberg 8, 28205 Bremen 6677.9547689079 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Wiedergutmachung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Regina Faber
aus 23 Bewertungen Sehr gut (15.03.2024)
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Rechtsanwalt Hans Busch
Kanzlei Hans Busch, Eisenbahnstr. 37a, 77815 Bühl 6868.958841543 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Juristische Fragen im Bereich Wiedergutmachung beantwortet Herr Rechtsanwalt Hans Busch
(23.05.2019) Herr RA Busch hat mich in einer schwierigen Situation sehr gut und engagiert beraten. Ich dachte schon, da kann man …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedergutmachung

Fragen und Antworten

  • Wiedergutmachung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedergutmachung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wiedergutmachung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedergutmachung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedergutmachung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Wiedergutmachung ist ein Synonym für Schadensersatz. Unter Wiedergutmachung versteht man die Heilung eines Unrechts durch Beseitigung oder Abmilderung seiner Folgen oder Leistung eines Ausgleichs.

Der Ausdruck Wiedergutmachung bezieht sich auf den juristisch wirksamen Ausgleich eines erlittenen Nachteils, Schadens, Unrechts oder einer Verletzung, und zwar

  • zivilrechtlich bei fremdem Verschulden durch den Schadensersatz bzw. den Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten, die Regressnahme;

  • sowie strafrechtlich durch den Täter-Opfer-Ausgleich oder durch Leistungen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes;

  • öffentlichrechtlich durch die Leistung von Schadensersatz (Entschädigung)in den Fällen der Enteignung;

  • völkerrechtlich der Schadensersatz für einen Geschädigten

  • im Allgemeinen durch eine Entschädigung etwa im Rahmen der Schadenregulierung durch eine Versicherung;

Durch die Wiedergutmachung kann zum Beispiel ein durch eine Straftat bewirkter Schaden, wie eine Sachbeschädigung oder Körperverletzung, ausgeglichen werden, entweder durch Naturalrestitution oder, wenn dies nicht möglich ist, durch Geldleistungen.

Der Schadensersatz bei einem materiellen Schaden, z.B. Sachbeschädigung, erfolgt grundsätzlich durch Wiederherstellung des vor Schadenseintritt bestehenden Zustands (Naturalrestitution), unter bestimmten Umständen auch in Geld. Das Schmerzensgeld ist Teil des so genannten immateriellen Schadens und fällt unter den Schadenersatz. Es wird für Schäden gezahlt, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, z.B. bei einer Körperverletzung. Dabei handelt es sich um einen nicht vermögensrechtlichen Schaden, da durch die Zahlung einer Geldsumme z. B. die Schmerzen nicht beseitigt werden können. Schmerzensgeld wird gezahlt bei Schäden am Körper, aber auch bei psychischen Belastungen und psychischen Schäden. Dieser Anspruch ist vererblich. Das Schmerzensgeld stellt also eine Art Wiedergutmachung dar.

(WEI)

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