BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts bei Sunrise Energy an

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München, 19.September 2015. Das Unternehmen Sunrise Energy GmbH schloss in den letzten Jahren unterschiedliche Kaufverträge mit Anlegern ab. Hierzu gehörten sowohl Forderungen aus Lebens- und Bausparverträgen als auch aus Beteiligungen an der Debi Select Gruppe. Schließlich wurden auch Nachrangdarlehen von der Sunrise Energy angeboten. In den letzten Monaten häuften sich allerdings die Zahlungsschwierigkeiten der Gesellschaft, sodass besorgte Anleger versuchten, ihr Kapital zurückzuerhalten.

CLLB Rechtsanwälte reichte daraufhin für mehrere Anleger Klage vor dem Landgericht Berlin ein. Sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin gaben einer Klage in der Folgezeit statt. Auch in weiteren Verfahren wurde von dem Landgericht Berlin bereits darauf hingewiesen, dass es sich der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin anschließen werde.

Wie darüber hinaus in den letzten Wochen bekannt wurde, ist nun auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin eingeschritten und hat gegenüber der Sunrise Energy GmbH die Rückabwicklung des Einlagengeschäfts angeordnet, weil die Gesellschaft nicht die erforderliche Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften besaß.

„Es ist erfreulich, dass nicht nur die Justiz, sondern auch die BaFin den geschädigten Anlegern zu Hilfe kommt. Nach unseren Informationen bezieht sich die Abwicklungsanordnung der BaFin bisher zwar nur auf den Ankauf von Bausparverträgen und Lebensversicherungen im Zusammenhang mit der Sofortrente GmbH, sodass abzuwarten bleibt, ob die BaFin auch bei den weiteren Geschäften der Sunrise Energy eingreift“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich. „Da die Gerichte in Berlin aber ja bereits sowieso für die Anleger entschieden haben, sind die Erfolgsaussichten in rechtlicher Hinsicht für die Geschädigten als gut zu bewerten, unabhängig davon, welche Verträge sie mit der Sunrise Energy abgeschlossen haben.“

Rechtsanwalt Luber rät daher betroffenen Vertragspartnern der Sunrise Energy, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Pressekontakt: Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte


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