Alleiniges Sorgerecht wegen Streitigkeiten über eine Taufe?

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Eine Kindesmutter beantragte beim Familiengericht die Übertragung des Sorgerechts auf sich. Die Angelegenheit ging in der Beschwerdeinstanz zum Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Dort ließ die Kindesmutter erstmals durch ihren Anwalt vortragen, ihr sei das alleinige Sorgerecht zu übertragen, da sie sich mit dem Kindesvater nicht über die Frage der Taufe des Kindes einigen könne. Sie beabsichtige, das Kind taufen zu lassen. Der Kindesvater sei zwar nicht grundsätzlich gegen eine Taufe. Er sei jedoch der Auffassung, das gemeinsame Kind solle die Entscheidung, ob es getauft werden wolle, oder nicht, später selbst treffen. Hiermit sei sie nicht einverstanden. 

Die Richter sind der Auffassung, dass die Streitigkeit über die Taufe kein Grund ist, dem Kindesvater das Sorgerecht zu entziehen. Zwar sei die Frage, ob das gemeinsame Kind getauft werde, oder nicht, eine Angelegenheit erheblicher Bedeutung. Um diese zu klären, hätte die Mutter das Familiengericht anrufen können, um eine gerichtliche Entscheidung über diese eine Streitfrage herbeizuführen (§ 1628 BGB).

Auch sind die Richter der Auffassung, dass die Frage der Taufe für die Kindesmutter gar nicht so dringend gewesen sein könne. Im gesamten Verfahren vor dem Familiengericht habe die Kindesmutter die Taufe gar nicht erwähnt. Zudem habe die Kindesmutter vor Anrufung der Gerichte nicht einen Versuch unternommen, sich außergerichtlich mit dem Kindesvater über die Taufe zu einigen. Ohne ernstliche, eigenverantwortliche Bemühungen beider Elternteile im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens, entscheidet das Familiengericht die Streitfrage nicht. Solche Bemühungen hatte die Kindesmutter in diesem Fall nicht unternommen.

OLG Karlsruhe 28.03.2019

20 UF 27/19


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