Angel Markets – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Die Internethandelsplattform Angel Markets bezeichnet sich selbst auf ihrer Homepage unter der Domain angel-markets.com als topbewertete Online-Tradingplattform, wobei sie Anlegern auch mitteilt, dass Anleger über die Plattform Differenzkontrakte (CFDs) handeln könnten. Im Übrigen wird auch der Handel mit Währungspaaren (Forex) sowie der Handel mit Kryptowährungen angeboten.
Wer die Firma Angel Markets beurteilt haben soll, bleibt das Geheimnis der Firma Angel Markets, wie viele andere Dinge auch. Vor diesem Hintergrund kann man Anlegern nur dringend davon abraten, über die entsprechende Handelsplattform Handelsgeschäfte durchzuführen.
Unsere Erfahrungen mit entsprechenden Firmen aus der Vergangenheit belegen, dass viele dieser Firmen unseriös sind bzw. unter Umständen sogar betrügerisch agieren.
Auf der Internetseite ist davon die Rede, dass es sich bei der Handelsplattform Angel Markets um eine Marke der Firma „Angel Markets International Company LLC“ handeln würde, wobei dann wiederum davon die Rede ist, dass die Seite angel-markets.com von einer Firma „Forex Club International LLC“ betrieben würde. Es würde sich hierbei um eine Firma handeln, die in der Schweiz registriert sei. Im Übrigen wäre für den Erhalt von Kundenzahlungen eine Firma „Holcomb Finance Limited“ zuständig, die in der Schweiz unter der Adresse: Via Stauffacher 28, Villa Luganese, 6966 Schweiz, eine Niederlassung hätte.
Die Angaben der Firma Angel Markets auf ihrer Homepage sind vollkommen widersprüchlich. Zum einen soll eine Firma „Angel Markets International Company LLC“ als Betreibergesellschaft fungieren. Dann heißt es zum anderen wiederum, dass die Firma „Forex Club International LLC“ – eine schweizer Firma – die entsprechende Betreibergesellschaft wäre.
Eine Adresse der Firma „Angel Markets International Company LLC“ wird ebenso wenig angegeben, wie eine Adresse der Firma „Forex Club International LLC“.
Wer die vertretungsberechtigten Organe der Firmen „Angel Markets International Company LLC“ bzw. der Firma „Forex Club International LLC“ oder der Firma „Holcomb Finance Limited“ sind, wird verschwiegen. Ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf die vertretungsberechtigten Organe, das gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, fehlt.
Recherchiert man dann näher zur Firma „Forex Club International LLC“, dann stellt man fest, dass es sich hierbei um eine Firma handelt, die auf St. Vincent und den Grenadinen unter der Adresse: Kingstown, c/o International Business Services Ltd., The Financial Service Centre, PO Box 1823, VC0100, eingetragen ist. Ein Bezug zur Schweiz besteht entgegen der Angaben der Firma Angel Markets nicht.
Es ist im Übrigen davon auszugehen, dass es sich bei der Firma „Forex Club International LLC“ um eine Briefkastenfirma handelt, zumal unter der Adresse auf St. Vincent und den Grenadinen in der Vergangenheit eine Vielzahl von Briefkastengesellschaften ansässig war.
Die Firma „Forex Club International LLC“ ist folglich auch nicht in der Schweiz registriert.
Recherchiert man dann näher zur Firma „Holcomb Finance Limited“ bzw. zur Adresse der Firma „Holcomb Finance Limited“ in der Schweiz, so findet man keinerlei Hinweise darauf, dass die Firma „Holcomb Finance Limited“ in der Schweiz einen Sitz oder eine Niederlassung hätte. Es existiert zwar eine Firma „Holcomb Finance Limited“, diese ist jedoch nicht in der Schweiz registriert, sondern auf Zypern.
Unabhängig davon spricht auch ein ganz gewichtiger Gesichtspunkt gegen eine Kapitalanlage über die Firma Angel Markets. Weder die Firma Angel Markets noch die Firmen „Angel Markets International Company LLC“ und „Forex Club International LLC“ verfügen über eine Genehmigung einer staatlichen Aufsichtsbehörde, Handelsgeschäfte über die Handelsplattform anzubieten.
In Deutschland ist für entsprechende Genehmigungen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – es handelt sich hierbei um die zuständige deutsche staatliche Aufsichtsbehörde – zuständig. Entsprechende Recherchen unserer Kanzlei haben ergeben, dass die BaFin den vorgenannten Firmen keine Genehmigung erteilte.
Die Firmen haben auch keine Genehmigung beantragt und arbeiten deshalb ganz bewusst und gezielt an der BaFin vorbei. Dies stellt einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar. Verantwortliche von entsprechenden Firmen können nach deutschem Recht gemäß § 54 KWG sogar zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.
Anleger, die bei der Plattform Angel Markets investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
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+49 89 2121660
Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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