+++ Erfolg gegen BARMER: Krankenkasse muss Therapie bezahlen +++ Eil-Verfahren

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In einem Eil-Verfahren haben wir für eine Mandantin einen Erfolg erzielt. „Die BARMER hat sich geweigert die hohen Kosten einer neuen Therapie zu zahlen“, teilt Rechtsanwalt Penteridis mit, der den Fall bearbeitet hat. „Die Mandantin hat eine akute Leukämie. Es gibt neue Erkenntnisse, dass ein bereits vorhandenes Medikament hier eine Lebensverlängerung erzielt“, so der Anwalt aus dem Kreis Paderborn in NRW.

BARMER weigert sich zu zahlen

Die BARMER war der Ansicht, dass das Medikament nicht zulasten der Kasse eingesetzt werden dürfe - denn die Vorsaussetzung für den sog. Off-label-use lägen nicht vor - denn es dürfe nur für eine Leukämie eingesetzt werden, die chronisch sei.

Eil-Verfahren beim Sozialgericht Detmold hat Erfolg

„Ich habe eine einstweilige Anordnung beantragt - mit dem Argument, dass die Studienlage für einen Erfolg spreche. Das Sozialgericht Detmold ist meiner Ansicht gefolgt“, freut sich der Fachanwalt für Sozialrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht, der bundesweit tätig ist. „Nun kann unsere Mandantin endlich die Therapie beginnen.“

Mandantin freut sich sehr

Die Mandantin freut sich sehr. "Endlich kann ich die lebensverlängernde Therapie beginnen, ich danke der Kanzlei, die mir schnell und effektiv geholfen hat."

Der Fall stellt unter Beweis: Lassen Sie Entscheidungen der Krankenkassen von einer Rechtsanwältin/von einem Rechtsanwalt überprüfen. Wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Sozialrecht. In unserer Kanzlei arbeiten drei Fachanwälte für Sozialrecht – und wir sind auch Fachanwälte für Medizinrecht, was für solche Fälle hilfreich sein kann.

Aktenzeichen: Sozialgericht Detmold - S 16 KR 2500/20 ER

www.melzer-penteridis.de

Foto(s): @Nikolaos Penteridis

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