Abmahnung von RA Mossreiner für Kaloud Inc. wegen Shisha-Tabakbehälter

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Die Kanzlei OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte hilft deutschlandweit Empfängern von Patentrechtlichen Abmahnungen. Wir sind insbesondere auf die Shisha- und e-Zigaretten-Branche spezialisiert und können hier eine Erfahrung aus vielen Jahren nachweisen.

Wir helfen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung. Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zu Festpreisen. Sie erreichen uns unter 0221-80067680.


OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte - Schwerpunkt in der Shisha-Branche

Seit vielen Jahren sind wir schwerpunktmäßig tätig im Bereich der Tabak- und Genussmittelbranche. Hier vertreten wir deutschlandweit insbesondere Hersteller und Verkäufer von Wasserpfeifen, Wasserpfeifentabak, Shishazubehör, CBD-Artikel etc.

Was mahnt Rechtsanwalt Günter Mossreiner für Kaloud Inc. ab?

Im Rahmen von Beratungsmandanten wurden uns in den letzten Monaten mehrere patentrechtliche Abmahnungen des Rechtsanwalts Günter Moosreiner vorgelegt. 

Auftraggeber der Abmahnungen ist die Kaloud, Inc. und die Kaloud Europe GmbH. Die Mandantin von Günter Moosreiner ist Inhaberin des europäischen Patents mit dem Titel „Wärmeregelungszubehör für eine Wasserpfeife“ (Veröffentlichungsnummer EP 2858 520).

Abgemahnt wird ein Verkäufer, der angeblich Kohlebehälter für Wasserpfeifen bewirbt und vertreibt „Bosskopp Heat Management System“ . Der Verkauf soll das in Kraft stehende Patent verletzen, da der Verkäufer über keine Zustimmung der Kaloud Inc. für den Verkauf hatte. Rechtsanwalt Mossreiner nimmt in der Abmahnung Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes München, welches den Verkauf entsprechender Kohlebehälter untersagt hat.  


Patentrechtsverletzung an Kaloud-Patent

Mit der Abmahnung wird die Unterlassung der durch das Patent geschützten Erfindung gefordert. Daneben werden Auskunftsansprüche über die Vertriebswege der so beworbenen Produkte sowie die getätigten Umsätze des unter Nutzung genannten Patents geltend gemacht. Darüber macht die Kaloud Inc. Schadenersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend. 

Der Schadenersatz bemisst sich grundsätzlich nach dem Gewinn des Patentverletzers. Die Kostenerstattungsansprüche werden anhand eines Gegenstandswertes in Höhe von 500.000 Euro berechnet. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind dies Kosten in Höhe von 4.620,00 Euro netto.


Was ist zu tun bei einer Abmahnung von Kaloud?

Keinesfalls sollte eine vorgefertigte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnet werden. Falls es sich tatsächlich um einen Patentrechtsverstoß handelt, ist die Abgabe einer  sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung zu empfehlen. Bei einer modifizierten Unterlassungserklärung wird die gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen verhindert, allerdings stellt sie dabei auch kein Schuldeingeständnis dar. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung drohen zudem hohe Prozesskosten. Dies kann durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden. 

Hinsichtlich der Kostenforderung können häufig Vergleiche erzielt werden, die die geforderten Zahlungen deutlich reduzieren können. Zudem kann im Vergleichswege erwogen werden, ob man im Gegenzug eines Verzichts auf Schadenersatz Kunde von Kaloud Inc. wird. Dies muss jedoch in jedem Einzelfall abgewogen und erörtert werden.

Wie können wir bei einer Kaloud-Abmahnung durch Rechtsanwalt Günter Mossreiner helfen?

Falls Sie eine Abmahnung von Günter Moosreiner erhalten haben, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. Das Patentrecht ist für Laien kompliziert und angesichts der hohen Streitwerte mit einem hohen Risiko verbunden. 

Wir können die Abmahnung professionell prüfen und Ihnen das richtige Vorgehen empfehlen. 

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte sind eine Fachanwaltskanzlei mit einer über zehnjährigen Erfahrung. Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, also auch für das Patentrecht. Wir vertreten deutschlandweit Empfänger von Abmahnungen. Da wir eine Spezialisierung auf Genussmittel und hier insbesondere auf Tabak und Shisha vorweisen können, kennen wir die Gegebenheiten dieser Branche sehr gut. Wir können im Wege einer kostenfreien Ersteinschätzung zu dem angemessenen Vorgehen raten. Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zu fairen Festpreisen.

Sie erreichen uns am Besten telefonisch unter 022180067680 oder per E-Mail unter kanzlei@obladen-gaessler.de

Foto(s): OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte

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