Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung: „Fortuna Düsseldorf“ durch BluePort Legal | 2024

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell erreicht uns eine weitere Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal und Fortuna Düsseldorf .  Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits.

Wir haben in den letzten Jahren einige Tausend Mandanten gegen Abmahnungen verteidigt. Auch diese Abmahnung ist uns bereits bekannt. Wir können Betroffenen daher eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt und Spezialisten für Markenrecht anbieten. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail mit Telefonnummer an info@wd-recht.de und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Worum geht es bei der Abmahnung von Fortuna Düsseldorf und BluePort Legal?

Der Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e. V. wird rechtlich durch die Kanzlei BluePort Legal vertreten. Die Wortmarke „Fortuna Düsseldorf“ sowie die Wort-Bildmarke „Emblem“ sind als geschützte Marken beim DPMA eingetragen. Zudem ist die Bezeichnung „Fortuna Düsseldorf“ als Geschäftsbezeichnung und Name nach § 12 BGB geschützt.

In der Abmahnung wird behauptet, dass der Empfänger Abziehbilder unter Verwendung dieser Kennzeichen zum Verkauf angeboten habe. Diese Nutzung verletze die Markenrechte gemäß §§ 14, 15 MarkenG und begründe Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz.

Der Abgemahnte wird aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist die beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung - hier finden Sie unser Muster - zu unterzeichnen und zurückzusenden (per E-Mail mit späterem Original). Nur eine strafbewehrte Erklärung beseitige die Wiederholungsgefahr. Geänderte Erklärungen werden von BluePort Legal nur akzeptiert, sofern sie eine ausreichende Vertragsstrafe enthalten.

Zusätzlich wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 2.002,41 (inkl. MwSt.) gefordert.

Wie sollte man auf die Abmahnung von BLUEPORT LEGAL und dem Fortuna Düsseldorf reagieren?

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Abmahnung ernst genommen werden muss. Fortuna Düsseldorf ist offensichtlich nicht bereit, die Markenrechtsverletzungen hinzunehmen. Es wird mitgeteilt, dass bei Nichterfüllung der Forderungen rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Wenn Sie eine Abmahnung vom von BLUEPORT LEGAL und dem Fortuna Düsseldorf erhalten haben, sollten Sie folgende Verhaltenstipps beachten:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite und keine vorschnelle Zahlung
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  •     Prüfen, ob tatsächlich im geschäftlichen Verkehr oder ggf. privat gehandelt wurde
  •     Prüfen, ob die Ware ggf. mit Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht wurde (Originalware).
  •     Unterlassungserklärung keinesfalls ohne fachanwaltliche Hilfe abgegeben

Wir kennen die Gegner und das Vorgehen bereits und können Ihnen daher eine optimale Verteidigung anbieten. Wir haben bereits über die Abmahnung berichtet:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-hsv-fussball-ag-durch-die-kanzlei-blueport-legal-erhalten/

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Fachanwalt und profitieren Sie von unserer Erfahrungen aus tausenden Abmahnungsfällen.


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