Anlagenagentur – Vorsicht unseriös, jetzt auch laut BaFin
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Wir hatten bereits kürzlich zur Vorsicht bei Anlagen über Anlagenagentur, auch wegen einer Warnung der Hypo Tirol Bank, gemahnt. Nun warnt auch die BaFin.
Aktuelle Warnung der BaFin zu Anlagenagentur
Nun hat auch die Bundesanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht (BaFin) vor Investitionen über anlagenagentur.de gewarnt.
Auch werden Anleger über eine Kooperation mit der Raisin Bank sowie der Raisin GmbH getäuscht, so die BaFin.
Nun zu unserem früheren Bericht:
Über das Internetportal anlagenagentur.de sollen Anleger u.a. Festgelder und Tagesgelder abschließen können.
Als Mission wird beschrieben, dass man engagiert daran arbeite, den finanziellen Erfolg der Kunden zu maximieren und dass man bei Anlagenagentur Wert auf Ehrlichkeit, Transparenz und ethische Werte legen würde und jeder Schritt, den man unternehmen, darauf ausgerichtet sei, die Kundenzufriedenheit auf höchstem Niveau zu halten und langfristigen Erfolg zu gewährleisten.
Vision sei es, dass man den Blick auf die Zukunft richte und man Vorreiter bei der Transformation der Finanzdienstleistungsbranche sei und man den Kunden die besten Anlagemöglichkeiten bieten würde, während man Nachhaltigkeit, technologische Innovation und globale wirtschaftliche Entwicklungen genau im Auge behalte.
Für Festgelder werden z.B. je nach Anlagedauer und Anlagesumme Zinsen von 4,80% bis 6,30% angeboten.
Aber Achtung vor Anlagenagentur wegen Warnung der Hypo Tirol Bank
Allerdings hat z.B. die Hypo Tirol Bank AG einen eindringlichen Warnhinweis veröffentlicht, dass Mails in Umlauf seien, mit denen Anlagenagentur ein Angebot für ein Festgeld der Hypo Tirol Bank AG unterbreitet werde.
Derartige Angebote würden aber nicht von der Hypo Tirol Bank stammen und die Anlagenagentur sei der Hypo Tirol Bank nicht bekannt und würde mit dieser auch in keinem Zusammenhang stehen und es sich anscheinend um Anlagebetrug handelt und Anleger kein Geld an Analgenagentur überweisen sollen.
Anlagenagentur ohne Genehmigung der BaFin
Wenn bei Festgeldern oder Tagesgeldern eine Rückzahlung des Kapitals ohne Bedingungen versprochen wird, handelt es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäfte nach S 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG).
Dafür muss er Anbieter aber eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben.
Anlagenagentur hat aber keinerlei Genehmigung der Bafin. Dies wurde nun auch von der BaFin in ihrem aktuellen Warnhinweis bestätigt.
Auch soweit etwa eine Anlageberatung angeboten wird, bedeutete dies eine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt die Interessen vieler Anleger, bei denen Anbieter ein Festgeld oder Tagesgeld bei einer seriösen Bank anbieten und Investoren Kapital auf ein Konto dieser Bank überwiesen haben und gemeint haben, dass es dort ein Festgeldkonto oder Tagesgeldkonto für Sie gibt. Tatsächlich lautete das Konto nicht auf ihren Namen.
Optionen von Anlegern von Anlagenagentur
Wer Anlagen bei Anlagenagentur, insbesondere Festgelder oder Tagesgelder, bei Anlagenagentur getätigt hat, sollte sich bei Problemen rasch anwaltlichen Rat einholen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner steht Anlegern von Anlagenagentur mit einer fachkundigen Beratung und Unterstützung bei der Realisierung von Ansprüchen zur Seite.
Das unerlaubte Betreiben eines Bank- und Einlagengeschäftes oder von Wertpapierdienstleistungen bedeutet für Anleger einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG oder i. V. m. § 15 WpIG.
Wenn Anleger über eine Zusammenarbeit mit einer Bank, wie etwa die Hypo Tirol Bank AG, bzw. den Umstand, dass für Sie bei einer Bank ein Festgeldkonto oder Tagesgeldkonto geführt wird, getäuscht werden, kann dies Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 i.V.m. § 263 StGB (Betrug) auslösen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt auch viele Investoren, die in Fällen von anderen Anbietern durch vermeintlich Festgeldanlagen durch Betrug geschädigt worden sind. Studieren Sie hierzu auch gerne unseren Beitrag „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 2
28.10.2024
Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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