Abmahnung Kanzlei Schütz RA im Auftrag der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH
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Unsere Rechtsanwaltskanzlei, die bereits gegen zahlreiche Abmahnungen von Fußballbundesligavereinen aufgrund von Verstößen gegen die Ticket-Geschäftsbedingungen verteidigt hat, wurde erneut mit einer derartigen Verteidigung beauftragt. Neu ist der Verein, der nunmehr abmahnen lässt. Es handelt sich um die TSG 1899 Hoffenheim.
Aufbau der Abmahnung
Auch in dieser Abmahnung wird zunächst erläutert, dass die TSG zu den Zwecken der Stadionsicherheit und zu Kontrollzwecken der Ticketpreise sicherstellen will, wer Tickets für Spiele des Vereins erwirbt. Daher sei die Ticketweitergabe unter Bedingungen gestellt worden, die in ATGB festgeschrieben sind.
Sodann wird zu den konkret beanstandeten Verstößen ausgeführt:
- Anbieten von Fußballtickets im Internet bei Online-Auktionen
- Verwendung des Vereinslogos ohne Zustimmung hierzu
- Die Verstöße seien Zuwiderhandlungen gegen die ATGB (Allgemeine Ticketbedingungen) und würden daher folgende Ansprüche auslösen:
- Unterlassungsanspruch, erfüllbar durch Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Vertragsstrafenanspruch gem. § 6 Nr. 2 ATGB bis zu 2.500,00 €
- Rechtsanwaltskostenerstattungsanspruch in Höhe von 582,80 €
Es wird jedoch ein pauschales Einigungsangebot übermittelt. Gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 300,00 € sei die Angelegenheit bei gleichzeitiger Abgabe der Unterlassungserklärung erledigt.
Wie ist die Abmahnung rechtlich zu würdigen?
Ob tatsächlich ein Verstoß gegen die ATGB vorliegt, hängt von mehreren Faktoren ab. Unter anderem sollte durch einen Rechtsanwalt überprüft werden, ob die ATGB überhaupt wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und damit überhaupt erst Gültigkeit haben können.
Wir raten Ihnen daher dazu, bei Erhalt einer Abmahnung Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen, der bereits Erfahrungen im Bereich von Ticket-Abmahnungen hat. Dieser wird Ihre Abmahnung überprüfen und dann mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen.
Wir bieten unseren Mandanten und/oder Interessenten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. So erfahren Sie bereits vor einer etwaigen Beauftragung, wie wir Ihren Sachverhalt einschätzen und welche Erfolgsaussichten Sie haben. Selbstverständlich nennen wir Ihnen hierbei auch einen transparenten und fairen Pauschalpreis, zu dem wir Sie vertreten würden.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Sehr gerne übernehmen wir die Kostendeckungsanfrage und Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sofern diese die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt, entstehen Ihnen – außer einer etwaigen Selbstbeteiligung – dann keinerlei Kosten für unsere Tätigkeit.
Wo finden Sie weitere Informationen über unsere Kanzlei?
Auf unserer Kanzleihomepage, in unserem Abmahnblog oder auf unseren anwalt.de-Profil.
Homepage: www.kanzlei-heidicker.de
Abmahnblog: www.abmahnblog-heidicker.de
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