**Aufgepasst bei Scheidung bei Miteigentum von Wohnungen oder Häusern**

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Wenn Sie sich scheiden lassen und gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner eine Wohnung oder ein Haus besitzen, sollten Sie einige wichtige rechtliche Überlegungen beachten. Insbesondere, wenn ein Ehegatte weiterhin in der Immobilie wohnt, kann die Situation komplex werden.


Ein entscheidender Punkt ist, dass jeder der beiden getrennt lebenden Ehegatten das Recht hat, einen Zwangsversteigerungsantrag für die gemeinsame Immobilie beim zuständigen Gericht zu stellen. Dies kann eine drastische Maßnahme sein, da bei einer Zwangsversteigerung oft nur etwa 60 Prozent des tatsächlichen Marktwertes der Immobilie erzielt werden. Dies steht im Gegensatz zum Verkauf auf dem freien Markt, bei dem in der Regel der volle Marktwert erzielt werden kann, wenn beide Ehegatten zustimmen.


Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass derjenige Ehegatte, der weiterhin in der Immobilie wohnt, möglicherweise nicht ausziehen möchte, insbesondere wenn Kinder im Spiel sind. Hierbei spielt auch der Bundesgerichtshof (BGH) eine wesentliche Rolle, der sich in seiner jüngeren Rechtsprechung klar positioniert hat. Der BGH hat entschieden, dass eine Zwangsversteigerung während der Trennungszeit grundsätzlich möglich ist, wenn die Interessen beider Ehegatten eine solche Versteigerung nicht im Wege stehen. Dies wurde im Beschluss vom 16. November 2022 (Az. XII ZB 100/22) festgelegt.


Für den BGH war entscheidend, dass beide Ehepartner einen Scheidungsantrag gestellt hatten, die Trennung bereits mehr als drei Jahre andauerte und die Ehegatten die Ratenzahlungen für das Haus nicht mehr leisten konnten. Zudem musste die im Haus verbleibende Ehefrau ausreichend Zeit gehabt haben, um eine alternative Unterkunft zu finden. Die bloße Behauptung von Krankheit konnte hierbei nicht als ausreichender Grund gelten.


Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antrag auf Zwangsversteigerung Erfolg hat, steigt in der Regel mit der Dauer der Trennung. Dies bedeutet, dass ein gut durchdachter Zeitpunkt für die Scheidung und den Antrag auf Zwangsversteigerung entscheidend sein kann.


Zusammenfassend sollten Sie gut überlegen, ob und wann Sie Ihren Scheidungsantrag stellen, insbesondere wenn ein Ehepartner weiterhin in der gemeinsamen Immobilie lebt. Die rechtlichen und finanziellen Folgen einer Zwangsversteigerung können erheblich sein, und eine einvernehmliche Lösung kann oft vorteilhafter sein. Nutzen Sie diese Tipps, um Ihre Entscheidung sorgfältig abzuwägen und professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Foto(s): @ElkeMariaHoffmann

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