Autistische Züge, fokales Anfallsleiden und hirnorganisches Psychosyndrom als Impfschaden anerkannt
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Unser – inzwischen volljähriger – Mandant wurde mit knapp einem Jahr im November 1997 das erste Mal gegen Hepatitis A und B geimpft.
Am Tag nach der Impfung bemerkten die Eltern bei Ihrem Kind ein Schielen.
Anfang Dezember 1997 erhielt unser Mandant die zweite Impfung gegen Hepatitis A und B.
Bereits vier Tage nach der zweiten Impfung brach bei unserem Mandanten hohes Fieber aus. Hinzu kamen Gleichgewichtsstörungen sowie Stottern beim Sprechen. Die Symptomatik ging nach einem Monat wieder zurück.
Im August 1998 erfolgte die dritte Impfung gegen Hepatitis A und B.
Nach der dritten Impfung setzte eine Entwicklungsretardierung ein: Unser Mandant hörte auf zu sprechen und es setzen die ersten Verhaltensstörungen/Wesensveränderungen ein.
Das Krankheitsbild unseres Mandanten entsprach den Symptomen von Autismus, Entwicklungsverzögerungen und Fehlsteuerungen des Immunsystems.
Unser Mandant wurde auf eine Schwermetallvergiftung untersucht, wobei ein hoher Quecksilbergehalt im Blut festgestellt wurde.
Im Jahr 1999 wurde unser Mandant zur stationären Untersuchung in einem Kinderkrankenhaus aufgenommen. Die Wesensänderungen waren sehr gravierend:
- Beginnende Kommunikationsstörungen
- Konzentrationsstörungen
- Keinen Kontakt zu anderen Kindern
- Echolalie
- Rezidivierendes Erbrechen
- Kopfschmerzen
- Ängstlichkeit
- Muskelzuckungen (Blinzeln, seltsame Armbewegungen)
- Kaum Blickkontakt
- Zuhalten von Augen und Ohren
- Schlafstörungen
Unser Mandant reagierte zeitweise gar nicht mehr auf seine Eltern und blickte starr in die Ferne.
Seit ca. Mai 1999 ging seine Sprechfähigkeit nahezu verloren.
Die Liquoruntersuchung war ohne Befund. Erst bei der ambulanten Vorstellung in der Deutschen Klinik für Diagnostik 1999 wurde der Rückschritt in der Sprachentwicklung diagnostiziert.
Unsere Mandantschaft stellte im August 1999 den Antrag auf Anerkennung des Impfschadens.
Im Juli 2001 erging der ablehnende Bescheid mit der Begründung: Zwischen dem erlittenen Schaden und den Impfungen bestünde kein ursächlicher Zusammenhang.
Hiergegen legten wir noch im Juli 2001 Widerspruch ein.
Im Januar 2002 erging der ablehnende Widerspruchsbescheid. Daraufhin legten wir im Februar 2002 Klage ein.
Im Mai 2005 erging das Anerkenntnis, in dem fokales Anfallsleiden, hirnorganischen Psychosyndrom mit autistischen Zügen als Folge der streitbefangenen Impfungen gegen Hepatitis A und B anerkannt wurden.
Der GdS wurde mit 100 festgelegt.
Das gerichtliche Verfahren wurde von Frau Rechtsanwältin Dornhoff erfolgreich begleitet.
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