Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft: fehlende Verkaufsprospekte

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Die BaFin hat festgestellt, dass die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft auf ihrer Website agrarvis.com Produkte mit den Namen „Waldportfolio“ und „Geschäftsanteile Agrarvis Timber Capital III“ in Deutschland anbietet, ohne die erforderlichen Verkaufsprospekte zu veröffentlichen, was gegen § 6 Vermögensanlagengesetz verstößt. Es liegen keine ersichtlichen Ausnahmen von der Prospektpflicht vor. 

Die BaFin hebt hervor, dass in Deutschland Vermögensanlagen nur angeboten werden dürfen, wenn deren Verkaufsprospekte genehmigt sind. Diese Prospekte müssen bestimmte Mindestangaben enthalten und verständlich sowie kohärent sein. 

Die BaFin prüft die Prospekte nicht auf die inhaltliche Richtigkeit oder die Seriosität des Anbieters. Für die Richtigkeit der Angaben haften die Emittenten. 

Hintergrundinformationen

Die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft bietet laut ihrer Homepage drei Anlageangebote an:

"Timber III" mit einem EU-Waldportfolio und einer Zielrendite von über 9-9,5% p.a., "Energie Italien" mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien in der Emilia Romagna und einer Rendite von 6% p.a. bei einjähriger Laufzeit, und "Timber Nordics I" zur Finanzierung erneuerbarer Energien in Dänemark und Schweden bei einem Zinssatz von 7,5% p.a. und einer Laufzeit von zwei Jahren. 

Es mehren sich jedoch Beschwerden von Anlegern, die auf ihre zugesagten Auszahlungen warten und der Verdacht auf Betrug aufkommt, zumal die Genossenschaft anscheinend nicht im Genossenschaftsregister erfasst ist. 

Ausserdem versuchen momentan Anlageberater und -vermittler, die in mutmaßlichen Betrugsfällen involviert sind, die geschädigten Anleger in einer "Interessengemeinschaft" zu sammeln.

Verletzung der Aufklärungspflichten der Anlagevermittler

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler ihre Klienten umfassend über die Risiken einer Anlage aufklären, was eine eingehende eigene Prüfung der Anlage einschließt. Versäumnisse in dieser Hinsicht können zu Schadenersatzansprüchen führen. Bei der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft sowie der Agrarvis Timber Capital III eG scheinen diese Pflichten verletzt worden zu sein, da Mängel in der Registrierung, die Existenz der Vorstände sowie die Wirtschaftlichkeit der Genossenschaft nicht hinreichend geprüft wurden. 

Dies macht eine Haftung der beteiligten Berater und Vermittler sehr wahrscheinlich, sodass geschädigte Anleger Aussicht auf Schadensersatz haben.

Wir empfehlen Anlegern, sich bei Verdacht auf arglistige Täuschung oder sogar Betrug rechtlich beraten zu lassen.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Nürnberg sind wir seit über 20 Jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.

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Foto(s): Siegfried Reulein


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