Ability Trade Investment – Achtung gemäß BaFin

  • 3 Minuten Lesezeit

Auf der Webseite abilitytradeinvestment.com wird beschrieben, dass man mit der Plattform Benutzern eine sichere und zuverlässige Plattform zum Investieren in Kryptowährungen bieten würde.

Weiterhin wird mit niedrigen Gebühren und hohen Renditen, einer Krypto-Investmentplattform geworben, der man vertrauen könne und dass man fortschrittliche Roboter für blitzschnelle Analysen, datengesteuerte Entscheidungen und Überwachung rund um die Uhr nutzen würde, um den Krypto-Handel präzise und effizient zu optimieren.

Außerdem wir darauf verwiesen, dass Ability Trade Investment ein offiziell bei der deutschen Wertpapier- und Investitionsaufsicht registriertes Unternehmen sei, das mit Kryptowährungen handelt.

Tatsächlich Warnhinweis der BaFin vor Ability Trade Investment

Allerdings warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Investitionen über die Internetseite abilitytradeinvestment.com, da ohne ihre Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, konkret Anlagen in Kryptowerten, angeboten würden.

Ability Trade Investment ohne Erlaubnis der BaFin 

Für Anlagen in Kryptowährungen ist unter verschiedenen Gesichtspunkten eine Erlaubnis der BaFin erforderlich.

Zum einen kann es sich bei einem Handel in Kryptowährungen um einen Eigenhandel im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) handeln, für den eine Genehmigung der BaFin nötig ist.

Weiterhin kann zum anderen eine nach WpIG erlaubnispflichtige Anlage- oder Abschlussvermittlung vorliegen.

Außerdem kann es sich um ein sog. Kryptoverwahrgeschäft nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 Kreditwesengesetz (KWG) handeln, nämlich die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten und privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte für andere zu halten, zu speichern oder darüber zu verfügen, sowie die Sicherung privater kryptografischer Schlüssel.

Die Betreiber von Ability Trade Investment verfügen aber über keinerlei Genehmigung der BaFin.

Sonstige Bedenken gegen die Seriosität von Ability Trade Investment 

Soweit auf der Homepage behauptet wird, dass Ability Trade Investment bei der deutschen Finanzmarktaufsichtsbehörde, BaFin, registriert sei, ist dies evident falsch.

Damit werden Anleger also über einen wesentlichen Aspekt ihrer Anlageentscheidung getäuscht.

Auch fehlt auf der Webseite ein Impressum, so dass für Anleger unklar bleibt, wer die Betreibergesellschaft und die Verantwortlichen von Ability Trade Investment sind. Genannt wird nur eine Ability Trade Investment.

Möglichkeiten für Anleger von Ability Trade Investment 

Investoren, die Gelder bei Ability Trade Investment investiert haben, kann soweit Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin erbracht werden, ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG oder i. V. m. § 32 KWG zustehen.

Soweit fälschlicherweise behauptet wird, dass Ability Trade Investment durch die BaFin reguliert wird, können sich für Anleger auch andere Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ergeben.

Wenn Sie Kapital bei Ability Trade Investment investiert und Fragen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger zur rechtlichen Situation berät und bei der Durchsetzung von Ansprüchen unterstützt.

Handlungsbedarf ist unseres Erachtens vor allem dann gegeben, wenn Auszahlungen von Guthaben von Handelskonten nicht erfolgen.

Die Kanzlei unterstützt viele Anleger gegenüber unseriösen Plattformen, vor allem auch bei Betrugsfällen im Bereich CFDs, Kryptowährungen oder Forex.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 16.09.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch

Beiträge zum Thema