Abgasskandal – Auch Bosch wird zur Kasse gebeten
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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bittet im Abgasskandal nun auch die Robert Bosch GmbH zur Kasse. Allerdings fällt die Geldbuße mit 90 Millionen Euro deutlich geringer aus als bei den Autoherstellern VW, Audi und Porsche, die zusammen Bußgelder in Höhe von mehr als zwei Milliarden Euro zahlen müssen.
Die deutlich geringere Strafe hat Gründe. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stellte zwar fest, dass Bosch ab 2008 ca. 17 Millionen Motorsteuergeräte und Dosiersteuergeräte an verschiedene Autohersteller im In- und Ausland geliefert habe, deren Software teilweise unzulässige Strategien aufwiesen und zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß geführt haben. Allerdings sei nach den umfangreichen Ermittlungen davon auszugehen, dass die Initiative für die unzulässigen Abschalteinrichtungen jeweils von Mitarbeitern der Autobauer ausgingen und nicht von Bosch, so die Staatsanwaltschaft.
Wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht verhängte die Staatsanwaltschaft Stuttgart daher ein vergleichsweise geringes Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro. Dabei wird mit zwei Millionen Euro die Ordnungswidrigkeit geahndet und die übrigen 88 Millionen Euro dienen der Abschöpfung der wirtschaftlichen Vorteile, die Bosch durch das pflichtwidrige Verhalten erhalten hat. Bosch hat das Bußgeld bereits akzeptiert und das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist damit abgeschlossen.
Bosch kommt deutlich günstiger davon als VW, Porsche und Audi. Das liegt u. a. daran, dass die Veräußerungsgewinne deutlich geringer ausgefallen sind als bei den Autobauern und die Robert Bosch GmbH seit Oktober 2015 umfassend und konstruktiv mit den Ermittlern zusammengearbeitet habe, so die Staatsanwaltschaft. Aber auch die Ahndung der Ordnungswidrigkeit fällt geringer aus als bei den Autoherstellern.
„Entscheidend dürfte sein, dass die Staatsanwaltschaft die Initiative für die unzulässigen Strategien bei VW und deren Konzerntöchtern sieht. Diese sind damit in letzter Konsequenz auch für die manipulierten Abgaswerte und erhöhten Stickoxid-Emissionen verantwortlich. Die Bußgelder haben zwar keinen direkten Einfluss auf zivile Schadensersatzklagen gegen die Hersteller, allerdings dürfte es für VW, Porsche oder Audi zunehmend schwerer werden, die Verantwortung für die Abgasmanipulationen zurückzuweisen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.
Unabhängig von den Bußgeldern haben zahlreiche Gerichte bereits entschieden, dass sich VW bzw. die Konzerntöchter im Abgasskandal schadensersatzpflichtig gemacht haben. „Es bestehen daher gute Aussichten, die Ansprüche gegen die Autobauer durchzusetzen“, so Dr. Hartung.
Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de
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