Aufhebungsvertrag und keine Sperre des Anspruchs auf Arbeitslosengeld?

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Nachfolgend ein paar Tipps, wie Sie trotz Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine Sperre des Anspruches auf den Bezug des Arbeitslosengeldes (im Folgenden: „Sperre“) vermeiden können:

Warum droht Arbeitnehmern eine Sperre beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages?
Vereinfacht dargestellt "verschuldet" ein Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnis, wenn er einen Aufhebungsvertrag abschließt. Denn ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis. Immer dann, wenn ein Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verschuldet (zum Beispiel auch durch eine Eigenkündigung) tritt eine Sperre des Anspruchs auf Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen ein.

Wie vermeide ich trotz Aufhebungsvertrag eine „Sperre“?
Ebenfalls vereinfacht dargestellt: immer dann, wenn Sie einen wichtigen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses/den Abschluss des Aufhebungsvertrages haben, bekommen Sie keine „Sperre“.

Wichtige Gründe, welche zu keiner "Sperre" führen, sind z.B. folgende:

  • Der Arbeitgeber stellt eine betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung ernsthaft in Aussicht und Sie unterzeichnen den Aufhebungsvertrag um dies zu vermeiden.
  • Aufgrund der Regelungen im Aufhebungsvertrag wird die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten.
  • Der Aufhebungsvertrag bietet Ihnen z.B. folgende Vorteile: Freistellung, Abfindung, längere Kündigungsfrist, gutes Zeugnis.

Wichtig:
Jeder Fall ist anders und die obigen Tipps ersetzen keine individuelle Prüfung Ihres Aufhebungsvertrages. Wir bieten Ihnen eine zeitnahe Prüfung des Aufhebungsvertrages- auch, um Ihr konkretes Risiko einer „Sperre“ zu prüfen und zu vermeiden. Meistens „lässt sich noch etwas herausholen“.

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