Als Anwalt werben: „Es geht vielmehr um Informationen und nicht um Werbung“

  • 4 Minuten Lesezeit
Dr. Thomas Schulte: Als Anwalt werben: „Es geht vielmehr um Informationen und nicht um Werbung“
Katja Grund anwalt.de-Redaktion

Seit 1987 ist es Anwälten erlaubt, unter gewissen Bedingungen zu werben. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte ist beinahe ebenso lange, genau gesagt seit 1988, anwaltlich tätig. Im Interview erzählt er, wie sich die Anwaltswerbung in seiner Beobachtung entwickelt hat, welche Werbekanäle er bevorzugt und was gute Werbung als Anwalt und Kanzlei ausmacht.

Wie haben Sie den Wandel, bezogen auf die Vielfalt erlaubter Werbemöglichkeiten, in den vergangenen Jahren wahrgenommen?

Früher formulierten lebenserfahrene konservative ältere Rechtsanwälte immer: Werbung machen wir nicht, mach deine Arbeit ordentlich, dann kommen die Leute schon. Über Rechtsanwälte, die mittels der „Yellow Press“ Krawallwerbung machten, rümpften alle die Nase.

Es geht aber vielmehr um Informationen und nicht um Werbung. Viele Juristen sind hochqualifiziert und haben leider nicht die passenden Mandate. Hier bietet es sich an, den Interessierten über das Internet qualifizierte und seriöse Informationen zur Verfügung zu stellen, um potenzielle Mandanten über die eigene Dienstleistung zu informieren. Damit erreicht der Rechtsanwalt einen Kompromiss: Er bleibt in seinem Bereich und erreicht die richtigen Adressaten.

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Im Profil auf anwalt.de werden für den Visitenkartenbereich nur werberechtlich sichere Angaben abgefragt. Würden Sie einem Kollegen anwalt.de empfehlen?

Ein korrekter Auftritt nach außen und rechtlich interessante Informationen für Interessierte – auch in Nischenbereichen – müssen verbreitet werden. Hier bietet anwalt.de eine entsprechende Plattform. Wenn mich heute Kollegen fragen, warum bei uns das Telefon ständig klingelt, erzähle ich immer: Macht gute Arbeit und berichtet fachlich korrekt über die Arbeit, dann kommen die Anfragen schon.

Der Anwaltsmarkt wird mittlerweile stark umworben. Wie ist es Ihrer Meinung nach möglich, sich von Mitbewerbern abzuheben?

Selbstverständlich erhalten Rechtsanwälte, die stark werben, viel mehr Mandatsanfragen. Hier ist es natürlich immer fraglich, ob die teils sehr hohen Werbeausgaben wirtschaftlich sinnvoll sind. Es gibt auch etliche Dienstleister, die Rechtsanwälten kostenpflichtig helfen wollen. Am Ende zählt jedoch vor allem die fachliche Expertise und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mandanten.

Sie werben unter anderem auch über eine eigene Website. Was ist dabei besonders zu beachten?

Als Rechtsanwalt sind wir in einem geschützten Markt, weil wir ja nicht nur privatwirtschaftlich arbeiten, sondern zugleich Organe der Rechtspflege sind. Wir haben Vorteile durch die Eigenverwaltung der Rechtsanwaltskammern und insbesondere durch eine staatliche Gebührenordnung. Dementsprechend muss auch der eigene Auftritt gestaltet sein; möglichst rechtlich korrekt und informativ. Ich setze auf Informationen, die ich auf meiner Website darstelle.

Sie machen regelmäßig mit Rechtstipps auf anwalt.de Ratsuchende in einem werbefreien Umfeld auf Ihre Expertise aufmerksam. Welche Rolle spielen diese Veröffentlichungen für Ihre Mandantenakquise?

anwalt.de ist sicher verbunden mit dem Image von seriösen Informationen. Aufgrund der Größe der Plattform und ihrer Qualität ist dann auch sichergestellt, dass Rechtssuchende die Informationen finden.

Nutzen Sie bezahlte Online-Anzeigenschaltungen, wie beispielsweise Google Ads?

Google Ads oder Vergleichbares nutze ich nicht mehr, weil nach meiner Erfahrung die Kosten-Nutzen-Relation aufgrund der stark gestiegenen Kosten gering ist. Außerdem kann ein Rechtsanwalt, der ordentlich arbeiten will, nur eine begrenzte Anzahl von Mandaten sinnvoll anwerben.

Sie lassen sich von Ihren Mandanten auf Ihrem anwalt.de-Profil bewerten. Können Sie erkennen, ob neue Mandanten dadurch beeinflusst werden, sich für Sie zu entscheiden?

Ja, Mandanten nutzen gern Erfahrungsberichte und Einschätzungen Dritter als Qualitätsanker.

Welche weiteren Werbemaßnahmen nutzen Sie bzw. haben Sie genutzt?

Die Trennung zwischen beruflicher Tätigkeit und Werbung ist meines Erachtens künstlich. Es geht um Aufmerksamkeit für eine bestimmte berufliche Qualifikation durch Information. Von TV-Auftritten bis hin zu Vorträgen an Universitäten und so weiter habe ich in den letzten Jahren alles gemacht und erlebt. Für mich ist das aber keine Werbung, sondern Teil meiner Tätigkeit, die mir Freude bringt. Meine Rechtstipps schreibe ich zu Themen, die mich interessieren.

Gibt es Werbemaßnahmen, die zwar erlaubt, Ihrer Meinung nach aber für Anwälte dennoch ungeeignet sind?

Reißerische werbliche Versprechen, die nicht erfüllt werden können, empfinde ich als unseriös.

Würden Sie sich die Lockerung weiterer anwaltlicher Werbebeschränkungen wünschen?

Nein, es handelt bei der existierenden gesetzlichen Regelung nach meiner Meinung um einen Kompromiss, der kaufmännische Wünsche nach maximalem Ertrag der Tätigkeit und die Tätigkeit als Organ der Rechtspflege ausgewogen regelt.

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte steht seinen Mandanten deutschlandweit zur Seite. Zu seinen vielfältigen Rechtsgebieten zählen beispielsweise Urheber- und Medienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht und Zivilrecht. Er legt Wert darauf, Mandanten Know-how und höchste Professionalität zu bieten.

(KGR; ZGRA) 

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Foto(s): ©privat/Dr. Thomas Schulte, ©Adobe Stock/ParinPIX

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