AGB für Webdesigner – Worauf ist zu achten?

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Als Fachanwälte für IT-Recht vertreten wir seit Jahren Webdesigner und IT-Agenturen. AGB für Webdesigner können dabe eine Vielzahl von rechtlichen und praktischen Aspekten abdecken und für klare Verhältnisse zwischen Webdesigner und Kunde sorgen. Durch die Verwendung von AGB können rechtliche Risiken minimiert und Projekte effizient gestaltet und gesteuert werden. 

Eine Übersicht der wichtigsten Punkte, die wir in unseren AGB für unsere Mandanten regeln, finden Sie hier: 

  1. Leistungsinhalt: Der konkrete Leistungsumfang wird im Angebot detailliert beschrieben. AGB beziehen sich auf diese Inhalte und ordnen sie rechtlich ein. Auch nicht geschuldete Leistungen (z.B. SEO, Wartung, Hosting) sollten explizit ausgeschlossen werden.

  2. Angebot und Vertragsschluss: Die AGB legen fest, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere die Art und den Zeitpunkt von Angebot und Annahme.

  3. Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde muss Inhalte rechtzeitig bereitstellen und Freigaben erteilen. AGB sollten Regelungen zu Kommunikation und Fristen für Feedback beinhalten.

  4. Leistungszeit und Verzögerungen: Regelungen zu Fristen und zu Änderungswünschen des Kunden (Change Requests) sind wichtig. Auch die zusätzlichen Kosten für Mehrarbeit sollten festgelegt werden.

  5. Abnahme und Mängel: Der Abnahmeprozess wird klar definiert. Regelungen zu Mängeln und Nachbesserungen, insbesondere wie diese gemeldet und behoben werden, sollten enthalten sein.

  6. Zahlungsbedingungen: AGB legen fest, wann die Zahlung fällig wird. Regelungen zu Verzugszinsen oder Mahngebühren im Falle von Zahlungsverzug sollten integriert werden.

  7. Rechteinräumung und Urheberrecht: Nutzungsrechte für den Kunden werden geregelt, da das Urheberrecht nicht übertragbar ist. Der Webdesigner muss klären, wer die Rechte an der Website und deren Bestandteilen besitzt.

  8. Haftung und Gewährleistung: Es sollte festgelegt werden, in welchen Fällen der Webdesigner haftet, z.B. bei Datenverlust, und welche Schäden ausgeschlossen sind. Auch die Dauer und der Umfang der Gewährleistung sind zu regeln.

  9. Vertragslaufzeit und Kündigung: AGB sollten die Vertragslaufzeit und Kündigungsregelungen (insbesondere bei Wartung oder Hosting) definieren.

  10. Streitbeilegung und Gerichtsstand: Regelungen zur Gerichtszuständigkeit und möglichen Mediationsverfahren sollten enthalten sein.

Als erfahrene Fachanwälte für IT-Recht bieten wir unseren Mandanten maßgeschneiderte AGB-Lösungen für jedes Projekt. Vermeiden Sie unnötigen Zeitaufwand und unerwarteten Risiken. Sprechen Sie uns einfach im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung an!

info@wd-recht.de 

0251/20868030

 Weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/agb-fuer-webdesigner/



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