Abmahnung durch KUW Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing)

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Teilnehmer von Peer-to-Peer Netzwerken (P2P-Netzwerk), die Filme (meist Erotik- oder pornografische Filme) über Torrent, Emule oder edonkey heruntergeladen und gleichzeitig der Öffentlichkeit zum upload angeboten haben, erhalten seit einiger Zeit von den KUW Rechtsanwälten aus Regensburg eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Die Betroffenen werden mit der Begründung abgemahnt, als Nutzer des P2P-Netzwerkes durch das Herunterladen und gleichzeitige Anbieten von Filmen Urheberrechte der von den KUW Rechtsanwälten vertretenen Rechteinhaber verletzt zu haben.

Von den Betroffenen wird deshalb Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten in der Größenordnung von 250,- € bis 300,- € verlangt.

Des weiteren wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die unter anderem eine Vertragsstrafe vorsieht. Die Abmahnungen sind weitgehend inhaltlich identisch.

Rechtlich ist neben der Frage der Störerhaftung des Anschlussinhabers folgendes zu beachten:

·Oft scheitert der geltend gemachte Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch bereits an der meines Erachtens fehlenden Beweisbarkeit der Urheberrechtsverletzung. Liegen die Filmdateien nämlich nur als RAR oder ZIP Dateien auf der Festplatte vor, ist eine Beweissicherung anhand von sogenannten Hash-Dateien, auf die sich die KUW Rechtsanwälte gerne stützen, meines Erachtens nicht ohne weiteres möglich. Die Hash-Dateien meiner Auffassung nach nicht in der Lage, den Inhalt gepackter RAR oder ZIP Dateien zu erkennen, wenn diese nicht vollständig hochgeladen worden sind, zumal RAR Dateien wiederum selbst verschlüsselt werden können.

Nur wenn ein upload der RAR oder ZIP Dateien vollständig ermöglicht wurde, können die RAR bzw. ZIP Dateien wieder entpackt werden und damit auch inhaltlich eingesehen werden.

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)

Rechtsanwalt


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