Ärztliche Behandlungsfehler – Prozesserfolge der geschädigten Patienten vor deutschen Gerichten:

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einige Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im Übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Saarbrücken
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Diagnosefehler einer Fehlstellung der Handwurzelknochen nach Anpralltrauma, LG Saarbrücken, Az. 16 O 115/12

Chronologie:

Aufgrund eines Anpralltraumas begab sich der Kläger in die Behandlung beim Beklagten. Dieser verordnete wochenlang Cortisonspritzen und Handgelenkschiene. Eine Fehlstellung des Handgelenks diagnostizierte er indes nicht. Seit dem Vorfall aus November 2009 leidet der Kläger u. a. an Schmerzen, deutlichen Bewegungseinschränkungen und Minderbelastbarkeit.

Verfahren:

Das Gericht weist den Beklagten darauf hin, dass sein Sachvortrag in mehreren Punkten im Widerspruch zu einer Dokumentation steht. Zur Vermeidung einer langwierigen Beweisaufnahme schlägt das Gericht den Parteien vor, sich vergleichsweise zu einigen. Auf eine pauschale Gesamtsumme im fünfstelligen Eurobereich einigen sich beide sodann.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Zahlreiche lang andauernde und schwierige Arzthaftungsprozesse ließen sich vermeiden, indem Gerichte bereits frühzeitig den Parteien eine gütliche Einigung nahelegen würden, so wie hier. Wenn die Abfindungssumme im angemessenen Bereich liegt, bietet sich für den Geschädigten die Annahme des Vergleichsvorschlages an, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM fest.

Oberlandesgericht Düsseldorf
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Osteosynthese nach multiplanarer Tibiakopftrümmerfraktur rechts, OLG Düsseldorf, Az. I – 8 U 42/12

Chronologie:

Die Klägerin begab sich nach einem Motorradunfall in die Klinik der Beklagten. Dort stellte man eine Tibiakopftrümmerfraktur fest, die operativ behandelt wurde. Der postoperative Verlauf gestaltete sich äußerst komplikationsreich. Es musste der Klägerin u. a. ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt werden.

Verfahren:

In der Vorinstanz hatte das Landgericht Krefeld (Az. 3 O 289/09) die Klage noch als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Das OLG hielt zumindest die Aufklärungsrüge für beachtlich und riet den Parteien zu einer gütlichen Einigung, worauf diese sich einließen. Der Gesamtschaden liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Im Falle einer klageabweisenden Entscheidung in Arzthaftungssachen bietet es sich oftmals an, diese durch höhere Gerichte verifizieren zu lassen, so wie hier. In zahlreichen Fällen gelingt es mittels qualifizierter anwaltlicher Hilfe, einen für den Betroffenen noch angemessenen Vergleichsbetrag für den Geschädigten zu erstreiten.



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