Alles Wissenswerte zur Kontosperre: Was tun, wenn das Konto plötzlich gesperrt ist?

  • 10 Minuten Lesezeit

Wenn die Bank das Privatkonto oder Firmenkonto ohne Ankündigung sperrt, müssen Sie rechtssicher reagieren. Denn: Oft steckt hinter der unangekündigten Kontosperre ein Geldwäscheverdacht gegen Sie.


Das sind die wichtigsten Schritte, wenn Ihr Konto gesperrt wurde:

  1. Die Bank hat Ihr Konto ohne Ankündigung gesperrt und nennt keine Gründe für die Kontosperre?
  2. Schalten Sie sofort einen spezialisierten Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ein.
  3. Überlassen Sie die Korrespondenz mit der Bank dem Anwalt.
  4. Er wird rechtssicher auf die schnellstmögliche Freischaltung des Kontos hinwirken.
  5. Informationen und Hilfestellung unter  https://www.mzs-recht.de/hilfe-bei-kontosperre


Die häufigsten Fragen zur Kontosperre und die Antworten in kurz und knapp:

(Scrollen Sie weiter für die ausführliche Antwort)


Warum kann ich trotz Guthaben kein Geld abheben?

Sie können nicht mehr auf Ihr Guthaben zugreifen, wenn Ihr Konto von der Bank gesperrt wurde. Möglicherweise hat eine ungewöhnliche Geldbewegung einen Geldwäscheverdacht ausgelöst.

Wird man über eine Kontosperrung informiert?

Nein. Ist der Grund für die Kontosperre ein Geldwäscheverdacht, werden sämtliche Transaktionen ohne Ankündigung eingefroren.

Kann die Bank einfach mein Konto sperren?

Ja, bei ungewöhnlichen Auffälligkeiten – wie hohen Geldeingängen oder hohen Bargeldabhebungen – darf (und muss) die Bank ein Konto sperren, da diese Transaktionen auf eine möglicherweise illegale Quelle hindeuten. Das heißt: Derartige Transaktionen lösen mitunter einen Geldwäscheverdacht aus.

Wie komme ich an mein Geld, wenn mein Konto gesperrt ist?

Während der Kontosperre werden weder Überweisungen noch Lastschriften ausgeführt und auch das Abheben oder Zahlen mit der Bankkarte ist nicht möglich.

Wer kann mein Konto sperren lassen?

Bei Verdacht auf Geldwäsche kann eine Sperrung des Bankkontos durch die Bank, aber auch auf Veranlassung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) oder einer Staatsanwaltschaft erfolgen.

Was kann ich machen, wenn mein Konto gesperrt ist?

Auf keinen Fall sollten Sie in Panik verfallen. Nehmen Sie Kontakt zu einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf (https://www.mzs-recht.de/hilfe-bei-kontosperre/). Er wird in der Regel zunächst mit der Bank Kontakt aufnehmen. Wenn keine Rechtfertigung für die Kontosperre ersichtlich ist und Eilbedürftigkeit besteht, kann er einen gerichtlichen Antrag auf Kontofreigabe einreichen. Er berät sie auch in der Frage wie, wann und ob Sie andere über die Kontosperre informieren müssen, um weiteren Schaden abzuwehren.

Wie lange dauert es, bis mein Konto wieder frei ist?

Bei einer Kontosperre infolge einer Geldwäscheverdachtsmeldung kann das Konto von der Bank wieder freigegeben werden, wenn der dritte Werktag nach dem Versand der Meldung verstrichen ist, ohne dass die Durchführung der Transaktion durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen oder die Staatsanwaltschaft untersagt worden ist. Gibt die Bank das Konto dann nicht frei, kann der Anwalt unter gewissen Voraussetzungen eine einstweilige Verfügung erwirken, die häufig bereits am Folgetag erlassen wird.

Kann Geld auf mein Konto überwiesen werden, wenn es gesperrt ist?

Soweit keine Habensperre vorgenommen wurde: Ja. Aber: Wenn Ihr Konto gesperrt ist, können Sie nicht mehr auf Ihr Guthaben zugreifen. Das heißt: Sie können weder Geld abheben, noch bargeldlos bezahlen oder Überweisungen tätigen.

