Arbeitsrecht: Checkliste bei Kündigungen
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Arbeitsrecht: Checkliste bei Kündigungen
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Oftmals fragen sich Mandanten, ob sich der Weg zum Anwalt lohnt, wenn ihr Arbeitsvertrag gekündigt wurde. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich eine Checkliste zusammengestellt, anhand deren Sie selbst prüfen können, ob möglicher weise bei der Kündigung Ihres Arbeitsvertrages Aspekte nicht berücksichtigt wurden. Gleichzeitig gibt Ihnen die Checkliste im Arbeitsrecht einen Anhalt, welche Unterlagen wir zur Prüfung der Aussichten gegen die Kündigung rechtlich vorzugehen benötigen, um z.B. eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Benötigte Unterlagen
- Kündigung mit Anlagen,
- Arbeitsvertrag mit dazugehörigen Änderungen und Ergänzungen, Tantieme- und Bonusregelungen
- Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge,
- die letzten 12 Lohnabrechnungen,
- die letzten Dienstpläne, Stundenlisten und Urlaubslisten
- sonstige Arbeitsbedingungen oder Anweisungen des Arbeitgebers,
- Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Wichtige Fragen
- Wie viele Angestellte beschäftigt Ihr Arbeitgeber in etwa (inkl. Halbtagskräfte, 450 Euro-Kräfte und der „Putzfrau“ / der scheinangestellten „Ehefrau“)?
- Existiert ein Betriebsrat?
- Sind Sie Betriebsratsmitglied?
- Wurde der Betriebsrat zu Ihrer Kündigung angehört?
- Wurden weiteren Arbeitnehmern gekündigt? Wenn ja, mit welchen Begründungen?
- Sollen mehrere Arbeitnehmern innerhalb von 30 Tagen entlassen werden, ist es eine solche Personalreduzierung die möglicherweise eine Massenentlassung im Sinne von § 17 Abs.1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) darstellt.
- Was ist Ihre genaue Aufgabe im Betrieb und gibt es für Sie Tätigkeitsbeschreibungen, im Arbeitsvertrag oder ergänzend?
- Sind Sie schwanger?
- Befinden Sie sich in Elternzeit?
- Sind Sie schwerbehindert oder gleichgestellt?
- Existiert eine Schwerbehindertenvertretung?
- Sind Sie zu Unterhaltszahlungen, z.B. an Kinder, Ehefrau, Eltern, verpflichtet?
- An welchem Tag (genaues Datum) haben Sie das Kündigungsschreiben erhalten?
- Wie haben Sie die Kündigung erhalten (per Mail, Fax, einfacher Brief, Einschreiben, per Boten, persönliche Übergabe ...)?
- Von wem stammt die Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben.
- Wurden Sie von Ihrem Arbeitgeber in der Vergangenheit ermahnt oder abgemahnt?
- Wie oft haben Sie in der Vergangenheit krankheitsbedingt gefehlt oder infolge eines Arbeitsunfalls?
- Ist Ihr Arbeitgeber mit Lohnzahlungen im Rückstand?
- Haben Sie noch einen Anspruch auf (Rest-) Urlaub?
- Zahlt Ihr Arbeitgeber Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches?
- Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Dienst-Pkw zur Verfügung?
- Gibt es einen Sozialplan für den Stellenabbau?
- Unterhält Ihr Arbeitgeber für Sie eine zusätzliche Altersversorgung, z.B. eine Direktversicherung?
Ihr Rechtsschutzziel:
- Weiterbeschäftigung? Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz behalten?
- Oder wollen sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung?
Nicht zu vergessen:
Beachten Sie die Fristen bei der Arbeitslos-Meldung beim Arbeitsamt.
(§ 38 SGB III sagt: Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird.)
Denken Sie daran rechtzeitig Arbeitslosengeld zu beantragen oder einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Erwägung ziehen und die Krankenversicherung für die Zeit nach Ablauf der Kündigung zu klären.
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