Arbeitszeiterfassung ist Pflicht!

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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.09.2022, Aktenzeichen 1 ABR 22/21

Das Bundesarbeitsgericht hat die umstrittene Frage, ob inländische Arbeitgeber*innen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen müssen, Mitte September dieses Jahr vollkommen überraschend beantwortet, indem es die Verpflichtung zur Zeiterfassung in eine Regelung aus dem Arbeitsschutzgesetz „hineingelesen“ hat. Die Hintergründe und den Kontext der Entscheidung haben wir Ihnen seinerzeit in diesem Beitrag zusammengestellt.


Nunmehr hat das Bundesarbeitsgericht die Entscheidungsgründe veröffentlicht. Hiernach müssen Arbeitgeber*innen ein


objektives, verlässliches und zugängliches System"


einführen, mit dem die geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.


In unserer ausführlichen Urteilszusammenfassung unter haben wir die wichtigsten Fragen für Sie beantwortet:


–     Auf welche Weise und wie genau muss die Arbeitszeit erfasst werden?

–     Ist Vertrauensarbeitszeit nun nicht mehr möglich?

–     Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

–     Worauf ist bei Einführung einer Arbeitszeiterfassung zu achten?

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Foto(s): Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB

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