Ihre Fragen zur Kontosperre – ausführlich beantwortet

Wir möchten Ihnen alles Wissenswerte rund um das Thema “Kontosperre wegen Geldwäscheverdacht” erklären und stellen Ihnen Strategien vor, mit denen Sie den Verdacht der Geldwäsche ausräumen können.

Die wichtigsten Themen:

  • Was ist der Grund für eine Kontosperre durch die Bank?
  • Welche Rechte haben Sie als Bankkunde, wenn Ihnen Geldwäsche vorgeworfen wird?
  • Wie wird die Kontosperre schnell wieder aufgehoben?
  • Welche Unterlagen brauchen Sie für den Fall, dass wir vor Gericht ziehen müssen? Und wie stehen die Chancen auf Aufhebung der Kontosperre?
  • Welche Informationen braucht die Kanzlei für eine kostenlose Ersteinschätzung?

Generell ist wichtig zu wissen: Geldwäsche ist eine schwerwiegende Straftat. Aus diesem Grund greifen Bankinstitute und andere Finanzdienstleister immer häufiger auf Kontosperren zurück, sobald sie einen Geldwäscheverdacht vermuten. Für unbescholtene Betroffene ist das sehr ärgerlich – besonders, weil tagelang weder Geld abgehoben noch überwiesen werden kann.


Warum wurde mein Konto von der Bank gesperrt?

Wird ein Bankkonto plötzlich gesperrt, ist der Grund häufig ein Geldwäscheverdacht.

Obwohl es zunächst verunsichernd und ärgerlich sein mag, dass die Bank das Konto ohne Vorankündigung und Begründung sperrt, hat es häufig einen legitimen Grund: Um zu verhindern, dass der Verdächtige Verbrechensgewinne rechtzeitig „schützt“ und dem Zugriff der staatlichen Strafverfolgungsorgane entzieht, erfolgt die Kontosperre ohne Vorwarnung.

Die meisten Bankinstitute verfügen über interne Richtlinien und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und haben nicht nur das Recht, ein Konto vorübergehend zu sperren, sondern auch die Pflicht, beim kleinsten Verdacht auf Geldwäsche tätig zu werden. Diese Vorschriften haben sich verschärft, so dass der Verdacht auf Geldwäsche immer häufiger ausgelöst wird und Konten vorsorglich gesperrt werden.

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Dabei kann die Kontosperre Kunden aller Banken treffen. Bei uns melden sich häufig Kunden der Commerzbank und der comdirect sowie von Volksbanken und Sparkassen. Betroffen sind auch Kunden der Postbank, der Deutschen Bank, der ING, Holvi oder Fyrst.

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Ganz gleich, ob die Sperre von einer Filialbank oder einer Onlinebank erfolgte: In der weit überwiegenden Zahl der Fälle bestätigt sich der Verdacht auf Geldwäsche nicht und die Konteninhaber haben keine Strafverfolgung zu befürchten. Unangenehm und oft folgenreich ist es dennoch, wenn das Geld auf dem Konto tagelang eingefroren ist.

Dennoch möchten wir Sie beruhigen: Wenn Sie Opfer einer unberechtigten Kontosperre geworden sind, sollten Sie darauf vertrauen, dass der Spuk mit anwaltlicher Unterstützung nach wenigen Tagen vorbei ist. Versuchen Sie herauszufinden, warum Ihr Konto gesperrt wurde und was Sie tun müssen, um es wieder freizuschalten. Wir unterstützen Sie dabei.


Was muss ich tun, wenn mein Konto gesperrt wurde?

Zuallererst empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Bank oder Ihren Bankberater zu wenden und alle relevanten Informationen anzufordern, die Sie zur Kontosperre erhalten können. Dann können Sie eventuell schon den Grund für die Sperrung identifizieren und herausfinden, ob tatsächlich ein Geldwäscheverdacht die Sperre ausgelöst hat oder nicht.

