Abmahnung Siemens? Vorsicht! Emails v. Siemens (SISW) weg. angeblicher Urheberrechtsverletzung von Solid Edge

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Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen eMails der SISW vor

Die AID24 Rechtsanwaltkanzlei Tel.: +49 611 89060871 hat Nachrichten der SISW vorliegen, in denen von einem möglichen Urheberrechtsverstoß die Rede ist.

Die SISW teilt in ihrer Mitteilung mit, dass sie für die Einhaltung der Lizenzbedingungen und Urheberrechte bezüglich der Siemens-Software verantwortlich sei.

Ein Herr W.M. könnte sich ggf. melden. Es wird i.d.R. dargelegt, dass das Unternehmen eine nicht lizenzierte Version der SISW-Software auf einem Client aufgespielt wurde, der mit dem Firmennetzwerk verbunden sei.

Die uns vorliegenden Nachrichten von SISW enthalten Informationen zu verschiedenen technischen Daten wie die Client-Emaildomain, den Hostnamen, die MAC-Adresse und angebliche Details zur unlizenzierten Software, mit deren Hilfe SISW das Unternehmen mit dem Client in Verbindung bringen kann, auf dem die Software installiert ist.

II. Über die Siemens Industry Software GmbH (SISW)

Die Siemens Industry Software GmbH (SISW) ist ein bedeutendes Unternehmen innerhalb des Siemens-Konzerns, das sich auf die Entwicklung, den Handel, den Vertrieb und die Wartung von Software- und Hardwareprodukten spezialisiert hat. Besonders hervorzuheben sind ihre Tätigkeiten in den Bereichen Product Lifecycle Management, Produktionssteuerung, Produktionsautomatisierung und Qualitätsmanagement. Darüber hinaus bietet die SISW Lösungen für Datenbanken, E-Commerce und die computergestützte Messung, Berechnung und Analyse in der Schwingungstechnik und Akustik an. Mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen unterstützt die Siemens Industry Software GmbH (SISW) Unternehmen weltweit bei der Optimierung ihrer Produktionsprozesse und der Steigerung ihrer Effizienz.

III. Urheberrecht und die Solid Edge Software

Die Solid Edge Software, ein Produkt der Siemens Industry Software GmbH (SISW), genießt unserer Ansicht nach als Computerprogramm gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG urheberrechtlichen Schutz. Dieser Schutz wird durch § 69a UrhG geregelt, der die Rechte des Urhebers an Computerprogrammen definiert. Der Rechteinhaber, in diesem Fall die Siemens Industry Software GmbH (SISW), kann Dritten ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht einräumen. Wird die Software ohne das Einverständnis des Rechteinhabers genutzt, verbreitet oder vervielfältigt, kann die SISW Ansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz geltend machen. Dies umfasst unter anderem Schadensersatzforderungen und Unterlassungsansprüche, um die unlizenzierte Nutzung zu unterbinden.

IV. Keine klassische Abmahnung

Die Siemens Industry Software GmbH (SISW) verschickt regelmäßig E-Mails, in denen sie auf die unlizenzierte Nutzung ihrer Produkte, wie NX und Solid Edge, hinweist. Dabei liegt jedoch keine klassische Abmahnung mit Verlangen nach einer Unterlassungserklärung vor. Diese E-Mails enthalten Berechtigungsanfragen und fordern die betroffenen Unternehmen auf, die Nutzung der Software gemäß den Lizenzbedingungen zu überprüfen. Die SISW gibt an, Informationen darüber erhalten zu haben, dass die betroffene Software unlizenziert genutzt wird. Besonders betroffen sind die Programme “Siemens NX” und “Solid Edge”. Unternehmen, die eine solche E-Mail erhalten, sollten diese ernst nehmen und die darin enthaltenen Forderungen sorgfältig prüfen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden sollte rechtzeitig eine Kanzlei spezialisiert auf IT-Recht und Urheberrecht hinzugezogen werden.

