Aktuelle Gerichtsurteile zu geschlossenen Fondsbeteiligungen: Haftung von Gründungsgesellschaftern, Schadensersatz

  • 3 Minuten Lesezeit

Geschlossene Fonds (Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds, Lebensversicherungsfonds, Schifffonds, Dachfonds)

Geschlossene Fondsanlagen erfreuen sich seit vielen Jahren bei Banken und Sparkassen aber auch freien Anlagevermittlern und Anlageberatern großer Beliebtheit. Dies ist nicht unbedingt der Kundenzufriedenheit, sondern dem Umstand geschuldet, dass mit dem Vertrieb dieser Anlageform Provisionen in beträchtlicher Höhe erwirtschaftet werden können.

Anlegern wird diese Form der Geldanlage als sicher und risikolos dargestellt, obgleich es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, der naturgemäß das Risiko des Totalverlusts innewohnt. Selbst bereits vereinnahmte Ausschüttungen müssen Anleger im Zweifelsfall bei einer solchen Kommanditbeteiligung wieder erstatten, soweit diese Ausschüttungen keine Gewinne darstellen, sondern nur aus der Liquidität der Gesellschaft erbracht werden. 

Werden Anleger über diese Verlust- und Haftungsrisiken oder andere sich aus der konkreten Beteiligung ergebenden Risiken nicht zutreffend aufgeklärt, so kommt eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater oder Anlagevermittler bzw. die beratenden bzw. vermittelnden Banken und Sparkassen in Betracht.

Letztere können auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Aktuelle Rechtsprechung

Unzählige Anleger geschlossener Fondsbeteiligungen, seien es Immobilienfonds, Schiffsfonds usw., leiden unter schlechten Entwicklungen ihrer Geldanlagen. Nicht selten müssen sie mit erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen.

Neben den Anlagevermittlern und den Anlageberatern geraten immer wieder auch die Gründungsgesellschafter in den Fokus, wenn Anleger feststellen, dass sie bei Abschluss der Geldanlage nicht richtig aufgeklärt worden sind, weil ihnen beispielsweise Risiken verschwiegen worden sind, entweder in einem Verkaufsprospekt oder aber im Verkaufsgespräch.

Der BGH hat nun in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass Gründungsgesellschafter einer Anlagegesellschaft als Prospektverantwortliche für unrichtige und unvollständige wesentliche Angaben nach den Grundsätzen der spezialgesetzlichen Prospekthaftung haften. Daneben können sie wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichtverletzungen in Haftung genommen werden, wenn der Gründungsgesellschafter einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand gegenüber dem Anleger gesetzt hat, indem er entweder selbst den Vertrieb der Beteiligungen an Anleger übernimmt oder in sonstiger Weise für den von einem anderen übernommenen Vertrieb Verantwortung trägt.

Damit stehen einem geschädigten Anleger mehrere Optionen zur Schadenskompensation zur Verfügung.

Anlagebetrug & Grauer Kapitalmarkt

Tausende Anleger verlieren jedes Jahr einige Milliarden Euro durch Investitionen am Grauen Kapitalmarkt oder weil sie Opfer von Anlagebetrug geworden sind. Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger aus ganz Deutschland und unterstützen sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Anlagevermittler, Anlageberater, Verkäufer und Hintermänner solcher Kapitalanlageangebote. Hierzu zählen insbesondere geschlossene Fondsanlagen, Verkauf von Lebensversicherungen, partiarische Darlehen / Nachrangdarlehen, Genussscheine, Vermögensverwaltungsmandate, Ökologische Investitionen in Photovoltaikanlagen u.a.

Bei einem Anlagebetrugsfall schnelles Handeln notwendig, da die Verjährung von Ansprüchen droht.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 20 Jahren  auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund. Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR

Main Donau Park 

Gutenstetter Str. 2 

3. Stock 

90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10 

E-Mail: info@ksr-law.de 

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.

Werden Sie ein Teil unserer erfolgreichen Anlegerschutzgemeinschaft! 

Wenn Sie auch ein Opfer von Falschberatung oder Fehlinformation im Bereich Geldanlage und Investment geworden sind, zögern Sie als Opfer nicht einen spezialisierten Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Rechte einzuschalten. 


Foto(s): Siegfried Reulein


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Siegfried Reulein

Beiträge zum Thema