Möglicherweise haben Sie unwissentlich gegen Vorschriften der Bank oder des Gesetzgebers verstoßen. Denkbar ist auch, dass jemand anderes Ihr Konto für illegale Transaktionen missbraucht hat – können Sie das ausschließen oder beweisen?  

Unabhängig davon ob es tatsächlich dubiose Transaktionen gab oder ob es sich bloß um einen Irrtum handelt – in jedem Fall ist es wichtig, Ihrer Bank alle Hintergründe der fraglichen Transaktionen bereitstellen zu können. Nach unserer Erfahrung reicht das oft allerdings nicht aus.

Denn: Da die Gründe für die Sperrung nicht offen gelegt werden, fällt eine Rechtfertigung schwer. Welche Unterlagen und Informationen als Beweismittel dienen, ist sehr individuell und lässt sich am besten in einer fachlichen Beratung durch uns als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht klären.

https://www.mzs-recht.de/hilfe-bei-kontosperre/


Was wird mir vorgeworfen, wenn die Bank mein Konto sperrt?

Grundsätzlich gilt: Die Kontosperre geschieht ohne Vorankündigung und Nennung von Gründen, wenn der Verdacht der Geldwäsche besteht. Das Geldwäschegesetz verbietet es, die Information über die Verdachtsmeldung an den Bankkunden weiterzugeben, damit er nicht vorgewarnt ist und Verbrechensgewinne rechtzeitig „schützt“ und dem Zugriff der staatlichen Strafverfolgungsorgane entzieht. Eine gute Sache für die Ermittlungsbehörden, allerdings mit unangenehmen Folgen für die, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen.

Deshalb ist zunächst zu klären, welche Transaktion diesen Verdacht ausgelöst hat und Nachweise zu beschaffen, die den Verdacht entkräften.


In vielen Fällen kann durch anwaltliche Unterstützung die Kontosperre innerhalb weniger Tage gelöst werden. Falls die Bank das Konto weiterhin einfriert, können wir als Kanzlei eine Reihe von rechtlichen Aktionen starten: 

  • Anspruch auf Freischaltung des Kontos durchsetzen
  • Einstweilige Verfügung gegen die Bank erwirken
  • Vertragsinhalte prüfen und Ihre Rechte durchsetzen
  • Einschalten der Finanzaufsicht (BaFin)
  • Guthaben auf ein anderes Konto auszahlen lassen und Konto kündigen
  • Klageweg beschreiten, um beispielsweise Schadensersatz und Kostenübernahme zu fordern


Was hat die Kontosperre ausgelöst?

Geldwäsche kann anhand ungewöhnlicher Transaktionen erkannt werden, die darauf hindeuten, dass Geld aus illegalen Aktivitäten stammt. 

Dazu zählen unter anderem:

  • Überweisungen und andere Finanztransaktionen mit hohen Beträgen und/oder in rascher Folge, insbesondere über Ländergrenzen hinweg;
  • Einzahlungen auf Bankkonten, die anschließend sofort in bar abgehoben werden;
  • Deutliche Umsatzsteigerung der Geschäftstätigkeit ohne eine Erklärung für den Anstieg des Umsatzes;
  • Kauf von Immobilien, insbesondere im Ausland und/oder anonymisiert;
  • Auffällige Kreditkartenverwendung oder Geldbewegungen mit Kryptowährung;
  • Strukturierte Zahlungsströme.


Aus unserer Praxis wissen wir: In den meisten Fällen gab es eine (legale, aber zunächst verdächtige) Kontobewegung, die oftmals automatisch eine Kontosperrung auslöste. So lösen Banken mitunter bereits bei Bargeldeinzahlungen von 2.500 Euro den Alarm aus.

Kann dieser Verdacht nicht bestätigt werden, dürfen Kontoverfügungen von der Bank wieder zugelassen werden, wenn der dritte Werktag nach dem Abgangstag der Meldung verstrichen ist, ohne dass die Kontofreigabe durch die Aufsichtsbehörde oder eine Staatsanwaltschaft untersagt worden ist. Ab diesem Zeitpunkt besitzt der Kunde nach unserer Auffassung einen Anspruch auf Freigabe des Kontos.

