Audi Abgasskandal bei V6 Dieselmotoren erreicht völlig neue Dimensionen
- 2 Minuten Lesezeit
Das Ausmaß der Dieselaffäre bei Audi ist weitaus größer als bisher bekannt. Nach aktuellen Berichten des Bayerischen Rundfunks und des Handelsblatts hat Audi bei 3.0 Liter V6 Dieselmotoren mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6, die auch bei Porsche zum Einsatz kamen, nicht nur eine, sondern gleich vier Abschalteinrichtungen verbaut. Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse sind die Chancen auf Schadensersatz weiter gestiegen.
Bereits seit einiger Zeit gilt Audi im Volkswagen-Konzern rund um den Einsatz von sogenannter Abgassoftware immer mehr als Hauptbeteiligter. Im Oktober vergangenen Jahres akzeptierte der Autobauer einen Bescheid der Staatsanwaltschaft München II und zahlte ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro, nachdem V6-Dieselmotoren nach Ansicht der Staatsanwälte vom Jahr 2004 bis 2018 „nicht den regulatorischen Vorgaben“ entsprachen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete dementsprechend seit Ende letzten Jahres auch verpflichtende Rückrufe von „3.0 TDI Audis“ an, in denen federführend durch die Audi AG entwickelte Motoren mit der Typenbezeichnung EA897 verbaut sind. Dementsprechend erhielten viele Mandanten der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in letzter Zeit unter dem Betreff „Rückruf 23X6 – Nox-Emissionen bei V-TDI-Motoren“ ein Schreiben von der Audi AG, worin sie zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wurden. Die Gründe für den Rückruf klingen nur allzu bekannt. So ist von Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerungssoftware die Rede.
Aktuell wurde nunmehr durch Recherchen des Bayerischen Rundfunks und des Handelsblatts bekannt, dass diese „Unregelmäßigkeiten“ weit über das bislang Bekannte hinausgehen. So hat Audi bei verschiedenen 3.0 Liter V6 Motoren nicht etwa nur eine Abschalteinrichtung verbaut. Den Berichten zufolge gibt es vielmehr gleich vier Strategien zur Abgasreduktion. Der Jurist Martin Führ von der Hochschule Darmstadt, der auch Gutachter im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestags war, kommt nach Durchsicht mehrerer Bescheide gegenüber dem Bayerischen Rundfunkt zu einer eindeutigen Bewertung: „Ich lese die Dokumente so, dass die Behörde bei allen vier Strategien davon ausgeht, dass es sich um eine Abschalteinrichtung handelt, daran besteht kein Zweifel.“
Nach unserer Auffassung stehen aufgrund der vom Kraftfahrt-Bundesamt aufgefundenen, bislang der Öffentlichkeit noch gar nicht bekannten Abschalteinrichtungen auch für Audi- und Porsche-Kunden nunmehr weitere gewichtige Tatsachen zur Verfügung, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Betroffen sind dem Grunde nach alle 3.0 Liter V6 Dieselfahrzeuge der Marken Audi und Porsche, die zwischen 2010 und 2018 gebaut worden sind.
Nachdem bereits das LG Stuttgart mit Urteilen vom 08.01.2019, Az.: 7 O 265/18 und 17.06.2019, Az.: 7 O 383/18, die Audi AG zu Schadenersatz verurteilte, entschieden auch das LG Offenburg, Urteil vom 29.03.2019, 3 O 94/18, und das LG Heilbronn, Az.: 4 O 219/18, mit Urteil vom 11.06.2019 zugunsten eines geschädigten Audi-Besitzers. Es zeigt sich also, dass auch Besitzer von 3.0 Liter V6 Dieselfahrzeugen der Marken Audi und Porsche ihre Schadensersatzansprüche mit aller Konsequenz verfolgen und durchsetzen sollten. Da auch hier Verjährungsfristen laufen, empfiehlt sich rasches Handeln.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen und für Sie unverbindlichen Erstberatung an. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir für Sie gerne auch eine Kostenübernahme.
Artikel teilen: