Abrechnungsbetrug bei Corona-Teststellen: Rechtliche Risiken und Handlungsempfehlungen bei einer Durchsuchung

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Strafverfolger intensivieren die Durchsuchung von Corona-Teststellen aufgrund des Verdachts des Abrechnungsbetrugs und planen weitere Durchsuchungen bis zum Ende der Aufbewahrungspflicht 2028. In Köln wurde eine groß angelegte Razzia durchgeführt, die zeigt, dass Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen, insbesondere bei manipulierten Testprotokollen oder Abrechnungen für nicht durchgeführte Tests, streng geahndet wird. Betroffene sollten keine Aussagen ohne Anwalt machen, die Durchsuchungsaktionen dokumentieren und frühzeitig einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen.

Die Strafverfolger durchsuchen wieder aktiv Teststellen und bis zum Ablauf der Aufbewahrungspflicht Ende 2028 werden weitere Durchsuchungen folgen.

Aufgrund des Verdachts des Abrechnungsbetrugs wurde kürzlich in einer Corona-Teststelle in Köln durchsucht. Die groß angelegte Razzia in Köln zeigt einmal mehr, wie sensibel das Thema der Abrechnung im Gesundheitswesen ist. Die Vorwürfe, die sich gegen einen Verein richten, verdeutlichen, dass die fast vergessene Pandemie eine neue Angriffsfläche für strafrechtliche Ermittlungen geschaffen hat. Als spezialisierte Kanzlei im Gesundheitswesen möchten wir Sie über die rechtlichen Risiken und Ihre Rechte informieren.

Was ist Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen?

Abrechnungsbetrug liegt vor, wenn vorsätzlich falsche Angaben gemacht werden, um Leistungen abzurechnen, die nicht erbracht wurden. Im Bereich der Corona-Teststellen sind dies etwa manipulierte Testprotokolle oder Abrechnungen von nicht durchgeführten Testungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Gesetzgeber ahndet solche Verstöße streng, da sie nicht nur die finanziellen Ressourcen der Solidargemeinschaft schädigen, sondern auch das Vertrauen in das Gesundheitssystem beeinträchtigen.

Polizeiliche Durchsuchung: So verhalten Sie sich richtig

Im Rahmen von Ermittlungen, wie sie in Köln stattfanden, erfolgen häufig Durchsuchungen in Geschäftsräumen oder Privaträumen. Für Betroffene sind solche Maßnahmen meist ein einschneidendes Erlebnis. Dennoch gilt es, Ruhe zu bewahren und strategisch klug zu handeln:

  1. Keine Aussagen ohne Anwalt: Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben zu machen. Unbedachte Äußerungen können Ihre Situation verschlechtern.
  2. Dokumentation: Notieren Sie, welche Maßnahmen die Ermittlungsbehörden durchführen und welche Unterlagen beschlagnahmt werden.
  3. Anwalt kontaktieren: Ziehen Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt hinzu. Dieser kann den Sachverhalt prüfen und Ihre Rechte wahren.

Prävention und Verteidigung: Ihre Rechte

Sollten Sie als Betreiber einer Teststelle ins Visier von Ermittlungen geraten, prüfen wir für Sie die Vorwürfe detailliert und unterstützen Sie dabei, Ihre rechtlichen Interessen zu verteidigen. Gleichzeitig helfen wir Ihnen, mögliche Fehlerquellen in der Abrechnung zu identifizieren und auszuräumen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

Wir sind auf Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Verteidigung von Mandanten in ähnlich gelagerten Fällen. Lesen Sie unsere zahlreichen Rechtstipps und laden Sie sich unser Whitepaper runter. Vertrauen und Diskretion stehen bei uns an erster Stelle. Sollten Sie Fragen haben oder in eine vergleichbare Situation geraten sein, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da.

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