Abzocke durch unseriöses Online-Coaching: Verbraucher können sich Kursgelder zurückholen

  • 2 Minuten Lesezeit
Online Coaching unseriös Abzocke Anwalt

Online-Coaching boomt: Egal ob es um Weiterbildung, Finanzen, Dating oder Gesundheit geht – mit einem Online-Kurs kann sich jeder persönlich weiterentwickeln, und das jeden Tag zu jeder Uhrzeit von zu Hause aus. Besonders im Trend sind sogenannte Business-Coachings, bei dem der eigene berufliche Erfolg im Vordergrund stehen soll.


Allerdings tummeln sich in der Online-Coaching-Branche auch viele unseriöse Anbieter. Über Werbung oder kurze Videoclips auf Social-Media-Plattformen wie YouTube, Instagram, Facebook und andere kommen Verbraucher schnell an fragwürdige Angebote. Mit vollmundigen Versprechungen gehen diese Online-Coaches auf Kundenfang. Dabei drehen sie ihren Opfern weitgehend nutzlose Kurse zu horrenden Preisen an, meist mit einem Ziel: Abzocke. 


Oftmals fehlen in den dann abgeschlossenen Verträgen ganz bewusst klare Vereinbarungen, zum Beispiel über die Leistung des Coaches sowie angemessene Rücktritts- oder Kündigungsmöglichkeiten. Davon betroffen sind Privatpersonen wie auch Unternehmen, die Online-Coachings für ihre Belegschaft nutzen. 


Das Problem bei der Sache: In Deutschland darf sich jeder „Coach“ nennen, egal zu welchem Thema. Eine einheitliche Ausbildung, Kontrolle oder eine Aufsicht gibt es nicht. Dadurch ist eine Unterscheidung zu seriösen Online-Coaching-Angeboten schwierig. Wer jedoch in die Falle eines unseriösen Anbieters geraten ist, zahlt meistens viel Geld für keine Leistung. Gegen diese Abzocke können sich Betroffene jedoch wehren. 


Im Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist weitgehend geregelt, in welcher Form ein Online-Coaching angeboten werden darf. Das OLG Celle hat im März 2023 (Az: 3 U 85/22) geurteilt, dass Online-Coaching-Verträge bei fehlenden Zulassungen oder unzureichenden Leistungen ungültig sind. Auch das LG Leipzig (Az. 05 O 1598/22), das LG Hamburg (Az. 304 O 277/22) und das LG Hannover (Az. 13 S 23/22) haben in Verfahren zu diesem Thema das FernUSG für anwendbar erklärt. Das LG Nürnberg-Fürth (Az. 13 O 2839/23) verurteilte einen Anbieter zur Rückzahlung der gezahlten Kursgelder von 21.420 Euro, weil der geschlossene Vertrag nichtig war. 


Haben auch Sie das Gefühl, an einen unseriösen Online-Coaching-Anbieter geraten zu sein? Dann helfen wir Ihnen gern zu prüfen, ob Sie aus dem Vertrag herauskommen oder bereits gezahltes Geld zurückfordern können. Melden Sie sich einfach kostenfrei unter www.baumeister-rosing.de/online-coaching-unserioes/ bei uns an. Unsere Anwälte und Anwältinnen werden umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 


Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Max Baumeister

Beiträge zum Thema