Atemlos durch das Familienrecht?

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Fast atemlos fegte der Gesetzgeber in den letzten Jahren über das Familienrecht hinweg! Nach der Änderung des Rechts der Lebenspartner im Jahr 2015 und der Änderung des Sachverständigenrechts und des FamFG im Jahr 2016 überschlugen sich im Jahr 2017 die Gesetzesänderungen: Bekämpfung von Kinderehen, Ausschluss der Feststellung der Abstammung des Samenspenders, Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung und die bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht.

Auch die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft und die Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wurden gesetzlich geregelt. Die Gesetzesänderungen greifen stark in das komplexe System des Familienrechts ein. Dies erfolgt allerdings nur punktuell. Nicht immer ist klar erkennbar, welchem Muster die Änderungen folgen.

Einerseits wird dem Kind eines Samenspenders das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung eingeräumt – andererseits hat das durch Eizellspende (in Deutschland verboten) gezeugte Kind diesen Anspruch nicht. Ist die werdende Mutter eine Ehefrau – wird diese ggf. zur Mit-Mutter?

In der laufenden Wahlperiode wird es auch einige Neuerungen geben. Zu hoffen ist, dass die notwendigen Reformen des Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrechts angegangen werden, ohne dass diese Reformen wie ihre „Vorgängerreförmchen“ am Ende eher mehr Fragen aufwerfen als sie beantworten.

Familienanwälte befassen sich intensiv und ausdauernd mit den rechtlichen Bedürfnissen von Eltern, Eheleuten und Kindern. Sie lösen allerdings nicht Probleme, die Mandanten nur deshalb haben, weil die atemlose Arbeit des Gesetzgebers bisher eher Insellösungen hervorgebracht hat als eine richtige Ergänzung des gut durchdachten Systems im Familienrecht.


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