Abmahnbeantworter des CCC – Hilfe gegen Filesharing-Abmahnwahn?
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Der Chaos Computer Club (CCC) bietet wegen bei Filesharing-Abmahnungen einen Abmahnbeantworter an, um sich dagegen zu wehren. Doch ist dieses Tool wirklich hilfreich?
Für Abmahnanwälte sind Abmahnungen wegen Filesharing häufig ein einträgliches Geschäft. Das kommt dadurch, dass sie für Waldorf Frommer, Sasse, Rasch & Co. mit wenig Arbeit verbunden sind. Denn sie können für das Formulieren auf Textbausteine zurückgreifen. Demgegenüber werden dem Abgemahnten hohe Abmahnkosten sowie Schadensersatz in Rechnung gestellt. Dies geschieht oft auf Verdacht hin, so dass auch viele Unschuldige ins Visier der Musikindustrie geraten.
Wie funktioniert der Filesharing-Abmahnbeantworter?
Hiergegen sollen sich Opfer von unberechtigten Filesharing-Abmahnungen laut einer Pressemitteilung des CCC kostengünstig mit dem Abmahnbeantworter wehren können. Nutzer von diesem Tool müssen zunächst einmal mehrere Fragen beantworten. Zunächst einmal wird gefragt, ob man sicher ist, dass man die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Dann soll man beantworten, um welche Abmahnkanzlei es sich handelt, wie das Aktenzeichen lautet, warum man kein Täter bzw. Störer ist und schließlich, wer abgemahnt worden ist. In dem jeweiligen Bereich werden teilweise mehrere Möglichkeiten abgefragt, wobei der Nutzer die zutreffende Antwort durch ein Häkchen kennzeichnen soll. Beispielsweise soll er bei dem Punkt „Warum sind Sie nicht Täter?“ auf diese Weise angeben, ob er etwa nachweislich im Urlaub gewesen ist oder Besuch ihn entlasten kann. Aufgrund dieser Angaben erzeugt das Tool ein automatisiertes Antwortschreiben, das den Abmahnanwälten Paroli bieten soll.
Gute Zielsetzung
Die hinter diesem Abmahnbeantworter stehende Zielsetzung des Chaos Computer Clubs (CIC) ist sehr zu begrüßen. Nach unserer Erfahrung sind viele Filesharing-Abmahnungen unberechtigt, weil etwa der Abgemahnte über keinen eigenen PC verfügt, Dritte die Tat womöglich begangen haben oder ein Fehler bei der Ermittlung des Anschlussinhabers unterlaufen ist. Im Übrigen werden die Forderungen häufig zu hoch angesetzt.
Was beim Abmahnbeantworter problematisch ist
Gleichwohl erscheint uns beim Abmahnbeantworter einiges bedenklich. Problematisch ist etwa, dass man unter „Warum sind Sie kein Störer?“ Nachbarn als mögliche Täter angeben kann. Wie hier die rechtliche Situation aussieht, ist noch nicht von den Gerichten geklärt worden. Ebenfalls kritisch ist, dass man dort angeben kann, dass man ein offenes WLAN betreibt. Hier besteht die Gefahr, dass die Betroffenen in Haftung geraten. Schließlich muss genau überlegt werden, welche Informationen dem Abmahnanwalt überhaupt mitgeteilt werden sollen. Dies richtet sich nach dem Sachverhalt, den wir zuvor mit unseren Mandanten individuell abklären.
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