Ihr Schuldner zahlt nicht? Versprochene Zahlungstermine verstreichen. Mahnungen werden ignoriert. Sie werden vom Schuldner immer wieder vertröstet. Mehr Wirkung als Mahnungen vom Gläubiger selbst hat es oft, wenn die Zahlungsaufforderung von einem Anwalt kommt. Beauftragen Sie ein Anwaltsinkasso für Ihre Forderungen bis max. 50.000 Euro.
Anwaltsinkasso steigert den Zahlungsdruck auf Schuldner erheblich
Ob Sie Privatperson, Vermieter oder Unternehmer sind: Wer sein Geld von Schuldnern nicht bekommt, sollte handeln. Bei Forderungen hilft oft ein Anwaltsinkasso, sprich die Zahlungsaufforderung eines Anwalts. Denn verstreicht die vom Anwalt gesetzte Frist, muss der Schuldner mit einer Klage rechnen und es entstehen weitere Kosten für ihn.
Beim Rechtsprodukt "Anwaltsinkasso" beauftragen Sie direkt einen Rechtsanwalt, der Ihre Forderung später auch in einer Klage geltend machen kann. Ein Klageverfahren ist im Rechtsprodukt jedoch nicht enthalten und muss gegebenenfalls gesondert beauftragt werden.
Bei Verzug trägt meistens der Schuldner die Kosten
Die Rechtsanwaltsgebühren, die durch das Anwaltsinkasso entstehen, muss in der Regel der Schuldner bezahlen. Voraussetzung dafür ist, dass sich Ihr Schuldner im Verzug befindet. Dafür müssen Sie ihn in der Regel zunächst z. B. durch das Versenden einer Mahnung in Verzug setzen.
Dass der Schuldner die Kosten für das Anwaltsinkasso trägt, gilt allerdings nicht für Forderungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts: Hier zahlt jeder seine eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Verzug und der Berechtigung der Forderung und vom Ausgang des Verfahrens.
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet folgende Leistungen
Der Rechtsanwalt mahnt Ihren Schuldner zur Zahlung an
Der Anwalt prüft, ob sich Ihr Schuldner tatsächlich bereits im Verzug befindet. Das Rechtsprodukt umfasst in der Folge auch die Erstellung und Zusendung eines anwaltlichen Mahnschreibens mit Klageandrohung an Ihren Schuldner.