Übrigens: In vielen Fällen führt die Sperrung schließlich auch zur Kontokündigung.


Was geschieht, wenn sich der Geldwäscheverdacht nicht aufklären lässt?

Sollte der Verdacht aufrecht erhalten bleiben und es wird seitens der Staatsanwaltschaft gegen Sie wegen Geldwäsche ermittelt, greifen natürlich die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit: Sie haben das Recht auf Einsichtnahme in die Ermittlungsakte und können eine Beschwerde gegen die Kontopfändung beim Ermittlungsrichter einlegen.

Die Staatsanwaltschaft trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Anfangsverdachts der Geldwäsche. Sie sollten anwaltliche Fachberatung in Anspruch nehmen, um Ihre Interessen zu schützen und gegen die Vorwürfe vorzugehen.


Wie wird die Kontosperre schnell wieder aufgehoben?

Die Folgen einer Kontosperre sind oftmals enorm. Gerade bei Unternehmern entsteht schnell großer Schaden, wenn Rechnungen und Löhne, Material, Steuern und Mieten nicht bezahlt werden können.

Aber auch für Privatpersonen wird die Kontosperre schnell existenzbedrohend, wenn beispielsweise der Hauskauf platzt, weil die Kaufsumme nicht rechtzeitig überwiesen wird.   

Bei solcher Eilbedürftigkeit hilft oft nur die Beantragung einer einstweiligen Verfügung bei Gericht. Dieser Antrag kann darauf gerichtet sein, die Kontosperrung vollständig aufzuheben oder den Kunden über sein Kontoguthaben zumindest in Höhe der Kosten für seinen dringlichen Bedarf verfügen zu lassen.

Wenn es die Zeit zulässt, werden wir dazu zunächst direkt mit der Bank korrespondieren und Sie dabei unterstützen, den Geldwäscheverdacht auszuräumen. Abwarten ist meist keine Option, denn bis die Bank das Konto von sich aus wieder freigibt dauert es häufig viele Tage oder Wochen.


Welche Unterlagen brauche ich vor Gericht? Und wie stehen meine Chancen?

Für den Fall, dass man vor Gericht gegen eine Kontosperre vorgehen möchte, sind verschiedene Unterlagen notwendig, um den Anspruch zu belegen:

  • Konto-Umsatzanzeige der letzten 30 Tage
  • der Schriftverkehr zwischen dem Kunden und der Bank zu der Kontosperre
  • Aufstellung, welche Kosten in den kommenden 4 bis 10 Tagen dringend zu begleichen sind
  • eine Erklärung für die auffällige Transaktion nebst etwaiger Belege


Natürlich gilt: Je besser der Kunde seine Unschuld belegt und je stichhaltiger seine Belege für die Eilbedürftigkeit der Kontofreigabe sind, desto größer ist die Chance auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

In einem aktuellen Fall konnten wir erreichen, dass die Commerzbank die Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten des einstweiligen Verfügungsverfahrenserklärt hat.


Welche Informationen brauchen wir für eine kostenlose Ersteinschätzung?

Wir stehen betroffenen Unternehmen und Verbrauchern gerne mit unserer Expertise zu Verfügung. Sollten auch Sie von einer Kontosperre Ihrer Bank betroffen sein, können Sie sich gerne bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und seinem Team melden. Die Kanzlei ist per Telefon unter 0211-69002-0 oder per E-Mail an info@mzs-recht.de zu erreichen.

Für eine erste kostenfreie Einschätzung Ihres Falls ist es für uns wichtig zu wissen:

  • Welche Bank hat Ihr Konto gesperrt?
  • Seit wann ist das Bankkonto gesperrt?
  • Wurden Ihnen die Gründe mitgeteilt?
  • Gab es bereits in der Vergangenheit Ärger mit der Bank?
  • Befindet sich Guthaben auf dem Konto?
  • Wer hat Zugriff auf das Bankkonto?
  • Gab es zuvor ungewöhnliche Geldbewegungen?

https://www.mzs-recht.de/hilfe-bei-kontosperre/

Über die Kanzlei

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. In den Jahren 2016 bis 2022 wurde die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.


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Foto(s): Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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