bc connect GmbH insolvent – Was können Anleger wirklich tun?
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Das Amtsgericht Chemnitz hat am 20. Oktober 2021 das vorläufige Insolvenzverfahren über die bc connect GmbH eröffnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt, der prüft, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, weil die bc connect GmbH entweder zahlungsunfähig oder überschuldet ist.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ermittelt unter anderem gegen den ehemaligen Geschäftsführer der bc Connect GmbH wegen Betruges. Sie wirft ihm vor, mit den Nachrangdarlehen, die die bc connect GmbH von zahlreichen Kleinanlegern eingesammelt hat, ein Schneeballsystem betrieben zu haben. Bei einem Schneeballsystem können Schulden gegenüber alten Anlegern nur aus frischem Geld neuer Anleger beglichen werden. Es bricht zusammen, wenn nicht mehr genügend frisches Geld eingesammelt werden kann, um die alten Schulden zu bezahlen. Die letzten Anleger bleiben dann auf dem Schaden sitzen.
Dem Vernehmen nach hat die Staatsanwaltschaft Vermögen in Millionenhöhe beschlagnahmt. Es ist aber nicht bekannt, wem das Bankguthaben gehört.
Was können Anleger nun sinnvollerweise tun?
1. Vorgehen gegen die bc connect GmbH
Meiner Erfahrung nach macht es wenig Sinn, sofort Ansprüche gegenüber der bc connect GmbH zu verfolgen, weil alle Maßnahmen nutzlos werden, wenn – was wahrscheinlich ist – ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Man sollte daher abwarten, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und dann seine Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Dabei ist vorliegend aber zu beachten, dass man Ansprüche auf Rückzahlung der Nachrangdarlehen gar nicht anmelden kann, weil diese wegen des Nachranges keine Insolvenzforderungen darstellen. Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn der Nachrang nicht wirksam ist. Dies ist oft der Fall, weil die Voraussetzungen an die Begründung eines Nachranges hoch sind. Liegt allerdings ein Betrug vor, können aber in Höhe des Anlagebetrages Schadensersatzansprüche angemeldet werden.
2. Vorgehen gegen die Täter
Gegen die Verantwortlichen könnten Schadensersatzansprüche wegen Betruges und wegen des unerlaubten Betreibens eines Bankgeschäftes bestehen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 22.10.2021 verkündet, dass die Nachrangdarlehen vermutlich ein unerlaubtes Bankgeschäft darstellen. Die Verantwortlichen würden den Anlegern in diesem Fall mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Anleger, die hierauf zugreifen möchten, sollten hierauf schnell zugreifen, bevor andere sich bedient haben und nichts mehr übrig ist.
3. Vorgehen gegen die Vermittler der Nachrangdarlehen:
Schließlich können noch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler der Nachrangdarlehen wegen einer falschen Beratung oder Auskunft bestehen. Allerdings können diese nur durchgesetzt werden, wenn man dem Vermittler mit einem Zeugen oder auf andere Weise Fehler bei der Beratung oder Auskunft nachweisen kann. Vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang häufig, dass eine Haftpflichtversicherung des Vermittlers einspringen muss, sodass die Forderungen auch einbringlich sind.
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