Aufhebungs- und Erstattungsbescheide

  • 3 Minuten Lesezeit

Über die Notwendigkeit, gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide vorzugehen .....

Aufhebungs- und Erstattungsbescheide sind Verwaltungsakte, die von Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts erlassen werden, wenn festgestellt wird, dass bewilligte Leistungen zu Unrecht gewährt wurden. Diese Bescheide verlangen die Rückzahlung dieser Leistungen und heben frühere Bewilligungsbescheide auf. Es ist essenziell, die Gründe und die Notwendigkeit zu beleuchten, warum betroffene Personen gegen solche Bescheide vorgehen sollten.

Rechtsgrundlagen und Gründe für die Bescheide

Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Aufhebung führen können. Wenn Leistungsbezieher ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, z.B. durch nicht rechtzeitig eingereichte Einkommensnachweise, können Bescheide aufgehoben und Leistungen zurückgefordert werden. Aber auch veränderte Einkommens- oder Vermögensverhältnisse, die nicht oder verspätet gemeldet werden, können eine Rückforderung rechtfertigen. Ebenso können Fehler seitens der Verwaltung bei der Bewilligung zu einem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid führen.

Gründe, gegen die Bescheide vorzugehen

Nicht alle Aufhebungs- und Erstattungsbescheide sind rechtmäßig. Es kann vorkommen, dass die Bescheide formelle oder materielle Fehler enthalten, wie z.B. unzureichende Begründungen, falsche Berechnungen der Erstattungsbeträge oder eine fehlerhafte Rücknahmeentscheidung. Ein rechtlich fundierter Widerspruch kann zur Aufhebung oder Anpassung des Bescheides führen. Auch ist zu prüfen, ob die Forderungen verjährt sind. Auch öffentlich-rechtliche Forderungen können verjähren. Ein Verweis auf die Verjährung kann eine vollständige Abwehr der Rückforderung bedeuten.

Rückforderungen können die finanzielle Existenz der Betroffenen gefährden. Durch ein rechtzeitiges Vorgehen gegen die Bescheide können Zahlungsforderungen gemindert oder gestundet werden, was zur Stabilisierung der finanziellen Lage beiträgt. Dies ist besonders wichtig, da viele Leistungsbezieher ohnehin am Existenzminimum leben. Es ist wichtig, dass betroffene Personen ihre Rechte wahrnehmen, um eine soziale Ungerechtigkeit zu vermeiden. Oftmals haben Betroffene nicht die Mittel oder das Wissen, um sich ohne Unterstützung zu wehren. Ein Einspruch/Widerspruch kann sicherstellen, dass nur rechtmäßig erbrachte Leistungen zurückgefordert werden.

Vorgehensweise

Vielen Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden ist ein sogenanntes Anhörungsverfahren vorgeschaltet, innerhalb dessen Sie aufgefordert werden, zu etwaigen Anschuldigungen Stellung zu beziehen. An diesem Punkt können die meisten Fehler gemacht werden. Es gilt: Lieber Schweigen als Angaben zu tätigen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht nicht. Erhalten Sie dann einen Bescheid, so ist ein solcher notwendigerweise mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, aus der sich ergibt, ob der Bescheid mit einem Einspruch oder Widerspruch oder direkt mit einer Klage angegriffen werden kann oder muss. Ebenfalls die Frist für die Einlegung des jeweiligen Rechtsmittels ist darin benannt.

Ab diesem Zeitpunkt ist es ratsam, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten zu prüfen und den Widerspruch fundiert zu begründen. Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden. Sollte der Widerspruch abgelehnt, der Einspruch zurückgewiesen werden, kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheides Klage erhoben werden.

Beratung und Unterstützung

Betroffene sollten die Unterstützung von Beratungsstellen, Sozialverbänden oder Rechtsanwälten in Anspruch nehmen. Diese können bei der Formulierung des Widerspruchs und der Klage helfen und wertvolle Tipps zur Beweissicherung und Verfahrensstrategie geben. Gerade in Verfahren bezüglich Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden müssen die Behörden und Körperschaften mehrere Voraussetzungen einhalten, woran sie häufig scheitern. Dies führt häufig dazu, dass die materiellen Voraussetzungen vorlagen, also an sich Gelder zu Unrecht bezogen wurden, aber eine Erstattung nicht notwendig wird, weil formelle Fehler vorliegen.


Niklas Sander

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsanwalt Sander steht als Fachanwalt für Sozialrecht Mandanten in unterschiedlichsten sozialrechtlichen Rechtsthemen mit Rat und Tat zur Seite. Unter anderem beantwortet er Fragen zu Hartz IV, Erwerbsunfähigkeitsrente oder Grad der Behinderung (GdB) und übernimmt die effektive Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber den Sozialversicherungsträgern (gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft).

Foto(s): von der Ahe und Sander GbR

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Niklas Sander

Beiträge zum Thema