Aphelium Trade – Achtung laut BaFin, Beschwerden von Anlegern

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Wir hatten im Folgenden bereits darüber berichtet, dass Offerten von Aphelium Trade nach unserer Ansicht nicht seriös sind. Dies hat sich nun auch dadurch bestätigt, dass sich besorgte Anleger beschweren, dass Ihnen Guthaben vom Handelskonto nicht ausgezahlt werden bzw. sie zu weiteren Einzahlungen aufgefordert werden, um eine Auszahlunge zu erhalten.

Anleger sollten bei Anlagen über die Internethandelsplattform aphelium-trade.com wegen einer Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorsichtig sein.

Angeboten werden von Aphelium Trade Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) auf Basiswerte, wie Metalle oder Aktien sowie Forex-Geschäfte und ein Handel in Kryptowährungen.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass was Aphelium Trade auszeichnet, das Engagement für die Kunden sei und man mehr als nur ein Kunde sei und als Teil von Aphelium Trade mit einem engagierten Handelsexperten zusammengebracht werde, der eng mit einem zusammenarbeiten würde, um seine Handelsziele zu erreichen.

Weiterhin wird ausgeführt, dass man bei Aphelium Trade Hub sowohl neuen als auch erfahrenen Händlern Möglichkeiten in der spannenden Welt der Finanzmärkte bieten würde und die Plattform auf Einfachheit ausgelegt sei und Anfängern eine nahtlose und gründliche Handelserfahrungen bieten würde.

Aber zu Aphelium Trade Warnhinweis der BaFin 

Allerdings hat die BaFin vor Investitionen über Aphelium Trade gewarnt, da die Betreiber ohne Erlaubnis Wertpapier- und Finanzdienstleistungen anbieten würden.

Mangelende Erlaubnis der BaFin für Aphelium Trade 

Anlagen in CFD´s oder Forex-Geschäfte bedeuten als Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) eine Wertpapierdienstleistung, für die ein Anbieter eine Genehmigung der BaFin benötigt.

Eine derartige Erlaubnis haben die Betreiber von Aphelium Trade aber nicht.

Sonstige Warnanzeichen zu Aphelium Trade 

Auf der Internetseite wird vorgegeben, dass eine Aphelium Trade Ltd. in Zypern registriert und durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde Zyperns, der CySEC, zugelassen und reguliert sei.

Auch wird dargestellt, dass eine Aphelium Trade UK Limited von der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA) zugelassen und von dieser reguliert sei.

Ebenfalls wird eine Autorisierung durch die BaFin behauptet. Dies ist offensichtlich falsch.

Nach unseren Erkenntnissen existiert auch keine Regulierung durch die CySEC oder die FCA und Aphelium Trade hat auch keinerlei Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen von diesen Aufsichtsbehörden.

Diese Umstände und auch die Warnung der BaFin sollte für Anleger ausreichend Anlass zur Vorsichtig sein.

Möglichkeiten für Anleger von Aphelium Trade 

Investoren, die Kapital bei Aphelium Trade investiert haben, sollten wissen, dass ihnen bei einem unerlaubten Betreiben von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ein Schadenersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zustehen kann.

Wenn Investoren auch über eine angebliche Regulierung bzw. Genehmigung von europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden getäuscht werden, wobei es sich um einen für ihre Anlageentscheidung relevanten Umstand handelt, können sich auch weitere Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ergeben.

Anleger, die Probleme mit Anlagen bei Aphelium Trade haben, können gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, die betroffenen Anleger zu ihren Rechten berät und bei der Durchsetzung von Forderungen unterstützt.

Anleger sollten vor allem dann rasch anwaltliche Hilfe suchen, wenn Auszahlungen von Guthaben nicht möglich sind oder diese verweigert oder von weiteren Einzahlungen abhängig gemacht werden.

Die Kanzlei unterstützt viele Anleger gegenüber unseriösen Plattformen, vor allem auch bei Betrugsfällen im Bereich CFDs, Kryptowährungen oder Forex.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 06.10.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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