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Abmahnung im Markenrecht erhalten? Wie reagiere ich richtig?

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Tagtäglich werden unzählige Abmahnungen wegen Verletzungen von Markenrechten ausgesprochen. Die Abmahnung ist ein weit verbreitetes Mittel, mit welchem dem Abgemahnten ein rechtsverletzendes Verhalten vorgeworfen wird und er zum Unterlassen des entsprechenden Verhaltens sowie der Erfüllung weiterer Ansprüche aufgefordert wird.

Allen Abmahnungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, wozu auch das Marken- und Kennzeichenrecht gehört, ist gemein, dass sie den Zweck verfolgen, einem vermeintlichen Verletzer von Markenrechten ein Verhalten für die Zukunft zu untersagen und einen eventuell in der Vergangenheit entstandenen Schaden zu kompensieren.

1. Was wird abgemahnt?

Gegenstand von markenrechtlichen Abmahnungen sind immer wieder die nachfolgenden Handlungen:

  • Import von Produktfälschungen/Plagiaten in den Europäischen Wirtschaftsraum
  • Verwendung von geschützten Bezeichnungen in der Werbung
  • Verwendung von geschützten Bezeichnungen in Domains als Keywords etc.
  • Verwendung von geschützten Bezeichnungen im Rahmen von (vergleichender) Werbung

Zunächst soll kurz aufgezeigt werden, welche Kennzeichen Schutz durch das Markengesetz genießen und daher bei entsprechender Verletzung Gegenstand von Abmahnungen sein können:

  • eingetragene Marken: Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken, Buchstaben, Zahlen, Farbmarken, Hörmarken, Werbeslogans, Dreidimensionale Marken, Positionsmarke
  • Unternehmenskennzeichen
  • Geographische Herkunftsangaben

Grundsätzlich gilt, dass dem Abgemahnten mit einer markenrechtlichen Abmahnung vorgeworfen wird, ein geschütztes Zeichen, i. d. R. eine Marke, ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr zu verwenden.

2. Was wird gefordert?

Der jeweilige Rechteinhaber wird primär die sofortige Unterlassung der vorgeworfenen Handlung (z. B. Angebot von Produktfälschungen über Onlineshop) verlangen und die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung fordern.

Daneben werden mit einer markenrechtlichen Abmahnung oft Auskunftsansprüche geltend gemacht. Der Verletzte will schließlich wissen, in welchem Umfang sein Markenzeichen verletzt wird. Die zu erteilenden Auskünfte sind nicht selten Grundlage der Berechnung eines Schadensersatzes.

Neben Unterlassungs- und Auskunftsanspruch wird der Verletzte regelmäßig Ersatz der entstandenen Anwaltskosten sowie Schadensersatz verlangen. Da sich in markenrechtlichen Streitigkeiten inzwischen ein Mindeststreitwert von EUR 50.000,00 durchgesetzt hat und dieser von den Gerichten anerkannt wird, liegen die Anwaltskosten für die Aussprache einer markenrechtlichen Abmahnung schnell über EUR 1.500,00.

Bei weltweit bekannte Marken steigt der Streitwert schnell auf bis zu EUR 250.000,00 an und setzt bereits Anwaltskosten von knapp EUR 3.000,00 aus.

Hinzu kann stets ein Schadensersatzanspruch kommen, dessen Höhe von der Dauer und der Intensität der Verletzungshandlung abhängig ist. Bei der Berechnung des Schadens wird entweder die Berechnungsmethode der Lizenzanalogie angewendet oder der sog. Verletzergewinn zugrunde gelegt.

3. Was tun bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung?

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, mit welcher man Ihnen die Verletzung von Markenrechten vorwirft, gilt unbedingt:

Lassen Sie sich vom Spezialisten beraten!

Oft bestehen Einwendungen gegen den Vorwurf der Markenrechtsverletzung. Oft haben Sie jedoch auch Regressansprüche gegenüber etwaigen Vorverkäufern, welche Ihnen beispielsweise die Originalität von gekauften Waren garantiert haben.

Auf keinen Fall sollten Sie

  • die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung unterzeichnen
  • Kontakt zur abmahnenden Kanzlei aufnehmen
  • die geforderten Beträge ohne Prüfung durch einen Rechtsanwalt zahlen

Nehmen Sie gerne unser Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung am Telefon wahr. Sie schildern uns Ihren Fall und was von Ihnen gefordert wird und wir geben Ihnen eine erste fundierte Einschätzung zur Sach- und Rechtslage. Danach können Sie entscheiden, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

Bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung sollten Sie in jedem Fall

  • die gesetzten Fristen einhalten
  • vor Ablauf der Fristen einen Anwalt konsultieren

Gerade aufgrund der enorm hohen Streitwerte im Markenrecht empfehlen wir dringend, bei Erhalt einer Abmahnung juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir bieten Ihnen:

- bundesweit tätig bei Abmahnungen
- kein Termin Vorort notwendig
- wir vertreten Mandanten aus ganz Deutschland
- schnelle Kommunikation per Telefon, Email und Fax
- kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon
- Modifizierung der Unterlassungserklärung, sofern geschuldet
- professionelle Hilfe mit persönlicher Erstberatung vom Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus unzähligen Abmahnungen im Bereich Markenrecht.

Ihre Kanzlei Brehm


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