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Abfindung bei Kündigung: Wie viel steht Ihnen zu?

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Nach einer Kündigung stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, ob und in welcher Höhe ihnen eine Abfindung zusteht. Hier klären wir Sie über die wichtigsten Fakten rund um das Thema Abfindung nach einer Kündigung auf.

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Mythos automatische Abfindung

Entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens gibt es kein Gesetz, das bei einer Kündigung automatisch eine Abfindung vorsieht. Ob und wie viel Abfindung gezahlt wird, ist in der Regel Verhandlungssache. Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche zu prüfen und eine mögliche Abfindung auszuhandeln.

Verhandlung der Abfindung

Die Höhe einer Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Verhandlungsgeschicks des Arbeitnehmers und der Bereitschaft des Arbeitgebers, eine Einigung zu erzielen. Fehler in der Kündigung können dem Arbeitnehmer eine bessere Verhandlungsposition verschaffen, da der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, das Arbeitsverhältnis ohne weiterführende Streitigkeiten zu beenden.

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Berechnungsgrundlage der Abfindung

Ein gängiger Anhaltspunkt für die Berechnung der Abfindung ist § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG), der eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit vorsieht. Dabei wird jeder Zeitraum von mehr als sechs Monaten als volles Jahr gerechnet. Allerdings ist diese Regelung nicht bindend und dient lediglich als Orientierung; die tatsächliche Abfindung kann je nach Einzelfall höher oder niedriger ausfallen.

Beispielrechnung zur Abfindungshöhe

Hier ein einfaches Beispiel, wie eine Abfindung bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro und verschiedenen Beschäftigungsjahren aussehen könnte:

  • 1 Jahr: 2.000 Euro
  • 2 Jahre: 4.000 Euro
  • 3 Jahre: 6.000 Euro
  • 4 Jahre: 8.000 Euro
  • 5 Jahre: 10.000 Euro
  • 6 Jahre: 12.000 Euro
  • 7 Jahre: 14.000 Euro
  • 8 Jahre: 16.000 Euro
  • 9 Jahre: 18.000 Euro

Diese Berechnung basiert auf der Faustformel: 0,5 * Anzahl der Beschäftigungsjahre * Monatsbruttogehalt.

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  1. Anwaltliche Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten.
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  4. Aufzeigen Ihrer Handlungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der Strategieentwicklung.

Wann sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen?

Bei Unsicherheiten oder zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Dieser kann nicht nur die Höhe der möglichen Abfindung berechnen, sondern auch helfen, diese effektiv zu verhandeln und Ihre Rechte im Kündigungsprozess zu wahren.

Fazit

Eine Abfindung kann eine wichtige finanzielle Unterstützung nach einer Kündigung darstellen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Zahlung einer Abfindung nicht gesetzlich garantiert ist und stark von den Umständen des Einzelfalls sowie den Verhandlungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber abhängt. Nutzen Sie professionelle Unterstützung, um das beste Ergebnis in Ihrer Situation zu erzielen.

Für Sie da:

RA Uhl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: +49 7161 97814-0

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