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Abmahnung der BVB Merchandising GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Aus aktuellem Anlass berichte ich heute über eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH.

In der Abmahnung vom 12.6.2024 wird ein Verstoß gegen das Markenrecht gerügt.

Im Rahmen einer privaten Verkaufsanzeige auf der Plattform Kleinanzeigen wurde ein Kerzenständer unter der Artikelüberschrift „BVB“ beworben.

Das Zeichen „BVB“ ist unter der Registernummer 018130672 als Unionsmarke und unter der Registernummer 39758566 als Wortmarke beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen. Da eine Berechtigung zur Nutzung laut Abmahnung nicht vorliege, stelle sich die Nutzung der Marken zur Bewerbung als Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG dar. 

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz, der noch zu beziffern ist
  • Erteilung einer Auskunft, u.a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn
  • Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.598,37 €

Wie soll ich mich verhalten?

Handeln Sie keinesfalls voreilig! Lassen Sie sich nicht dazu verleiten die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Aus meiner Sicht schneiden Sie sich damit sämtliche Einwendungen ab und verschlechtern Ihre Verteidigungsposition.

Abmahnung berechtigt?

Sofern private Internetangebote gerügt werden, ist zunächst die Frage zu klären, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Sofern das private Maß nicht überschritten ist und das Handeln noch als privat eingestuft werden kann, wäre eine solche Abmahnung nicht berechtigt.

In den Fällen, in denen ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt, stellen sich dann weitere Prüfungspunkte, die ggfs. Anlass für eine Zurückweisung der Abmahnung bieten können. Eine Markenrechtsverletzung setzt u.a. ebenfalls voraus, dass eine markenmäßige Benutzung erfolgt ist.

Gerne prüfe ich eine solche Abmahnung für Sie.

Tipps vom Fachanwalt:


  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
  • Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:

Ich vertrete seit über 10 Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.

DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Nutzen Sie mein Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung und senden mir die erhaltene Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de.



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