Anlegerschutzkanzlei, Festgeldangebote im Internet: Wie gehen Betrüger vor

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Wenn man im Internet nach Festgeldangeboten sucht, wird man schnell fündig.

Zahlreiche Unternehmen werben mit der Vermittlung von Festgeldanlagen im Ausland, nutzen jedoch einen Betrugstrick, indem sie Anlegern Überweisungsdaten mit eigenem Namen als Kontoinhaber geben, die tatsächlich zu Konten der Verbrecher führen. 

Eine Festgelderöffnung muss immer persönlich erfolgen, auch bei Konten im europäischen Ausland. 

Warnsignale für Betrug sind unter anderem, wenn angebliche Berater oder Vermittler die Kontoeröffnung bei einer Partnerbank im Ausland für Sie übernehmen wollen. 

Professionell gestaltete, aber gefälschte Vergleichsportale und Internetseiten bekannter Unternehmen sowie Kontaktaufnahme über Telefon und Messaging-Dienste sind weitere Methoden der Betrüger. 

Schutzmaßnahmen gegen Betrug

- Die Verwendung von täuschend echten Antragsformularen sind Teil der Betrugsmasche. 

- Zur Vermeidung von Betrug empfehlen wir, niemals angegebene Links zu nutzen, sondern Banknamen selbst zu recherchieren, Impressen zu überprüfen, WHOIS-Domainabfragen durchzuführen. 

- Lesen Sie die Warnhinweise von Aufsichtsbehörden und nehmen Sie direkt Kontakt mit der angeblichen Partnerbank auf. 

- Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen und prüfen Sie sorgfältig Angebote.

Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf den Bereich Festgeld-Betrug, verzeichnet täglich eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern, die im Internet auf unseriöse Festgeldangebote hereingefallen sind. 

Wir weisen darauf hin, dass es für Laien oft schwer ist, die Seriosität solcher Angebote einzuschätzen, besonders bei Vorliegen von Identitätsmissbrauch.

Betroffene Anleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
3. Stock
90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10

E-Mail: info@ksr-law.de



Foto(s): Siegfried Reulein


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