Bauen ohne Baugenehmigung: Vorsicht vor überhöhten Bußgeldern

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Ein Mandant im Rhein-Lahn-Kreis, der ohne Genehmigung eine landwirtschaftliche Halle errichtet hatte, erhielt ein Bußgeld von 20.000,00 €. Nach Einschaltung von Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen und dem Nachweis einer fehlerhaften Ermessensausübung durch die Kreisverwaltung, welche die Umstände des Einzelfalls nicht berücksichtigte und lediglich eine mathematische Berechnung anwendete, wurde das Bußgeld auf 1.500,00 € reduziert. Die Halle stellte nur eine mobile Überdachung ohne Fundament dar, war schnell rückbaubar und hatte sogar einen Umweltnutzen. Rechtsanwalt Classen betont die Wichtigkeit, Bußgeldbescheide nicht vorschnell zu begleichen, sondern diese rechtlich überprüfen zu lassen.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich eine bauliche Anlage errichtet, ändert, benutzt oder abbricht ohne die hierfür erforderliche Genehmigung zu besitzen. So oder so ähnlich steht es in den Landesbauordnungen, die einen Strafrahmen von bis zu 50.000,00 € oder noch mehr für Verstöße vorsehen.

Nicht immer fehlerfrei: Beamte entscheiden über Ihr Bußgeld

Wie hoch das Bußgeld in diesem sehr breiten Strafrahmen ausfällt, liegt dann im Ermessen der zuständigen Behörden und damit regelmäßig der Kreisverwaltung. Wurde dieses Ermessen korrekt ausgeübt oder ist das Bußgeld womöglich völlig überhöht?

Hohes Bußgeld - lieber kostenfrei prüfen als vorschnell zahlen

Diese Frage stellte sich ein Mandat aus dem Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz und kontaktierte Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen für eine kostenfreie Erstberatung, nachdem ihm die Kreisverwaltung für eine ohne Genehmigung errichtete landwirtschaftliche Halle ein Bußgeld von 20.000,00 € auferlegt hatte.

Ermessensausübung: Wurden die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt?

Schnell stellte sich heraus: Die Ermessensausübung der Kreisverwaltung war fehlerhaft und bestand lediglich aus der Multiplikation des Raumvolumens mit dem willkürlich festgelegten Faktor von 6,00 €. Weitere Umstände des Einzelfalls wurden in keiner Weise berücksichtigt. Gerade auch im Lichte des Bußgeldrahmens in Rheinland-Pfalz, laut dem die "schlimmsten Fälle" mit 50.000,00 € zu ahnden sind, kann dieses Verfahren kaum überzeugen.

Rein mathematische Berechnung ist ermessensfehlerhaft

Nachdem die Volumenberechnung sich ebenfalls als fehlerhaft herausstellte, reduzierte die Kreisverwaltung den Betrag immerhin auf rund 8.000 €, jedoch weiterhin ohne korrekte Ermessensausübung. Die Kreisverwaltung berief sich auf einen internen, nicht öffentlichen "Bußgeldkatalog", der sich als schlichte Excel-Datei herausstellte, die dem an sich ehrenwerten Ziel diente, alle Fälle gleich behandeln zu wollen und deshalb allein auf einer mathematischen Berechnung beruhte.

Bußgeldhöhe muss Umstände des Einzelfalls berücksichtigen

Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen begründete für den Landwirt den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, wies auf die fehlerhafte Ermessensausübung der Kreisverwaltung hin und benannte die Aspekte, die im Rahmen der Ermessensausübung hätten berücksichtigt werden müssen. So war die Halle letztlich nur eine mobile Überdachung ohne Fundament, war binnen eines Tages rückstandslos rückbaubar und stellte mit an den Seiten abgeleitetem Niederschlag keinen erheblichen Eingriff in die Natur dar. Tatsächlich hatte sie sogar einen Nutzen für die Natur, da Heuballen so nicht umwickelt werden mussten und Plastik eingespart werden konnte.

Rechtsanwalt Classen erreicht Reduktion auf 1.500,00 €

Vor Gericht überzeugten die Argumente des Rechtsanwalts: Das Bußgeld wurde unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls auf 1.500,00 € reduziert.

Jetzt prüfen lassen statt vorschnell zahlen!

Haben Sie auch einen Bußgeldbescheid erhalten und halten diesen für überhöht? Lassen Sie ihn kostenfrei von Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen überprüfen und sich unverbindlich über die Kosten eines Einspruchsverfahrens und über Ihre Erfolgsaussichten informieren.

Foto(s): Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen


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