Aufhebungsvertrag vs. Abwicklungsvertrag

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In der Arbeitswelt sind sowohl Aufhebungs- als auch Abwicklungsverträge wichtige Instrumente zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. 

Trotz ähnlicher Zielsetzung unterscheiden sie sich in mehreren wesentlichen Punkten.
Ein Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt, ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Beide Parteien einigen sich auf die Vertragsaufhebung zu einem bestimmten Datum. Dieser Vertrag bietet Flexibilität, da die Kündigungsfristen des Arbeitsvertrags nicht eingehalten werden müssen. Aufhebungsverträge beinhalten oft Regelungen zu Abfindungen, Resturlaub, Zeugnisse und sonstige Ansprüche. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag meist mit einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld rechnen muss, da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses freiwillig erfolgt.


Im Gegensatz dazu stellt ein Abwicklungsvertrag eine Vereinbarung dar, die nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung geschlossen wird. Hierbei wird die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bestätigt und zusätzlich Regelungen zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses getroffen, wie z.B. Abfindungshöhe, Freistellung, Zeugnisse oder auch Wettbewerbsverbote. 

Der Abwicklungsvertrag dient dazu, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses reibungslos zu gestalten und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Da die Kündigung vom Arbeitgeber ausgeht, entstehen für den Arbeitnehmer in der Regel keine Sperrfristen beim Arbeitslosengeld.


Zusammengefasst:- 

**Aufhebungsvertrag**: Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch beiderseitiges Einverständnis vor der Kündigung. Kann zu Sperrfristen beim Arbeitslosengeld führen.- 

**Abwicklungsvertrag**: Bestätigung und Regelung nach bereits erfolgter Kündigung. Führt in der Regel nicht zu Sperrfristen beim Arbeitslosengeld.
Beide Vertragsarten bieten verschiedene Vorteile und sollten sorgfältig abgewogen werden. 

Es ist ratsam, bei Unsicherheiten einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

Matthias Baring ist ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bochum

Foto(s): Matthias Baring

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