Es kann jeden treffen – ob als Folge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung: Man kann plötzlich nicht mehr selbstverantwortlich handeln oder seinen Willen äußern. Dann bestimmen andere über Ihr Schicksal. Mit einer Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung legen Sie heute schon fest, wer Sie vertritt und wie Ihre medizinische Versorgung aussehen soll.
Ihre Wünsche für ein selbstbestimmtes Leben und Sterben
Eine Vorsorgevollmacht benötigen Sie für den Fall, dass Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst regeln können. Sie legen darin fest, welche Person Ihres Vertrauens Sie im Notfall in Ihrem Sinne vertreten soll. Damit verhindern Sie, dass ein unbekannter rechtlicher Betreuer für Sie bestellt wird. Die Vorsorgevollmacht kann als Generalvollmacht alle Angelegenheiten Ihres Lebens abdecken oder nur einzelne Bereiche regeln. Auf Wunsch kann die Vorsorgevollmacht auch eine Betreuungsverfügung enthalten.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie vorsorgend fest, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen durchgeführt werden dürfen – und welche nicht. Sie ist für alle Beteiligten, wie Ärzte, Bevollmächtigte und Betreuer, bindend. Den Inhalt der Patientenverfügung bestimmen Sie ebenfalls. Allerdings muss die Patientenverfügung inhaltlich hinreichend bestimmt sein, damit sie wirksam ist. Der Rechtsanwalt berät Sie dazu.
Darüber hinaus informiert der Anwalt Sie zu etwaigen Formvorschriften und zu der Hinterlegung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Er gibt Ihnen auch die Kontaktadressen, z. B. von geeigneten Notaren, falls Ihre Vorsorgevollmacht beurkundet werden soll.
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet folgende Leistungen
Vorsorgende Verfügungen – erstellt vom Experten
Das Rechtsprodukt umfasst die anwaltliche Beratung und Erstellung einer auf Ihre Wünsche zugeschnittenen Vorsorgevollmacht, gegebenenfalls mit integrierter Betreuungsverfügung. Diese wird Ihnen zur Unterschrift zugeschickt. Ebenso ist die anwaltliche Beratung und Erstellung einer auf Ihre Wünsche zugeschnittenen Patientenverfügung enthalten. Der Anwalt schickt Ihnen anschließend die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung zur Unterschrift zu.