Anordnung von Überstunden - was Arbeitgeber wirklich dürfen

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Überstunden sind in vielen Unternehmen ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Sie entstehen, wenn mehr Arbeit anfällt, als in der regulären Arbeitszeit bewältigt werden kann. Dabei stellt sich oft die Frage, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber Überstunden anordnen dürfen. Viele Arbeitnehmer sind unsicher, welche Rechte sie in Bezug auf Überstunden haben und was im Rahmen des Arbeitsrechts zulässig ist.  

Gesetzliche Grundlage für Überstunden

Zunächst einmal gilt: Der Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge legen in der Regel fest, ob und unter welchen Bedingungen Überstunden angeordnet werden können. Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, der Arbeitgebern erlaubt, Überstunden ohne rechtliche Grundlage anzuordnen. Ohne eine entsprechende Vereinbarung kann der Arbeitgeber Überstunden also nicht einfach einseitig verlangen.  

Vertragliche Vereinbarungen und Weisungsrecht des Arbeitgebers

Die Möglichkeit des Arbeitgebers, Überstunden anzuordnen, ist daher in vielen Fällen durch vertragliche Regelungen abgedeckt. Ein Arbeitsvertrag kann Klauseln enthalten, die dem Arbeitgeber erlauben, Überstunden anzuordnen. Dabei müssen jedoch immer die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden. Die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden darf nur in Ausnahmefällen auf 10 Stunden erhöht werden, sofern innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Ausgleich stattfindet.

Einseitig Überstunden anordnen kann der Arbeitgeber nur dann, wenn ein Notfall oder eine betriebliche Notsituation vorliegt. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers erlaubt ihm, unter bestimmten Umständen Weisungen zur Arbeitszeit zu erteilen. Das bedeutet aber nicht, dass er willkürlich und ohne Rücksicht auf die Interessen der Arbeitnehmer Überstunden anordnen kann.

Rechte der Arbeitnehmer bei Überstunden

Arbeitnehmer haben verschiedene Rechte, wenn es um Überstunden geht:

Verweigerung: Wenn es keine vertragliche oder tarifvertragliche Regelung gibt, können Arbeitnehmer Überstunden ablehnen. Auch bei gesundheitlichen Bedenken oder familiären Pflichten (z.B. Kinderbetreuung) kann die Ablehnung von Überstunden gerechtfertigt sein.

Vergütung oder Freizeitausgleich: Für geleistete Überstunden haben Arbeitnehmer Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich, sofern nichts anderes im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde.  

Mitbestimmung des Betriebsrats: In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser bei der Anordnung von Überstunden grundsätzlich beteiligt werden. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in Fragen der Arbeitszeitgestaltung.

Rechtstipps 

Die Thematik rund um Überstunden ist komplex und stark von den individuellen Umständen abhängig. Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitsvertrag sorgfältig prüfen, um herauszufinden, ob und unter welchen Bedingungen Überstunden angeordnet werden können. Es ist ratsam, alle Überstunden genau zu dokumentieren, einschließlich Datum, Uhrzeit und Grund der Überstunden. Diese Aufzeichnungen können im Streitfall als Nachweis dienen. Bei Unklarheiten sollten Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat sprechen. In vielen Fällen können Missverständnisse so schnell geklärt werden. Im Zweifel sollten Arbeitnehmer sich rechtlich beraten lassen, insbesondere wenn es um strittige Überstundenanordnungen oder die Vergütung geht.

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