Arbeitnehmer als Geschäftsführer

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Das Bundesarbeitsgericht hat am 19.07.2007 eine für die Praxis wesentliche Frage entschieden: Reicht der Abschluss eines schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrags mit einer GmbH aus, um ein bis dahin mit dieser GmbH bestehendes Arbeitsverhältnis wirksam aufzulösen?

Nach der bisherigen Rechtsprechung wurde vermutet, dass das Arbeitsverhältnis durch Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrages einvernehmlich beendet wird.

Probleme bereitete hierbei insbesondere das Schriftformerfordernis des § 623 BGB, wonach unter anderem für Aufhebungsverträge die Schriftform erforderlich war. 

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts beantwortet diese Frage in einer für die Praxis erfreulichen Weise - durch den schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag wird das Schriftformerfordernis des Auflösungsvertrages gewahrt und damit im Ergebnis das frühere Arbeitsverhältnis wirksam beendet. 

(BAG, Urteil vom 19.7.2007, Az. 6 AZR 774/06).

Dem Urteil lag nachfolgender Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin war bei der beklagten GmbH zunächst auf Grund eines Arbeitsvertrags beschäftigt. Im weiteren Verlauf schlossen die  GmbH und die Klägerin einen Geschäftsführerdienstvertrag. Die GmbH kündigte sodann diesen Dienstvertrag unter Wahrung der vereinbarten Kündigungsfrist.

Mit der Klage hat die Klägerin geltend gemacht, das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis habe neben dem Geschäftsführerdienstverhältnis ruhend fortbestanden und sei nach Kündigung des Rechtsverhältnisses wieder aufgelebt.

Das Bundesarbeitsgericht hat den Rechtsstreit schließlich dergestalt entschieden, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrag wirksam beendet wurde und somit die Klage abgewiesen.

Weitere Informationen: www.unternehmerrecht.info


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