anwalt.de-Insight: Wie wichtig ist die Aktualität von Bewertungen?

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anwalt.de-Insight: Wie wichtig ist die Aktualität von Bewertungen?
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion

Online-Rezensionen haben einen enormen Effekt auf potenzielle Mandanten: Verfügt ein Rechtsanwalt über Bewertungen, so erhält er im Durschnitt bis zu dreimal mehr Anfragen. Welche Rolle spielt es dabei, wie alt die Erfahrungsberichte sind? Und wie lange bleibt eine Bewertung in den Augen von Ratsuchenden überhaupt aktuell? Das haben wir für Sie herausgefunden.

Exklusive Erkenntnisse aus unserer Umfrage

anwalt.de hat im Frühjahr 2023 eine Befragung unter Privatpersonen durchgeführt, um ihre Einstellungen und Verhaltensweisen bei der Anwaltssuche eingehender zu beleuchten. An der Erhebung nahmen insgesamt 267 Personen teil. Sie wurden im anwalt.de-Newsletter für Ratsuchende dazu eingeladen.

Was stufen Ratsuchende als aktuelle Bewertung eines Anwalts ein?

Wie lange währt die Aktualität einer Bewertung? 26 Prozent der Ratsuchenden sind der Ansicht, dass eine aktuelle Rezension höchstens ein halbes Jahr alt ist. Für 40 Prozent gilt eine Bewertung bis zu ein Jahr lang als den gegenwärtigen Stand abbildend. 15 Prozent würden sie bis zu 2 Jahre als aktuell einstufen, weitere 19 Prozent auch danach noch.

Achten Ratsuchende darauf, wie aktuell die Bewertungen eines Anwalts sind?

Ratsuchende nehmen die Aktualität von Bewertungen als wichtiges Kriterium wahr. Insgesamt 93 Prozent der Befragten achten bewusst auf das Datum einer Rezension, um sich einen Eindruck zu verschaffen. 16 Prozent von ihnen gehen so weit, ausschließlich aktuelle Bewertungen zu lesen. 77 Prozent behalten die Aktualität zwar im Blick, sehen sich aber auch ältere Rezensionen an.

Jetzt neue Bewertungen sammeln

Es lohnt sich also, als Anwalt bzw. Kanzlei aktiv neue Bewertungen einzuholen. Gehen Sie auf Mandanten zu, deren Anliegen Sie erfolgreich gelöst haben, und bitten Sie diese um eine Rezension auf anwalt.de. Die Bewertungseinladung können Sie auf verschiedensten Wegen aussprechen.

Nutzen Sie z. B. die Verteilkärtchen, die einen Link zu Ihrer Bewertungsfunktion beinhalten. Diese können Sie jederzeit kostenfrei beim Kundenservice bestellen.

Ebenso hat es sich bewährt, den Link zu Ihrer Bewertungsfunktion in die digitale Kommunikation einzubinden – beispielsweise in die E-Mail-Signatur. Ihr individueller Link ist nach dem Schema https://www.anwalt.de/PROFIL-URL/bewertung-abgeben.php aufgebaut.

Bequem können Sie auch digitale Bewertungseinladungen für Ihr Anwaltsprofil bzw. Bewertungseinladungen für Ihr Kanzleiprofil direkt aus dem anwalt.de-Konto versenden. Bitte holen Sie dafür zuvor das Einverständnis des Empfängers ein.

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Lassen Sie sich von zufriedenen Mandanten auf anwalt.de bewerten und halten Sie Ihre Reputation so stets aktuell. Sie haben Fragen zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Bewertungseinladung? Der Kundenservice von anwalt.de hilft Ihnen gern weiter.

(FPR; ZGRA)

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Foto(s): ©Adobe Stock/Prostock-studio, ©anwalt.de/KGR

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