3.557 Anwälte für Zeugenschutz | Seite 149

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Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Hirth Fachanwalt für Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Hirth Fachanwalt für Strafrecht
Kanzlei Wolfgang Hirth, Akademiestr. 24, 76133 Karlsruhe 6868.5348564693 km
Fachanwalt Strafrecht • Mediation
Bei juristischen Fragen im Bereich Zeugenschutz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Wolfgang Hirth Fachanwalt für Strafrecht
aus 16 Bewertungen 12. Februar 2024 Guten Tag, sehr geehrter Herr Hirth, sehr geehrte Leser:Innen, aufgrund einer Beleidigung und … (12.02.2024)
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Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt
Liebelt Bürogemeinschaft | Notar und Rechtsanwälte, Lange Str. 77-78, 31675 Bückeburg 6732.9876278406 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Hans-Dieter Liebelt - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zeugenschutz
aus 6 Bewertungen Mit sehr viel Zeit, anschaulichen Beispielen und Erklärungen, die selbst wir als Laien verstehen, hat uns Herr Liebelt … (16.09.2022)
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Rechtsanwalt Marcel Kasten
Rechtsanwaltskanzlei Kasten, Scharnweberstraße 125, 13405 Berlin 6967.6978855162 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Marcel Kasten hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Zeugenschutz
aus 123 Bewertungen Danke hat uns erfolgreich geholfen unsere Mietkaution zurück zu holen. Verlief alles reibungslos! Gerne wieder! (15.05.2024)
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Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Zeugenschutz bietet Herr Rechtsanwalt Heinz Eggeling
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Rechtsanwalt Elmar Mettke
Rechtsanwalt Elmar Mettke Fachanwalt für Strafrecht, Kölner Str. 73, 53879 Euskirchen 6679.4731671847 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Elmar Mettke bietet im Bereich Zeugenschutz Rechtsberatung und Vertretung
(13.11.2023) Ein sehr ordentlicher und freundlicher Rechtsanwalt der kompetent und sehr hilfreich ist.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zeugenschutz

Fragen und Antworten

  • Zeugenschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeugenschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeugenschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zeugenschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeugenschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Der Zeugenschutz und Zeugenschutzprogramme sollen Zeugen in Zusammenhang mit einem Strafverfahren schützen. Der Zeuge soll seine Aussage in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung machen können, ohne Rache oder Verfolgung durch den Angeklagten oder seine Helfer fürchten zu müssen. Entsprechende Zeugen können sowohl Opfer, aber beispielsweise auch Aussteiger einer Bande oder sonstige Dritte sein. Ist der Zeuge gleichzeitig Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer, bestehen auch Möglichkeiten der Opferhilfe bzw. Betreuung durch einen Opferanwalt.

Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regeln den Ablauf von Ermittlungsverfahren und Strafverfahren. Einige Normen dienen auch dem Zeugenschutz. So kann die Öffentlichkeit gem. § 172 Nr. 1a GVG vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn Leben, Leib oder Freiheit eines Zeugen gefährdet ist. Gemeint sind damit insbesondere ein drohender Mord, Körperverletzung oder Entführung des Zeugen.

In Einzelfällen kann nur der Angeklagte während einer Zeugenaussage aus dem Gerichtssaal entfernt werden. Das gilt vor allem, wenn zu befürchten ist, dass der Zeuge in Anwesenheit des Angeklagten nicht die Wahrheit sagen würde. Häusliche Gewalt oder sexueller Missbrauch sind Delikte, bei denen dies naheliegen kann. Der Angeklagte muss anschließend über den Inhalt der Zeugenaussage informiert werden. Auch eine Videoübertragung der Zeugenaussage von einem anderen Ort oder das Abspielen einer aufgezeichneten Zeugenaussage per Video kann dem Zeugenschutz dienen.

Der Angeklagte persönlich hat nur ein eingeschränkteres Akteneinsichtsrecht als sein Rechtsanwalt oder Pflichtverteidiger. Dazu kann gem. § 68 StPO in den Akten statt der Wohnung des Zeugen eine andere Anschrift für die Ladung zum Termin benannt werden. Entsprechend wird bei der Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung ggf. aus Zeugenschutzgründen auf die Angabe der sonst üblichen Personalien verzichtet. So bleibt die persönliche Adresse des Zeugen geheim.

Zeugenschutz kann auch in rechtlicher Betreuung durch Gericht, Staatsanwaltschaft oder einen Anwalt liegen. Der Schutz durch Polizei, als sog. Polizeischutz, kann die Beförderung zum Gericht umfassen oder auch die Überwachung der Wohnung des Zeugen. Noch weiter geht ein Zeugenschutzprogramm, bei dem der Betroffene Zeuge seine Wohnung, sein Umfeld oder gar seine Identität wechselt. Dabei werden von der Verwaltung ggf. neue Geburtsurkunde, Führerschein, Pass oder eine andere benötigte Urkunde ausgestellt. Das ist u. a. geregelt im Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen (ZSHG). Bedeutung haben solche Zeugenschutzprogramme insbesondere bei Strafverfahren gegen die Organisierte Kriminalität bzw. im Rahmen einer Kronzeugenregelung.

(ADS)

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