Autokreditvertrag: Widerrufsrecht bei Finanzierung
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Am 5. Mai 2017 veröffentlichte die Stiftung Warentest eine Verbraucherinformation zu fehlerhaften Autokreditverträgen. Für Verbraucher, die ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben, besteht die Möglichkeit, sich aus dem Kreditvertrag ohne Wertverlust zu lösen. Wie die Stiftung Warentest herausgefunden haben soll, sind zahlreiche Kreditverträge widersprüchlich und unvollständig verfasst.
Die Widerrufsfrist eines Kreditvertrags beträgt 14 Tage. Sind allerdings fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung erkennbar, besteht für die Verträge nach dem 10. Juni 2010 ein ewiges Widerrufsrecht, sodass auch Jahre später noch erfolgreich widerrufen werden kann.
Bei einem Widerruf erhält der Verbraucher die Anzahlung, die bezahlten Raten, zurück und ist nicht mehr an den Vertrag gebunden. Er muss jedoch im Gegenzug das Fahrzeug übergeben. Wie die Stiftung Warentest erläutert, sollen Verbraucher mit Verträgen vom 12. Juni 2014 keine Nutzungsentschädigung leisten, sodass ein möglicher Widerruf sehr lukrativ sein könnte.
Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher
Verbraucher sollten anwaltlichen Rat einholen und ihre Widerrufsbelehrung auf fehlerhafte, widersprüchliche oder verwirrende Angaben prüfen lassen, um gegebenenfalls Gebrauch von ihrem Widerrufsrecht zu machen.
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