V. Hinweise zum Lizenzmanagement und Schadensvermeidung

Ein effektives Lizenzmanagement ist für Unternehmen, die Software von Drittanbietern nutzen, unerlässlich. Nur durch ein sorgfältiges Lizenzmanagement kann sichergestellt werden, dass alle eingesetzten Softwareprodukte ordnungsgemäß lizenziert sind und keine unberechtigte Nutzung stattfindet. Dies hilft, Inanspruchnahmen wie diejenigen der Siemens Industry Software GmbH (SISW) zu vermeiden. Unternehmen sollten regelmäßig ihre Softwarelizenzen überprüfen und sicherstellen, dass sie den Lizenzbedingungen entsprechen, um rechtliche Probleme und mögliche Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

VI. Bewertung der eMail von Siemens (SISW)

Die E-Mail von Siemens (SISW) sollte nicht vorschnell und ohne vorherige Besprechung mit einem Fachanwalt für Urheberrecht bzw. IT-Recht beantwortet werden. In einer vergleichbaren Sache hatte ein Mandant leider genau dies getan, bevor er sich mit einem weiteren Schreiben der SISW anwaltlich beraten ließ. Unternehmen, die ein ähnliches Schreiben der Siemens Industry Software GmbH erhalten haben, können sich gerne telefonisch an die AID24 Rechtsanwaltkanzlei unter Tel.: +49 611 89060871 wenden. Die Kanzlei AID24 bietet eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, um erste Schritte zu besprechen und zu planen.

VII. Urheberrecht und die Solid Edge Software

Diese Software könnte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG als geschütztes Werk eingestuft werden. Falls die Software die Anforderungen erfüllt, wird ihr Schutz durch § 69a UrhG geregelt. Diese Nutzungsrechte können durch Lizenzen an Dritte transferiert werden, entweder als einfaches oder als ausschließliches Nutzungsrecht.

Wird die Software aber ohne Billigung des Rechteinhabers genutzt, kann dieser Anrecht aus dem Urheberrechtsgesetz geltend machen. Schadensersatz ist für den Rechteinhaber von enormer Bedeutung, wobei i.d.R. der entstandene Schaden, der Gewinn des Verletzers oder eine Lizenzanalogie zur Berechnung herangezogen werden.

Bei der Lizenzanalogie wird geschätzt, was der Verletzter hätte zahlen müssen, wenn er die Software ordnungsgemäß lizenziert hätte. Im Falle von Abmahnungen ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die Angemessenheit von Schadensersatzansprüchen zu prüfen.

VIII. Bewertung der eMail von Siemens (SISW)

Die Nachricht der SISW ist kein offizielles Anwaltschreiben und auch keine klassische Abmahnung, da es an der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung fehlt. Zudem haben auch andere Kanzleien Mandanten betreut, die ähnliche Nachrichten von SISW erhalten haben. 

Die SISW scheint an einer außergerichtlichen Einigung interessiert zu sein. Dennoch sollte die Mitteilung sorgfältig geprüft werden, idealerweise durch einen Anwalt, bevor man darauf reagiert. 

Besonders die Höhe des Schadensersatzes oder die vorgeschlagene Nachlizenzierung sollte kritisch überprüft werden. Bei Erhalt einer solchen Mitteilung ist es ratsam, einen Anwalt mit Expertise im IT- und Urheberrecht zu kontaktieren.

IX. Haben Sie eine ähnliche Nachricht erhalten? Kontaktieren Sie die AID24 Rechtsanwaltskanzlei!

Wenn Sie eine solche Nachricht erhalten haben, sollte diese unbedingt geprüft werden. Die AID24 Rechtsanwaltkanzlei Tel.: +49 611 89060871 bietet Ihnen als Service eine kostenlose Ersteinschätzung am Telefon an, die allerdings keine vollständige rechtliche Beratung darstellt.

  • In scheinbar aussichtslosen Fällen konnten wir durch unser Verhandlungsgeschick und Erfahrung die Zahlungen durch Vergleich erheblich reduzieren.

  • Tiefgehende Expertise im IT- und Urheberrecht.

  • Wir haben wertvolle Erfahrungen aus Fällen u.a. gegen folgende Kanzleien gesammelt:

    1. DLA Piper UK LLP

    2. Flegl Rechtsanwälte GmbH

    3. Werner Rechtsanwälte Informatiker

    4. NIMROD Rechtsanwälte

    5. Kanzlei Sascha Schlösser

    6. Kanzlei Lutz Schröder

    7. Müller-Bore & Partner Patentanwälte

    8. Hämmerling von Leitner Scharfenberg

    9. Hyazinth Rechtsanwälte

    10. Fechner Legal

    11. und weitere





Foto(s): RA Christoph Scholze AID24 Rechtsanwaltskanzlei

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