Anwaltliche Unterstützung bei sittenwidrigen Darlehensverträgen

  • 3 Minuten Lesezeit

Verbraucher aufgepasst: Hohe Zinsen und fehlerhafte Kreditwürdigkeitsprüfungen bei diversen Banken

Banken steht zunehmend in der Kritik, weil sie vermehrt hohe Zinsen von ihren Kunden fordern. Als erfahrene Anwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstütze ich Verbraucher dabei, sich gegen diese sittenwidrigen Darlehensverträge zu wehren und ihre Rechte durchzusetzen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Darlehensverträge rückabwickeln können.


Warum sind die Zinsen sittenwidrig nach § 138 BGB?

Sittenwidrige Zinsen liegen vor, wenn die Zinssätze weit über dem Marktniveau liegen und den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Oft werden solche Verträge unter Druck oder durch Täuschung abgeschlossen, was die Rechtswidrigkeit verstärkt. Viele Verträge werden über Vermittler, wie die KVB Finanz GmbH vermittelt. Der Gesetzgeber erklärt den Begriff Sittenwidrigkeit in § 138 BGB mit einem auffälligen Missverhältnis. Ein auffälliges Missverhältnis ist dann anzunehmen, wenn der Vertragszins den marktüblichen Effektivzins relativ um 100 % oder absolut um 12 Prozentpunkte übersteigt 

(ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 13.03.1990 - XI ZR 252/89, Rn. 17).


Fehlerhafte Kreditwürdigkeitsprüfung gem. §§ 505a ff BGB ?

Zusätzlich zur überhöhten Zinsforderung prüfen Banken häufig nicht ausreichend die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden. Eine unzureichende Kreditwürdigkeitsprüfung kann ebenfalls ein Grund für die Rückabwicklung eines Darlehensvertrags sein. 

Vor Abschluss eines Darlehensvertrags hat ein Kreditinstitut als Darlehensgeberin die Kreditwürdigkeit der Darlehensnehmer sorgfältig zu prüfen. Insbesondere bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag muss sichergestellt sein, dass die Darlehensnehmer in der Lage sind, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen (§ 505a Abs. 1 BGB).

Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C-565/12 in seinem Urteil vom 27. März 2014 betont, dass die vorvertragliche Verpflichtung zur Kreditwürdigkeitsprüfung den Verbraucher vor Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit schützen soll. Dieser Schutz würde untergraben, wenn Kredite trotz erheblicher Zweifel an der Kreditwürdigkeit vergeben würden.


Ihre Rechte als Verbraucher:

  1. Vertragsprüfung Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Ich biete Ihnen eine gründliche Prüfung Ihres Vertrags, um sittenwidrige Klauseln und Fehler bei der Kreditwürdigkeitsprüfung zu identifizieren.
  2. Widerrufsrecht nutzen Viele Darlehensverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Ein solcher Fehler kann dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, wodurch Sie auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen können.
  3. Sittenwidrigkeit und Rückabwicklung Ich unterstütze Sie dabei, die Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrags nachzuweisen. Wenn die Zinsen sittenwidrig sind oder die Kreditwürdigkeitsprüfung fehlerhaft war, können Sie den Vertrag rückabwickeln und bereits gezahlte Zinsen zurückfordern. In einigen Fällen zahlen Sie jedenfalls nur den sog. marktüblichen Zinssatz, welcher niedriger liegt als der vertraglich vereinbarte. Die Anwendbarkeit der MFI-Zinsstatistik, ohne weitere Abzinsungen, haben bereits mehrere Gerichte für anwendbar erklärt, vgl. etwa
  • Landgericht Saarbrücken, Az.: 1 O 79/20
  • Landgericht Erfurt, Az.:  9 O 101/23                       
  • Landgericht Hamburg, Az.:  325 O 110/22

Das Landgericht Hamburg, Az.: 325 O 110/22 hatte jüngst über Verträge der Consors Bank/ von Essen Bank zu entscheiden und judizierte, dass der Consors Bank in dem dort entschiedenen Einzelfall auch eine sog. subjektive Verwerflichkeit vorwerfbar ist:

„Auch die gemäß § 138 Abs. 1 BGB erforderliche verwerfliche Gesinnung der Von Essen Bank/BNP Paribas ist anzunehmen. Liegt der objektive Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB vor, so besteht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes.“


Wie ich Ihnen helfen kann:

  • Individuelle Beratung: Jeder Fall ist ein Einzelfall. Ich biete Ihnen eine individuelle Beratung und entwickle eine konkrete Strategie für Ihren Fall.
  • Vertragsanalyse: Eine detaillierte Prüfung Ihres Darlehensvertrags auf sittenwidrige Zinsen und fehlerhafte Kreditwürdigkeitsprüfung. Es kann zudem ein Sachverständigengutachten durch einen Kreditsachverständigen eingeholt werden, um die Sittenwidrigkeit feststellen zu lassen.
  • Rechtliche Vertretung: Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber der Consors Bank und setze Ihre Ansprüche durch, erforderlichenfalls auch gerichtlich.
  • Außergerichtliche Einigung: Oft kann eine außergerichtliche Einigung schneller und kostengünstiger sein. Ich verhandle für Sie mit der Bank, um eine optimale Lösung zu erreichen.

Handeln Sie jetzt!

Wenn Sie von der Consors Bank hohe Zinsen zurückfordern oder eine fehlerhafte Kreditwürdigkeitsprüfung vermuten, zögern Sie nicht, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Ihre Rechte als Verbraucher stehen im Vordergrund, und ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht benachteiligt werden.

Schützen Sie sich vor sittenwidrigen Darlehensverträgen!



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Für weiterführende Unterstützung und rechtliche Beratung steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes zur Verfügung:

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