anwalt.de-Insight: Der Effekt von Bewertungssternen in Google-Treffern

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anwalt.de-Insight: Der Effekt von Bewertungssternen in Google-Treffern
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion

Immer mehr Mandanten suchen sich ihren Rechtsanwalt im Netz. 65 Prozent recherchieren mittlerweile online – das hat eine Erhebung von anwalt.de 2021 gezeigt. Entsprechend stark ist der Wettbewerb um eine ideale Platzierung in den Trefferlisten der Suchmaschinen. Neben einer möglichst hohen Position zählt hier vor allem auch die Gestaltung des Suchtreffers. Welche Rolle dabei Bewertungssternen zukommt, haben wir für Sie genauer untersucht.

Exklusive Erkenntnisse aus unserer Umfrage

Im Frühsommer 2022 hat anwalt.de eine Befragung unter Privatpersonen durchgeführt. Ziel war es, ihr Verhalten bei konkreten rechtlichen Anliegen eingehender zu beleuchten. An der Umfrage nahmen insgesamt 320 Personen teil. Sie wurden im anwalt.de-Newsletter für Ratsuchende dazu eingeladen.

Bevorzugen Ratsuchende Google-Treffer mit Sternebewertung?

40 Prozent der Ratsuchenden wählen bei der Recherche in Google ganz bewusst Treffer aus, die einen Bewertungsdurchschnitt angeben. Dieser wird in Form einer standardisierten 5-Sterne-Skala dargestellt. Das bedeutet zugleich: Wer als Anwalt bzw. Kanzlei auf Bewertungssterne verzichtet, wird von einem großen Teil potenzieller Mandanten vermutlich nicht angeklickt.

Nutzen Sie das Bewertungssystem von anwalt.de

Mit einem Anwalts- oder Kanzleiprofil auf anwalt.de können Sie am optionalen Bewertungssystem von Deutschlands großer Anwaltsplattform teilnehmen. Ihr aktueller Bewertungsstand wird automatisch im Google-Suchtreffer angezeigt – und selbstverständlich auch in der Suche auf anwalt.de.

Sie haben die Bewertungsfunktion derzeit deaktiviert? Im Kundenkonto unter „Bewertungen aktivieren/deaktivieren“ bzw. „Kanzleibewertungen aktivieren/deaktivieren“ können Sie diese jederzeit wieder einschalten. Ab dem Moment der Reaktivierung sind Ihre bereits erhaltenen, nicht blockierten Bewertungen und Ihr Bewertungsdurchschnitt online sichtbar. Beachten Sie jedoch bitte, dass es etwas dauern kann, bis auch Google die Sterne im Suchtreffer wieder anzeigt.

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Bewertungssterne im Treffer Ihrer Website – so einfach geht es

Ihre auf anwalt.de gesammelten Sterne können Sie ebenso für Unterseiten Ihrer Kanzleihomepage verwenden. Die Bewertungssterne werden dann parallel auch in deren Suchtreffern auf Google eingeblendet.

Dafür müssen Sie einfach nur das anwalt.de-Widget „Anzeigen von Google-Sternen“ in die gewünschte Unterseite Ihrer Website einbauen. Ändern Sie es, wenn möglich, nicht ab. In den meisten Fällen reicht dies aus, um die Sternebewertung im Google-Treffer zu erhalten. Achten Sie darauf, dass die Sterne und Bewertungen für Besucher Ihrer Homepage komplett sichtbar sind. Denn nur dann bewertet Google diese Informationen.

Bei individuellen Fragen rund um das Bewertungssystem hilft Ihnen der Kundenservice gern weiter.

(FPR; ZGRA)

Erfahren Sie mehr zur Reputation durch Online-Bewertungen und informieren Sie sich, durch welche weiteren Maßnahmen Sie Ihr Kanzleimarketing auf die nächste Stufe heben können.

Foto(s): ©AdobeStock/Krakenimages.com, ©AdobeStock/bongkarn, ©anwalt.de/KGR

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