Anleger in Not: „Uni Immo Wohnen ZBI“ von Union Investment dramatisch abgewertet

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Der milliardenschwere Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ von Union Investment ist nach Medienberichten in Schwierigkeiten geraten. Der Wert des Fonds wurde von unabhängigen Sachverständigen um rund 860 Millionen Euro auf knapp 4,3 Milliarden Euro herabgestuft, wie das Handelsblatt am 27. Juni 2024 berichtete. Der Kurs brach daraufhin um bis zu 17 Prozent ein. Den Schaden haben Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken, wie die Süddeutsche Zeitung vermutet. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht fokussierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weist darauf hin, dass Banken verpflichtet sind, eine ordnungsgemäße Anlageberatung zu leisten. Anleger müssen umfassend über die bestehenden Risiken der Geldanlage informiert werden. Werden Risiken verschwiegen oder verharmlost, kann dies zu Schadenersatzansprüchen der Anleger führen. Gleiches gilt, wenn die Angaben in den Prospekten fehlerhaft oder unvollständig gewesen sind. Die Kanzlei rät betroffenen Anlegern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check.

Drastische Abwertung von rund 1000 Immobilien im Fonds

Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 26. Juni 2024 erstmals über den in Schwierigkeiten geratenen offenen Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI“, der von Volks- und Raiffeisenbanken vermarktet wurde. Der Fonds hat einen plötzlichen Wertverlust von fast 17 Prozent erlitten, was einem Verlust von etwa 800 Millionen Euro entspricht. Gründe dafür seien die drastische Abwertung der etwa 1000 Immobilien im Fonds. Viele der über 40.000 Mieter seien frustriert aufgrund mangelhafter Wohnbedingungen wie Schimmel, kaputte Heizungen und hohe Nachzahlungsforderungen.

Der Fonds wurde laut Süddeutscher Zeitung ursprünglich als risikoarme Anlage vermarktet, besonders geeignet für konservative Anleger. Dank der Vertriebsmacht der Banken wuchs der Fonds anfangs rasant: Mehr als zwei Milliarden Euro sammelte er allein 2019 bei Anlegern ein. Seit seiner Auflegung 2017 sei der Fonds schnell gewachsen und habe ein Gesamtvermögen von knapp 4,9 Milliarden Euro erreicht. Doch durch externe Faktoren wie Corona, Ukraine-Krieg, Inflation und gestiegene Zinsen soll der Immobilienmarkt in eine Schockstarre geraten sein. Die Immobilienwerte fielen drastisch, was zu dem aktuellen Verlust führte.

Was Anleger von „Uni Immo Wohnen ZBI“ wissen sollten

Der Anstieg der Zinsen oder der Ukraine-Krieg dürften nicht die alleinigen Gründe für die Abwertung des Fonds sein, da die Fremdkapitalquote des Fonds zum 31. März nur bei 24 Prozent lag, berichtet „Welt“ online. Auch der Zustand und das Alter der Immobilien im Fonds spielen vermutlich eine Rolle. Ob sich die Entwicklung in Zukunft wieder verbessert, bleibt abzuwarten. Laut einer Umfrage der Ratingagentur Scope sind die Fondsmanager hinsichtlich der Renditeentwicklung jedoch nicht sehr optimistisch. Es wird berichtet, dass größtenteils nur noch geringe bis sogar negative Renditen erwartet werden, so die „Welt“ online weiter.

Die aktuellen Probleme könnten nach dem Bericht der Süddeutschen Zeitung teilweise auch hausgemacht sein, da der Fonds möglicherweise hastig und überteuert Immobilien gekauft habe, um das viele Anlegergeld zu investieren. Laut SZ versucht Union Investment, die hinter dem Fonds steht, die Situation zu beruhigen und soll in Kontakt mit den betroffenen Anlegern und Banken stehen. Offene Immobilienfonds, die allgemein unter Druck geraten sind, machen es Anlegern zudem nicht einfach, auszusteigen, da sie lange Investitions- und Kündigungsfristen haben. Der Uni Immo Wohnen ZBI könnte aufgrund der Krise gezwungen sein, Immobilien zu verkaufen, um liquide zu bleiben. Der Fonds hat jedoch im Vergleich zu anderen Großvermietern einen relativ hohen Leerstand von etwa sieben Prozent, was ihn weniger attraktiv für potenzielle Käufer macht.

Was Anleger von „Uni Immo Wohnen ZBI tun können?

Für Anleger des offenen Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI ist diese Entwicklung äußerst unerfreulich. Was können Betroffene jetzt unternehmen?

  • Aufgrund der Regelungen, die nach der Finanzkrise 2008 eingeführt wurden, können Anleger ihre Anteile nicht mehr täglich zurückgeben, sondern müssen dies zwölf Monate im Voraus ankündigen. Das erschwert den schnellen Ausstieg erheblich und vergrößert das Risiko, weiteres Geld zu verlieren.
  • Es bestehen jedoch andere rechtliche Möglichkeiten, um das investierte Geld zurückzuholen. Banken sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Anlageberatung zu leisten. Das bedeutet, dass sie die Anleger umfassend über die bestehenden Risiken der Geldanlage informieren müssen. Werden Risiken verschwiegen oder verharmlost, kann dies zu Schadenersatzansprüchen der Anleger führen.
  • Gleiches gilt, wenn die Angaben in den Prospekten fehlerhaft oder unvollständig waren. Hier hilft die anwaltliche Beratung.

Anleger, die Verluste erlitten haben und eine Fehlberatung vermuten, sollten daher frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Chancen auf eine Rückerstattung ihrer Investitionen zu erhöhen. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht fokussierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits in anderen Fällen für eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich Schadensersatzansprüche durchsetzen. Die Kanzlei rät betroffenen Anlegern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 25 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.



Foto(s): Pixabay

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